Steuerklasse Teilzeit als Rentner

  • Guten Morgen,

    seit dem 01.12.25 bin ich im Ruhestand, aber bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiter in Teilzeit tätig (15 Stunden/Woche). Wie ich feststellen konnte, hat mein Arbeitgeber mein Teilzeit-Gehalt mit Steuerklasse 3 versteuert - hätte ich meine Steuerklasse auf 6 ändern müssen oder wäre das, wenn nötig, Sache des Arbeitgebers gewesen? Was kommt auf mich zu (Nachzahlungen?), wenn ich die Steuererklärung für 2026 einreiche?

    Vielen Dank und viele Grüße, Fred

  • Kater.Ka 18. Mai 2026 um 08:40

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Warum solltest du Steuerklasse 6 haben wollen? Bei der staatlichen Rente wird keine Lohnsteuer einbehalten. Du musst beide Einkommen sowieso im folgenden Jahr über die Einkommensteuererklärung mit dem Finanzamt regeln.

  • Guten Morgen,

    seit dem 01.12.25 bin ich im Ruhestand, aber bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiter in Teilzeit tätig (15 Stunden/Woche). Wie ich feststellen konnte, hat mein Arbeitgeber mein Teilzeit-Gehalt mit Steuerklasse 3 versteuert - hätte ich meine Steuerklasse auf 6 ändern müssen oder wäre das, wenn nötig, Sache des Arbeitgebers gewesen? Was kommt auf mich zu (Nachzahlungen?), wenn ich die Steuererklärung für 2026 einreiche?

    um diese Frage beantworten zu können, braucht es noch weitere Informationen:

    alleinstehend/verheiratet?
    ist der/die Partner(in) noch erwerbstätig?

    Wenn der Nebenjob nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird, dann fallen die monatlichen Vorauszahlungen bei der Lohnsteuer naturgemäß sehr hoch aus - aber egal wie, alles regelt sich letztendlich über die Einkommensteuererklärung.

  • Warum solltest du Steuerklasse 6 haben wollen? Bei der staatlichen Rente wird keine Lohnsteuer einbehalten. Du musst beide Einkommen sowieso im folgenden Jahr über die Einkommensteuererklärung mit dem Finanzamt regeln.

    das ist richtig, aber die Rente kann trotzdem zu einer Steuer führen, die dann über die Einkommensteuer (nach-)gezahlt werden muss. Häufig ist es dann so, dann der Betroffene künftig eine Einkommensteuervorauszahlung leisten muss.
    Wenn dann noch eine Beschäftigung hinzukommt, die zunächst mit einer relativ geringen (Lohn-)Steuer belastet wird, kann es unter Umständen für Einzelne "besser" sein, wenn so ein Job nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird um nicht im Folgejahr eine "Mega-Nachzahlung" zu haben.

  • Hallo Andrej, vielen Dank für die umgehende Antwort - das beantwortet nicht meine Frage. Das ich als Rentner keine Steuern zahle, ist mir klar - Kranken- und Pflegeversicherung reichen voll und ganz =O. Es geht um die Besteuerung meiner Teilzeitbeschäftigung. Die Frage bleibt: muss diese über Steuerklasse 6 laufen oder ist 3 in Ordnung? Falls ich nächstes Jahr nachzahlen muss: auf was muss ich mich einstellen? Nachzahlung? Um wieviel Prozent ist das mehr, als Steuerklasse 3? - dann kann ich rechnen... Das ich mich mit dem Finanzamt amüsieren darf, ist auch klar.

  • Hallo Andrej, vielen Dank für die umgehende Antwort - das beantwortet nicht meine Frage. Das ich als Rentner keine Steuern zahle, ist mir klar - Kranken- und Pflegeversicherung reichen voll und ganz =O. Es geht um die Besteuerung meiner Teilzeitbeschäftigung. Die Frage bleibt: muss diese über Steuerklasse 6 laufen oder ist 3 in Ordnung? Falls ich nächstes Jahr nachzahlen muss: auf was muss ich mich einstellen? Nachzahlung? Um wieviel Prozent ist das mehr, als Steuerklasse 3? - dann kann ich rechnen... Das ich mich mit dem Finanzamt amüsieren darf, ist auch klar.

    Hallo.

    Steuerklassen 3 und 6 sind beide möglich.

    Bist Du schon 66 und 4 Monate alt, dann wäre (seit Januar) die Aktivrente zu berücksichtigen und an Steuer würde nicht viel anfallen können.

  • Bei der Einkommensteuererklärung werden sämtliche Einkünfte zusammengezählt. Bei der Rente gibt es (noch) einen steuerfreien Anteil, und Versicherungen werden angerechnet.

    Wenn dann alles zusammen unter dem Grundfreibetrag von ca 12t€ liegt, bekommst du die gesamte bereits gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Egal ob die nach Steuerklasse 3 oder 6 abgezogen wurde. Liegst du drüber, wird sie halt mit verrechnet.

    Es gibt zahlreiche Steuerrechner im Netz, wenn du die Jahressummen je Einkommensart hier nicht nennen möchtest oder noch nicht kennst.

    Hallo Hans, wenn's hilft: verheiratet, Partnerin nicht erwerbstätig

    Dann wären es sogar 24t€ statt 12t€.

  • Nun Steuern musst du zahlen auf 83,5% deiner gesetzlichen Rente und möglicherweise auf weitere Einkommen die wir nicht kennen. Das wird mit der nächsten Steuererklärung deutlich, ich würde mich auf eine Nachzahlung einstellen.

    aber

    für die 15 Stunden solltest du eigentlich im Rahmen der Aktivrente gar keine Steuern zahlen müssen, damit wäre auch die Steuerklasse egal. (Voraussetzung du hast das derzeit geltende Rentenalter erreicht und die 15 Stunden bringen nicht mehr als 2500 Euro im Monat, wovon ich mal ausgehe. Rede mal mit deinem Arbeitgeber.

  • Das ist in seiner Pauschalität nicht richtig und hängt sehr vom Einzelfall ab. Schon bei Bezug einer hohen Rente kann Steuer anfallen, kombiniert mit anderen Einkommen um so eher.

    Es ging Fred wohl eher darum, dass bei der monatlichen Rentenzahlung nicht automatisch eine Steuer einbehalten wird. Alles weitere regelt das Finanzamt im Nachhinein, ggf mit verordneten Steuervorauszahlungen in den Folgejahren.

  • hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.

    Nein, ich bin nicht im regulären Rentenalter (63) und somit kommt die Aktivrente leider nicht für mich in Frage. Meine Betriebsrente wird schon mit Steuerklasse 6 geschröpft. Ja, ich werde bei meinem Arbeitgeber nachfragen - ich denke auch, es wird im nächsten Jahr eine kräftige Nachzahlung geben - WISO wird das schon regeln, soweit das möglich ist :thumbup:

  • Es ging Fred wohl eher darum, dass bei der monatlichen Rentenzahlung nicht automatisch eine Steuer einbehalten wird.

    Okay.

    Alles weitere regelt das Finanzamt im Nachhinein, ggf mit verordneten Steuervorauszahlungen in den Folgejahren.

    Ja, das kenne ich. Es ist gut und notwendig, dass man darauf zahlenmäßig vorbereitet ist.

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