Keine Krankenversicherung

  • Guten Abend, ich bin 63 jahre alt und war in den letzten 25 Jahren selbständig und davon 20 Jahre in der PKV. Nun ist meine Situation so, dass ich seit einiger Zeit so wenig Aufträge habe, dass ich die PKV nicht bezahlen konnte. Ich habe meine KK angeschrieben und um Stundung und Ratentahlung gebeten. Nach einem Monat wurde mir die Versicherung gekündigt ( wegen der Nichtzahlung der Beiträge nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ) . Parallel dazu habe ich mir eine pflichtversicherte Anstellung gesucht und gefunden und zum 1.6. einen Arbeitsvertrag, und habe gedacht, ich könne dadurch in die GKV wechseln. Aber das scheint nicht so einfach zu sein, wenn man über 55 ist. Nun habe ich 3 Probleme: 1. keine Krankenversicherung in der PKV wegen Kündigung und 2. keine Möglichkeit in der GKV wegen Alter? 3. Wie geht der AG damit um, wenn ich keine KV habe? Für jeden Tipp, wie ich mit der Situation umgehen sollte und Lösungsansätz wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank und Grüße Michael

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  • Kater.Ka 30. Mai 2026 um 06:42

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  • Hallo!

    1. Die PKV kann dir nicht kündigen. Wenn du die Beiträge nicht zahlen kannst, dann wirst du im "Notlagentarif" mit deutlich eingeschränkten Leistungen weiter versichert. Dieser beinhaltet Schmerz- und Notfallbehandlungen, aber zum Beispiel keine Vorsorgeleistungen. Bitte schaue dir nochmal das Kündigungsschreiben deiner PKV an.

    2. Die Rückkehr in die GKV ist für dich kaum möglich. Bist du verheiratet und wenn ja, wie ist deine Ehefrau versichert? Falls sie gesetzlich versichert ist, wäre ggf. eine Familienversicherung möglich (zumindest bis du am 01.06.2026 die Beschäftigung aufnimmst).

    3. Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags zum Notlagentarif.

  • Hallo Cami, war es überhaupt Rechtens, dass ihre PKV Sie gekündigt hat? In Deutschland besteht Versicherungspflicht, auch bei Beitragsschulden bleibt man in der PKV wird aber in den Notlagentarif aufgenommen, der zahlt nur für akute Notfälle und Schmerzbehandlung. Denke, Sie sollten umgehend mit ihrer PKV sprechen und die Rechtmäßigkeit der Kündigung hinterfragen. Vielleicht könnte sich hier ein PKV Experte äußern, denke z.B. Dr. Schlemann kann die rechtliche Einordnung und das übliche Vorgehen bei Zahlungsunfähigkeit in der PKV schildern. Ggf. müssen Sie mit anwaltlicher Hilfe die Kündigung der PKV anfechten, Sie können sich sicher auch bei einer Verbraucherberatungsstelle oder einer Schuldnerberatung Hilfe holen.

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