Wie lange muss ETF im Depot sein, damit die Vorabpauschale anfällt?

  • Hallo alle zusammen,

    Ich habe eine Verständnisfrage zu der Vorabpauschale.

    Ich mache zur Zeit meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2025 mir Steuer Check24.

    Am 15.2.25 habe ich mir erstmalig Anteile am MSCI World ACWI gekauft, thesauriered.

    Im April 2026 habe ich die Steuerbescheinigungen von Scalable Capital und der Baader Bank bekommen, da das Konto von Scalable früher bei der Baader Bank lief, nun wurde das zusammengeführt und alles läuft über scalable.

    In den Steuerbescheinigungen sind KEINE VORABPAUSCHALEN aufgeführt, sondern nur Erträge für andere Akten bzw. ETF (Dividenden).

    Im Januar 2026 habe ich außerdem eine gesonderte Bescheinigung über die angefallene Vorabpauschale für das Jahr 2025 für den MSCI World ACWI bekommen (und noch Bescheinigungen für andere Vorabpauschalen für weitere ETF).

    Es wurde aber keine Steuer dafür abgeführt, wahrscheinlich weil ich bei scalable einen Freistellungsauftrag habe.

    Jetzt im Nachhinein hat sich aber rausgestellt, dass mein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro für das Jahr 2025 schon bei meinem Tagesgeldkonto für Zinsen voll ausgeschöpft war.

    Also hätte die Vorabpauschale auf den MSCI World ACWI wohl doch besteuert werden müssen, also muss ich sie in der aktuellen Einkommenssteuererklärung für 2025 mit angeben?

    Oder gilt die Vorabpauschale nur für Bestände, die bereits zu Jahresbeginn, also am 1.1.25, im Depot waren? Der ACWI wurde ja erstmalig im Feb. 25 gekauft.

    Falls ja, dann muss ich die Vorabpauschale für den ACWI doch nicht in der Einkommenssteuererklärung für 2025 angeben?

    Aber warum bekomme ich dann die Bescheinigung von scalable darüber? Ist die Bescheinigung erst für die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2026?

    Danke schon mal :thumbup:

  • In der Steuererklärung für 2025 geht es um Vorgänge im Jahr 2025.

    Die Vorabpauschale für das Jahr 2025 wird Anfang 2026 berechnet und ggfs besteuert. Das wirst du also auf der Steuerbescheinigung für 2026 finden, die du Anfang 2027 erhältst.

  • Ach so, das hilft mir echt weiter, danke :)

    Also bedeutet das, dass ich mich komplett auf die Angaben in den Steuerbescheinigungen verlassen kann?

    Auch hinsichtlich der Vorabpauschalen?

    Und nur das muss ich in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung angeben?

    Aber warum gibt es bei Finanztip überhaupt den Rechner für die Vorabpauschale? Ich dachte, man müsste sie selbst ausrechnen, weil sie in manchen Fällen nicht in der Steuerbescheinigung der Bank drin steht?

    Einmal editiert, zuletzt von Rapunzel2000 (3. Mai 2026 um 14:02)

  • Der Rechner ist vor allem dafür, dass du ausrechnen kannst, wieviel du dafür im Januar auf den Verrechnungkonten haben solltest. Noch einfacher ist es, rechtzeitig m FT-Newsletter den Betrag je 10k geliefert zu bekommen, der wahrscheinlich für die Pauschale reicht.

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