PKV-Kosten senken Tipps für eine günstigere private Kran­ken­ver­si­che­rung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem Verband der Privaten Kran­ken­ver­si­che­rung sind im Jahr 2025 zwei Drittel aller Privatversicherten von einer Beitragserhöhung betroffen. Für sie soll die PKV im Durchschnitt um 18 Prozent teurer werden. 

  • Ist Dir die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) zu teuer geworden, hast Du verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu senken: Du kannst etwa Risikozuschläge überprüfen lassen, den Selbstbehalt erhöhen oder den Tarif wechseln. 

  • Handle sofort, wenn Dir die Beiträge über den Kopf steigen. Durch Beitragsschulden landest Du im Notlagentarif, der nur minimale Leistungen bietet. 

So gehst Du vor

  • Fordere die Ver­si­che­rung auf, Risikozuschläge auf Deinen Beitrag zu streichen, wenn sich Dein Gesundheitszustand stark verbessert hat.

  • Prüfe, ob sich der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei Deinem Versicherer lohnt. Deinen Selbstbehalt solltest Du aber nur in Maßen erhöhen.

  • Ist absehbar, dass Dir der PKV-Beitrag langfristig zu teuer ist, solltest Du versuchen, in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zu wechseln.

  • Kommen die bisher genannten Optionen nicht infrage, dann wechsle in den Standard- oder Basistarif der PKV.

Wenn Du privat krankenversichert bist, kennst Du das vermutlich: Ende des Jahres flattert unerfreuliche Post mit einer Beitragserhöhung ins Haus. Für das Jahr 2025 erwartet der Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, dass es für die Mehrheit der Privatversicherten teurer wird. Für zwei von drei Privatversicherten soll die PKV um durchschnittlich 18 Prozent teurer werden. Was anfangs nur die Laune vermiest, kann mit der Zeit die Haushaltskasse überfordern. Einige Menschen zahlen für ihre private Kran­ken­ver­si­che­rung mehr als für ihre Mietwohnung.

Den Preiserhöhungen, die in der Branche als Beitragsanpassungen bezeichnet werden, bist Du aber nicht schutzlos ausgeliefert. Wir zeigen sechs Möglichkeiten, mit denen Du Deinen Beitrag senken kannst.

Überprüfe Deine Risikozuschläge

Viele Privatversicherte lassen sich bei Vertragsabschluss darauf ein, wegen Vorerkrankungen einen erhöhten Beitrag zu zahlen. Ein einmal vereinbarter Risikozuschlag muss aber nicht für immer bestehen bleiben. Sofern sich Dein Gesundheitszustand so sehr verbessert hat, dass der Grund für den Zuschlag entfallen ist, kannst Du den Aufpreis reduzieren oder sogar komplett aus dem Vertrag streichen lassen (§ 41 Satz 1 VVG). Das ist eine effektive Möglichkeit, um den Beitrag zu senken. Schließlich können Risikozuschläge durchaus 10 bis 20 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen, in Einzelfällen auch mehr. Ob Du einen Risikozuschlag zahlst, kannst Du Deinem Ver­si­che­rungsschein entnehmen.

Ein Beispiel: Du zahlst einen Zuschlag, weil Du bei Abschluss der Ver­si­che­rung Heuschnupfen hattest. Giltst Du nach einer Hyposensibilisierung als vollständig geheilt, solltest Du Deine Ver­si­che­rung auffordern, den Zuschlag zu streichen oder ihn zumindest zu reduzieren.

Damit die Ver­si­che­rung den Zuschlag überprüft, ist es notwendig, dass Du bereits eine längere Zeit beschwerdefrei bist und keine Medikamente mehr brauchst. Um Deinen Gesundheitszustand zu belegen, brauchst Du gegebenenfalls einen aktuellen Arztbericht. Wenn Deine Ver­si­che­rung sich weigert, diesen anzuerkennen, hol Dir professionelle Unterstützung durch einen Ver­si­che­rungsberater, eine Verbraucherzentrale oder den Ver­si­che­rungsmakler, der Dir Deinen Vertrag vermittelt hat.

Bei der Gelegenheit solltest Du auch einen Blick auf vereinbarte Leistungsausschlüsse werfen. Damit kannst Du zwar nicht die Beiträge senken, aber die Leistungen in Deinem Tarif erhöhen. Denn mit einem Leistungsausschluss werden in Deinem Vertrag bestimmte gesundheitliche Risiken, zum Beispiel psychische Erkrankungen, nicht abgesichert. Kannst Du mit einem ärztlichen Gutachten nachweisen, dass eine bestimmte Erkrankung seit längerer Zeit nicht mehr besteht, kannst Du eine Aufhebung des Leistungsausschlusses verlangen. Meist ist im Vertrag festgelegt, wie lange eine Erkrankung nicht mehr bestehen darf, bevor Du eine Aufhebung des Leistungsausschlusses verlangen darfst. 

Ersetze aber niemals einen Risikozuschlag durch einen Leistungsausschluss, um Geld zu sparen – das kann später teuer werden, wenn Du eine Erkrankung bekommst, deren Behandlung in Deinem Vertrag ausgeschlossen wurde. 

Wechsle den Tarif

Eine Ver­si­che­rung hat in der Regel mehrere Tarife im Angebot, die sich im Leistungsumfang unterscheiden. Jeder Privatversicherte hat das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Ver­si­che­rungs­schutz zu wechseln (§ 204 VVG). Nach einem solchen internen Tarifwechsel zahlst Du für ähnliche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen mitunter deutlich weniger Beitrag. Verzichte jedoch nicht auf wichtige Leistungen, denn einen dauerhaft niedrigeren Beitrag kann Dir niemand garantieren. Auch nach einem Tarifwechsel werden die Beiträge voraussichtlich langfristig wieder steigen.

Deine Ver­si­che­rung ist gesetzlich verpflichtet, Dich zum Tarifwechsel kostenlos zu beraten und dabei auf Deine Wünsche und Bedürfnisse einzugehen (§ 6 VVG). Anfragen zum Tarifwechsel wollen die Anbieter innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeiten. Das hat der Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen im Jahr 2022 in einer verbindlichen Leitlinie festgelegt, die 23 Unternehmen unterschrieben haben.

Diese Versicherer haben sich zu den Leitlinien bekannt

  • Allianz

  • Alte Oldenburger

  • Axa

  • Barmenia

  • Ver­si­che­rungskammer Bayern

  • Concordia

  • Debeka

  • DKV

  • Gothaer

  • Hallesche

  • Huk-Coburg

  • Inter

  • LVM

  • Mecklenburgische

  • Nürnberger

  • VRK

  • VGH

  • R+V

  • Signal Iduna

  • St. Martinus Priesterverein Kranken- und Sterbekasse

  • SDK

  • UKV

  • Württembergische

Fordere also Deine Ver­si­che­rung auf, Dich zum Tarifwechsel zu beraten. Lass Dir von der Ver­si­che­rung schriftlich gegenüberstellen, wie sich die Leistungen in angebotenen günstigeren Tarifen von Deinem bisherigen Ver­si­che­rungs­schutz unterscheiden und vergleiche genau. Falls Du Hilfe beim Tarifwechsel brauchst, kannst Du Dich von einem Ver­si­che­rungsberater oder einer Verbraucherzentrale unterstützen lassen.

Wichtig: Wechsle nicht einfach zu einem anderen Kran­ken­ver­si­che­rungsunternehmen. Du verlierst dabei einen Großteil Deiner angesammelten Altersrückstellungen. Diese sollen im Alter dafür sorgen, dass Dein Beitrag nicht zu stark ansteigt. Außerdem musst Du bei einem neuen Anbieter auch eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Das kann im fortgeschrittenen Alter und mit schlechterer Gesundheit Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zur Folge haben. Lohnen kann sich der Wechsel zu einem anderen Versicherer aber dann, wenn Du noch jung und gesund bist und durch den Wechsel erheblich bessere Leistungen erhältst.

Mehr dazu im Ratgeber Interner Tarifwechsel

  • Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
  • Unser Mus­ter­schrei­ben für den Tarifwechsel: Mus­ter­schrei­ben

Zum Ratgeber 

Erhöhe den Selbstbehalt

Du kannst einen Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen, um den monatlichen Beitrag für Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung zu senken. Diese Selbstbeteiligung liegt in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag musst Du dann Deine Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlen. Erst wenn Deine Rechnungen im Jahr darüber liegen, beteiligt sich die Kran­ken­ver­si­che­rung an den Kosten. Oder Du entscheidest Dich für eine prozentuale Selbstbeteiligung. Dann trägst Du stets einen festgelegten Prozentsatz der Kosten – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger wird der Beitrag in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. 

Oft sparst Du so beim Beitrag eine höhere Summe, als Du für die Eigenbeteiligung ausgeben musst. Das lohnt sich vor allem für Freiberufler und Selbstständige. Für Angestellte ist es hingegen weniger sinnvoll, den Selbstbehalt zu erhöhen. Denn sie teilen sich die Beitragsersparnis mit dem Arbeitgeber, müssen den höheren Eigenanteil aber komplett allein bezahlen.

Achtung: Setz den Selbstbehalt nicht zu hoch an. Solltest Du krank werden, kann eine hohe Selbstbeteiligung eine schwere finanzielle Belastung sein. Das gilt beispielsweise im Alter, wenn Du häufiger zum Arzt gehst und den Eigenanteil damit öfter voll zahlen musst. Zudem kannst Du den Selbstbehalt nicht einfach wieder senken, dazu ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Im fortgeschrittenen Alter wird es aber schwierig werden, diese Gesundheitsprüfung zu bestehen. 

Wechsle zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung

Kannst Du Dir die Beiträge zur PKV auf Dauer nicht leisten, solltest Du versuchen, in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zu kommen. Oft ist die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl: Verdienst Du mal weniger Geld oder beziehst nur eine niedrige Rente, dann musst Du auch weniger zur Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen. In der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zahlst Du dagegen immer den gleichen Beitrag. Es sei denn, Du wechselst in einen Sozialtarif, wie den Standard- oder Basistarif, der aber auch schlechtere Leistungen bietet. 

Prüfe mithilfe unseres Ratgebers zur Rückkehr in die GKV, ob Du zurück in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln kannst. Wichtig: Kümmere Dich um diesen Schritt früh genug. Denn ab 55 Jahren ist ein Wechsel in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. 

Wechsel in den Standardtarif

Wenn Du die Voraussetzungen für einen Wechsel in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nicht erfüllst oder Du unbedingt in der PKV bleiben möchtest, gibt es noch zwei andere Möglichkeiten, beim Beitrag zu sparen: der Wechsel in den Standard- oder Basistarif.

In den Standardtarif darfst Du grundsätzlich nur, sofern Du vor 2009 in die private Kran­ken­ver­si­che­rung eingetreten bist. Bist Du älter als 65 Jahre, gibt es keine weiteren Bedingungen für den Wechsel in den Standardtarif. Jüngere können nur in den Standardtarif wechseln, wenn sie Frührentner oder mindestens 55 Jahre alt sind. Zudem muss ihr Einkommen unterhalb der besonderen Jahres­arbeits­entgelt­grenze von 62.100 Euro brutto im Jahr 2024 liegen. Geregelt ist das in Paragraf 1 Nr. 1 der Musterbedingungen für den Standardtarif, an den sich die Versicherer in aller Regel halten. 

Der Standardtarif ist meist deutlich günstiger als der Basistarif. Das gilt vor allem für Ehepaare, bei denen beide in der PKV sind. Denn für sie ist der Beitrag auf das Anderthalbfache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gedeckelt (§ 8 Abs. 2 der Musterbedingungen für den Standardtarif). Dafür sind die Leistungen im Standardtarif etwas geringer als im Basistarif. Wie Du bei einem Wechsel in diesen Tarif vorgehst, erfährst Du im Ratgeber zum Standardtarif.

Wechsle zum Basistarif

Der Basistarif ist das zweite Angebot für Privatversicherte, die Schwierigkeiten haben, ihren Beitrag zu stemmen. Der Basistarif steht grundsätzlich allen Privatversicherten offen, die ab 2009 eine private Kran­ken­ver­si­che­rung abgeschlossen haben (§ 152 Abs. 2 Nr. 4 VAG).

Er ist deutlich teurer als der Standardtarif und bietet dabei nur etwas bessere Leistungen – etwa bei Psychotherapie, Kuren und Reha. Die Kosten im Basistarif orientieren sich am Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung und können daher in diesem Jahr bis zu 844 Euro im Monat betragen. Der Umstieg lohnt sich daher nur, sofern Dein aktueller Beitrag sehr hoch ist und Du nicht in den Standardtarif kannst. 

Falls Du in den Basistarif wechselst, solltest Du prüfen, ob Du hilfebedürftig bist (§ 9 SGB 2). Dann wird Dir die Hälfte des Beitrags erlassen und Du kannst beim Jobcenter zusätzlich einen Zuschuss zu Deinen Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträgen beantragen. Weitere Informationen dazu findest Du im Ratgeber zum Basistarif.

Wann der Notlagentarif greift

Greifen alle anderen Möglichkeiten nicht, gibt es noch einen letzten, aber nur zeitweiligen Ausweg, falls Du die Beiträge für Deine Kran­ken­ver­si­che­rung nicht aufbringen kannst: den Notlagentarif für säumige Beitragszahler (§ 153 VAG). Sobald Du mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand bist, schickt Dir Dein Versicherer eine Mahnung. Ist das Mahnverfahren abgeschlossen und Du hast immer noch Beitragsschulden, landest Du automatisch im Notlagentarif. Er sieht nur eine Behandlung bei akuten Krankheiten und Schmerzen vor, wobei Kinder und Jugendliche sowie Schwangere weitergehende Leistungen erhalten. Das bedeutet, Du bekommst nur eine minimale medizinische Versorgung.

Lange Zeit konnte es sogar passieren, dass Du nicht einmal die Kosten für dringende Behandlungen erstattet bekamst, wenn Du im Notlagentarif versichert warst. Denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 zufolge durften private Kran­ken­ver­si­che­rungen Behandlungskosten mit Beitragsschulden verrechnen (Az. IV ZR 81/18). Das ist wegen einer Gesetzesänderung seit dem 20. Juli 2021 nicht mehr möglich (GVWG). Und noch etwas hat sich durch das Gesetz verbessert: Ärztinnen und Ärzte können im Notlagentarif nun direkt mit der PKV abrechnen. Als Versicherter musst Du die Behandlungskosten damit nicht mehr vorstrecken und auf eine Erstattung der Kran­ken­ver­si­che­rung warten.

Dennoch ist der Notlagentarif höchstens eine Übergangslösung, bis Du Deine vollen Beiträge wieder zahlen kannst. Denn im Notlagentarif erhältst Du weder wichtige weitergehende Behandlungen noch werden Altersrückstellungen gebildet. Sobald es Dir finanziell besser geht und Du Deine Schulden begleichen kannst, musst Du in Deinen vollwertigen Tarif zurückkehren.

Um den Notlagentarif zu vermeiden, solltest Du mit Deinem Versicherer eine Ratenzahlung oder Stundung Deiner Beiträge vereinbaren. Dann kannst Du in Deinem bisherigen Tarif bleiben beziehungsweise in ihn zurückkehren. Auch wenn Du nachweist, dass Du hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bist, kommst Du nicht in den Notlagentarif. Sondern in den Basistarif und kannst vom Jobcenter oder Sozialamt einen Zuschuss zu Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung bekommen.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund. 

Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.

Autoren
Julia Rieder
Annika Krempel

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