Privates Darlehen / Rükzahlung

  • Guten Tag,


    ich wäre für ein paar gute Tipps sehr dankbar.


    Ich habe einer bisher befreundeten Person im Juli 2017, 4.000€ per unterschriebenem Darlehensvertrag und mit Darlehensbezeichnung aufs Bankkonto überwiesen. Zinslos, weil es ein Freundschaftsdienst war.


    Ein festes Rückzahlungsmuster wurde insofern vereinbart, das wir 80 Raten a 50€ vereinbart haben, steht auch so im Vertrag. Mündlich wurde vereinbart, das bereits ab August (wenn möglich), die 1. Rate zurück gezahlt wird, spätestens aber im September. Ein direktes Datum steht leider nicht im Darlehensvertrag drin. (Vertrauen und so!). Lediglich 80 Raten a 50€.


    Leider hat sich diese Person mir bisher gegenüber nach großer anfänglicher Dankbarkeit, sehr verändert, in genau das Gegenteilsogar und nach mittlerweile mehrmaligen Nachfragen immer nur durch Abwsenheit und Beleidigungen hervorgetan. Sind leider nicht die einzigen Schulden, die diese Person hat, aber eine feste Arbeitsstelle, ein festes Einkommen und ein Fahrzeug sind vorhanden. Nun habe ich dieser Person schon per 10.10.2017 einen privaten Brief mit der freundlichen Frage, was eigentlich los sei, inklusive Aufforderung der Rückzahlung, bzw. Frage, wann denn etwas zurückgezahlt wird (Formulierung war auch eine Antwortsfrist bis 10.11.2017, bzw. komplette Rückzahlung bis 10.11.2017, aber mit dem Angebot bei Kontaktaufnahme weiterhin auf Ratenzahlung bestehen zu würden) geschrieben, der auch zugegangen ist, wie die Person mir mit ein paar "sehr freundlich formulierten Whattsapp-Nachrichten" mitgeteilt hat, nachdem sie mich wieder gesperrt hat.Zwischendrin kamen mal wieder Freundschaftsbekundungen, dann wieder Beleidigzngen und nun ist mir das zu blöd geworden. Nun nach erneuter Aufforderung der Zahlung bzw. Zahlungsmoral, schrieb die Person mir, das sie es zurückzahlen würde, wie vereinbart! Vereinbart war mündlich allerdings eben eventuell ab August bzw. ab September und das ist nicht geschehen. Und meine Gutmütigkeit ist eben auch nicht grenzenlos.


    Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich? Muss ich dies gerichtlich einklagen, reicht es, einen Gerichtsvollzieher zu Rate zu ziehen bzw. mit der Kündigung und Zustellung eben jener zu beauftragen, oder doch einen Anwalt?
    Ich möchte natürlich nicht emotional reagieren, würde allerdings auch sehr gerne eine Gehaltspfändung erreichen, denn diverse Beleidigungen gingen doch sehr weit unter die Gürtellinie, nachdem man einfach nur helfen wollte und geholfen hat. Aber letzendlich möchte ich aber auch nur mein Geld zurück und die Sache für mich abschließen. Nach Kontaktaufnahme mit anderen Freunden, die wohl auch Geld geliehen haben und auch auf ihr Geld warten, wird es wohl darauf hinaus laufen, das diese Person eben nichts zahlen wird, da die Person dies schon anderen Leuten ebenso versprochen hatte.


    Deshalb bitte ich um einige Tipps, was ich nun machen kann.


    Vielen Dank für eventuelle Tipps.

  • Der Weg zur Gehaltspfändung ist noch weit...


    Folgende Schritte müssen Sie unternehmen:


    1. Das Darlehen fällig stellen, weil der Schuldner sich nicht an die Vereinbarung der monatlichen Tilgung hält. Nach der Fristsetzung zur Fälligkeit ist der Schuldner im Verzug und ab dann auch für Rechtsverfolgungskosten haftbar zu machen.


    2. Einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen.
    Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid NICHT widerspricht, können Sie sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels aushändigen lassen und dann den Gerichtsvollzieher in Bewegung setzen.


    3. Sollte der Gerichtsvollzieher - wie häufig - nichts Pfändbares vorfinden, können Sie bei zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und dann an den Arbeitgeber des Schuldners herantreten.


    4. Wenn der Schuldner allerdings dem Mahnbescheid widerspricht, müssen Sie Zahlungsklage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Erst wenn Sie dort ein Urteil auf Zahlung erwirken, können Sie - im Falle dass der Schuldner immer noch nicht zahlt - den Gerichtsvollzieher mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils losschicken. Und dann - im Falle der fruchtlosen Pfändung - wieder den Weg über den PfÜB und die Gehaltspfändung gehen.


    Sie sehen, das ist eine ganze Menge, was da an Prozedere erforderlich ist. Theoretisch können Sie das alles alleine bewerkstelligen, da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht. Je nachdem wie fit Sie auf diesem Sektor sind, werden Sie höchstwahrscheinlich um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht herumkommen.


    Die Prozess- und Anwaltskosten bekommen Sie natürlich erstattet. Aber nur wenn der Schuldner leistungsfähig ist.
    Wenn Sie Pech haben, meldet der Schuldner eine Privatinsolvenz an - und Sie bleiben zusätzlich zu den verlorenen 4.000 € auch noch auf Ihren Kosten sitzen.


    Wahrscheinlich ist es das Beste, die 4.000 € einfach auf das Konto "Lebenserfahrung" abzuschreiben und künftig nie mehr einen Kredit ohne Sicherheiten auszureichen.

  • Vielleicht noch eine Idee / Anmerkung:


    Der o.g. Punkt 1) lässt sich noch ganz gut selbst bewerkstelligen. Anschließend könnte man die Forderung an ein Inkassobüro verkaufen oder von diesem eintreiben lassen. Üblicherweise übernehmen die aber erst fällige Forderungen. Hier gibt es zum Teil verschiedene "Kostenmodelle". Ganz billig ist da sicher keines (habe keine eigenen Erfahrungen), aber neben der moralischen Befriedigung, dass die Forderung tatsächlich geltend gemacht und ggf. eingetrieben wird, kriegt man im Erfolgsfall noch eine quotale Beteiligung an der Rückzahlung. Vielleicht besser, als gleich aufzugeben. Aber wie gesagt, nur theoretisches Wisssen.


    Hier noch ein Link zu einem Inkassobüro: https://www.pno-inkasso.de/private-forderungen und ein Hinweis auf die Kosten: https://www.pno-inkasso.de/kosten


    Ansonsten einfach mal nach "Inkasso private Forderung" googeln.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    Ich war/bin leider noch gesundheitlich stark eingeschränkt und konnte erst jetzt diese Sache wieder angehen.


    Wie ich sehen kann, ist das doch ein ganz schönes Prozedere.


    Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die Sache ins Rollen zu bringen, denn ein geregeltes Einkommen, sowie ein Fahrzeug, das man pfänden könnte, sind vorhanden.

  • Hallo,


    vom generellen Prozedere her würde ich mich den Vorrednern anschließen. Was wurde denn aber genau schriftlich festgehalten bzgl. Laufzeit des Darlehens und Beginn der Rückzahlung? Sie meinten ja schon, dass ein "genaues Datum nicht im Vertrag steht".


    Natürlich sind zwar auch mündliche Vereinbarungen nach deutschem Recht gültig, aber lassen sich diese denn auch beweisen (möglicherweise auch vom Schuldner)?


    Wenn überhaupt kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde, dann können Sie den Vertrag jederzeit mit Kündigungsfrist von Ihrer Seite aus kündigen und dann wie von MUC erläutert vorgehen. Andernfalls sollten Sie wirklich sicher sein, dass der Vertrag auch zweifelsfrei gebrochen wurde und sich nicht auch anders auslegen lässt, das er "schwammig" formuliert ist.


    Da sie ja schon wussten, dass sie sich auf eine eventuelle spätere Rückzahlung einlassen auf Grund von Zahlungsschwiegkeiten beim Schuldner, könnte das vor Gericht gegen Sie ausgelegt werden. Auch stillschweigende Vereinbarungen sind nach deutschem Recht zulässig.


    Ist also in Ihrem Fall wirklich leider nicht ganz so einfach.

  • Hallo,


    ich hatte mir einen Vordruck runtergeladen.


    Adressen mit Schuldner, Darlehensgeber, etc.
    Verzicht auf Zinsen, 80 Raten a 50€, allerdings wie gesagt, ohne Starttermin, komplett unterschrieben.


    Zählt ein Brief von mir, in dem ein Zahlungsversäumnis, sowie eine Zahlungsaufforderung vom kompletten Betrag zum 15.10.2017 angemahnt wird etwas? Oder Whatsapp-Nachrichten, in denen das Darlehen zum ..... gekündigt wird meinerseits, inklusive erneuter Aufforderung der Zahlung? Zustellnachweise habe ich ja.


    Naja, abschreiben und unter Lebenserfahrung ablegen, wie in der 1. Antwort möchte ich das sicherlich nicht.


    Danke.

  • Hallo Heike1977,
    gemäß § 488 Abs. 3 Satz1 und Satz 2 BGB können Sie das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn Sie das in dieser Weise noch nicht getan haben, würde ich das tun, und wenn der Darlehensnehmer dann nicht zahlt, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Die Kosten muss dann der Darlehensnehmer tragen. Wenn der Darlehensnehmer solvent ist, steht dem eigentlich nichts entgegen.
    Viel Erfolg und viele Grüße
    Dr. Birte Eckardt

  • Sehr geeherte Frau Dr. Eckhardt,


    vielen Dank für die Rückmeldung.


    Ich habe nun einen Brief verfasst und mich auf Ihren Gesetzestext berufen.


    Wie sieht es aus, wenn der Schulder nun plötzlich anfängt, Raten zu bezahlen, ich dies aber so nicht mehr möchte?
    Ist mit meiner Kündigung dann auch das "Recht" auf eine Ratenzahlung für den Schuldner verwirkt? Oder müsste ich dies dann auch per Anwalt/gerichtlich durchsetzen lassen?


    Vielen Dank.


    Freundliche Grüße.