Höchstsatz 3,5 Postbeamtenkrankenkasse

  • Ich war Beamtin im. mittleren nichttechnischen Postdienst.und bin seit zwei Jahren in Pension.Bei uns gehen die regulären Sätze bis zum1, 9fachen Satz,alles andere hinaus muss besonders begründet werden.Obwohl ich das bei jedem Arzt deutlich der Sprechstundenhilfe mitteile, wird bei mir munter der 3,5 fache Satz ohne Begründung in die Rechnung geschrieben.Da ich dieses Szenario schon fast über 30 Jahre mitmache möchte ich gerne wissen, wieso diese Krankenkasse als Einzige hier in Deutschland nicht in der Lage ist ihre alten GÖA Sätze den neuen Richtlinien hier anzupassen. Hoffe hier jemanden zu treffen der in der selben Lage ist und mir den einem oder anderen Tipp mir zu geben, vielleicht ist da etwas dabei was ich noch nicht ausprobiert habe.

  • Kater.Ka 18. Juni 2026 um 13:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Willkommen im Forum.

    Zur Einordnung für nicht PBeaKK-Kenner: der genannte 1,9-fache Satz bezieht sich auf den Nicht-Beihilfe-Anteil, dieser wird nach GOÄ mit 2,3-fachem Satz erstattet. Wie richtig dargestellt wird bei entsprechender Begründung auch ein höherer Satz erstattet. Der Beihilfeanteil beträgt für eine Bundesbeamtin im Ruhestand 70%, d.h. der Selbstbehalt liegt innerhalb der GOÄ bei (2,3 - 1,9) / 2,3 * 0,7 mithin 5,2 Prozent.

    Der Monatsbeitrag ohne Angehörige und > 50 Jahre liegt aktuell bei 267 €, was ich angesichts der hier sonst genannten Beiträge für die PKV sehr günstig halte.

    In der Praxis kennen die meisten Abrechnungsstellen den PBeaKK-Satz. Bei der PVS kann man sogar online die Rechnung korrigieren lassen wenn die Praxis den Sachverhalt nicht richtig übermittelt hat. Bei uns mit vielen Rechnungen aus der Familie bleiben im Monat ein mittlerer zweistelliger Betrag hängen, was ich immer noch für akzeptabel halte. Vielleicht bin ich auch nur abgestumpft, da ich seit Geburt dort versichert bin. Gegenüber früher werden Begründungen sehr großzügig akzeptiert.

    Keine Rechtsberatung: Nach GOÄ ist mMn die Überschreitung des Schwellwerts zu begründen § 12 GOÄ - Einzelnorm Also Arzt wechseln oder beschweren. Drohen mit einer Strafanzeige hilft manchmal auch, die PBeaKK hat auch eine Meldestelle für Abrechnungsmanipulation, die hatte ich auch einmal erfolgreich genutzt.

  • Ein 3,5-facher Satz braucht immer eine Begründung, egal wo man versichert ist.

    Du kannst die überhöhte Rechnung einfach zurückweisen oder nur den gekürzten Betrag überweisen und dem Arzt oder der Abrechnungsstelle den Grund mitteilen.

    Dann kriegst Du meist eine korrigierte Rechnung - mit richtiger Begründung und/oder evtl. sogar günstiger.

  • Ein 3,5-facher Satz braucht immer eine Begründung, egal wo man versichert ist.

    Das kommt darauf an. Richtig ist, dass alles über Faktor 2,3 begründet werden muss. Das wissen aber auch die Ärzte und verwenden häufig Programme, die das z.B. durch vorformulierte Begründungen unterstützen. Das vermeidet unnötigen Zusatzaufwand bei Rückfragen.

    Es gibt allerdings auch Rechnungen, die den Faktor 3,5 oder noch höher enthalten, ohne dass dort eine explizite Begründung steht. Die ist dann implizit im Rechnungskopf enthalten, wenn dort "Professor Dr." steht. Das hat man häufig bei Chefärzten. In meinem Tarif bei der DKV habe ich jedoch noch nie Rückfragen deswegen bekommen. Der Betrag wird immer vollständig erstattet.

  • Obwohl ich das bei jedem Arzt deutlich der Sprechstundenhilfe mitteile, wird bei mir munter der 3,5 fache Satz ohne Begründung in die Rechnung geschrieben.Da ich dieses Szenario schon fast über 30 Jahre mitmache

    Ohne der Threadstarterin Übertreibungen vorwerfen zu wollen….

    DAS ist einfach Unfug. Ich bereite gerade mit ihrem „Kollegen“ Hannes hier eine Grillparty des Yoga-Studios vor.

    Er ist Post-Pensionär und kennt die Problematik. Er hat noch NIE in fast 50 Jahren Postbeamtenkrankenkasse sowas erlebt.
    Bei JEDEM Arzt ? Einfach Nonsens. Hannes hat immer Abrechnungen angepasst auf die „Postlerkasse“. Selten wohl mal den 2,3 fachen Satz.

    Er empfiehlt der Threadstarterin das Forum „Beamtentalk“.
    Da kann sie sich mit Gleichgesinnten besprechen.


    Seit 30 Jahren 3,5 Steigerungssatz…???
    Gruß vom Hannes…der glaubt das nicht.

    Wegen der Wetterlage hier haben wir bis Dienstag alle Yoga-Kurse im Gebäude abgesagt.

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