Hallo Community!
Ich hatte 2022 eine Rentenauskunft und die freiwilige EInzahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung im Fall einer vorzeitigen Verrentung beantragt.
Damals wurde mir mitgeteilt, dass ich (zum damaligen Zeitpunkt" ca. 50k Euro einzahlen könne. Aus steuerlichen gründen habe ich nicht die 50k auf einmal gezahlt, sondern die folgenden Jahre, ohne erneuten Antrag oder Auskunft, immer mal wieder 6-10k eingezahlt; so auch dieses Jahr.
Heute habe ich die "Bescheinigung über die Beitragszahlzung..." erhalten, auf der mir folgender Satz aufgefallen ist:
"Ausgleichszahlungen aufgrund der besonderen Rentenauskunft vom XX.XX.2022 sind nicht mehr zulässig, wenn die der Auskunft zugrunde liegende vorzeitige Altersrente tatsächlich nicht in Ansrpuch genommen wurde"
Weis jemand, was dieser Satz konkret bedeutet?
Wären zum Beispiel, für den Fall, dass ich nicht vorzeitig in Rente gehe, also bis 67 o.ä. arbeite, meine bislang gezahlten Beiträge nicht mehr rentenerhöhend?
Warum steht der Satz da und welche Folgen hat das?