Guten Morgen,
seit dem 01.12.25 bin ich im Ruhestand, aber bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiter in Teilzeit tätig (15 Stunden/Woche). Wie ich feststellen konnte, hat mein Arbeitgeber mein Teilzeit-Gehalt mit Steuerklasse 3 versteuert - hätte ich meine Steuerklasse auf 6 ändern müssen oder wäre das, wenn nötig, Sache des Arbeitgebers gewesen? Was kommt auf mich zu (Nachzahlungen?), wenn ich die Steuererklärung für 2026 einreiche?
Vielen Dank und viele Grüße, Fred