Klingbeils Steuer-Pläne 2026

  • https://www.focus.de/finanzen/kling…e5a73b9b54.html

    Zum Vergleich die aktuellen Daten:

    https://www.finanztip.de/spitzensteuersatz/

    D.h. der Spitzensteuersatz geht von 42% auf 44% hoch. Und der Reichensteuersatz erhöht sich von 45% auf 49% (1. Modell) bzw 48% (2. Modell).

    Die Grenze für den Spitzensteuersatz verschiebt sich von 69.879 Euro auf 76.508 Euro (1.Modell) bzw. 75.657 Euro (2.Modell). Und die Grenze für den Reichensteuersatz verschiebt sich von 277.826 Euro auf 200.000 Euro.

    Was ich mich frage: Wenn der Spitzensteuersatz um satte 2% erhöht wird, bleibt dann der Steuersatz , der für den Bereich unmittelbar vor dem Spitzensteuersatz gilt, der Steruersatz derselbe wie vorher und wird man dann einen grossen Sprung zwischen sieden beiden Bereichen in der Steuertabelle haben? Oder wird man den Steuersatz auch hier hochziehen, damit es diesen grossen Sprung in der Tabelle nicht gibt? Wenn man auch hier den Steuersatz erhöht, dann wäre die Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz reine Makulatur.

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  • Der Bereich vor dem Sptzensteuersatz steigt linear bis zum Spitzensteuersatz. Die Steigung dieses Kurventeils wird also durch die Erhöhung der Einkommensgrenze, ab der der Grenzsteuersatz zum Tragen kommt, verringert. Allerdings wird die gessmte Kurve durch die Erhöhung des Grejzsteuersatzes nach oben gezogen.

    Man müsste sich - z.B. von einer KI - eine neue Grundtabelle erstellen lassen, um zu sehen, ab welchem Einkommen wegen dieser geplanten Änderung man mehr zahlen würde. Schade, dass focus sich da nicht die Mühe gemacht hat sondern sich auf so eine schwammige Aussage besxhränkt hat :

    Zitat

    In beiden Varianten würden den Berechnungen zufolge mehr als 35 Millionen Steuerpflichtige entlastet. Singles könnten – je nach Modell – sogar bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu rund 115.000 beziehungsweise 140.000 Euro noch von der Reform profitieren.

    ...

    Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums müssten im ersten Modell knapp eine Million Steuerpflichtige mehr Einkommensteuer zahlen als bisher, im zweiten Modell wären es rund 1,5 Millionen.

    Einmal editiert, zuletzt von KaffeeOderTee (1. Juli 2026 um 06:36)

  • Der Spitzensteuersatz von derzeit 42% greift ja aktuell bei knapp 70.000 €. In Modell 1 würden die 42% dann wohl so bei ca 72.500 € greifen. Durch die Inflation läge der Grenzsteuersatz von jemanden, der aktuell 70.000 Euro zu versteuern hat nach ca. 2 bis 3 Jahren wieder bei den 42%. Im weiteren Verlauf würde das Einkommen dann noch stärker versteuert, weil der Spitzensteuersatz ja weiter angehoben werden soll. Dank der kalten Progression wird aus der vorübergehenden Steuererleichterung dann mit den Jahren eine Steuererhöhung...

  • Der Spitzensteuersatz von derzeit 42% greift ja aktuell bei knapp 70.000 €. In Modell 1 würden die 42% dann wohl so bei ca 72.500 € greifen. Durch die Inflation läge der Grenzsteuersatz von jemanden, der aktuell 70.000 Euro zu versteuern hat nach ca. 2 bis 3 Jahren wieder bei den 42%. Im weiteren Verlauf würde das Einkommen dann noch stärker versteuert, weil der Spitzensteuersatz ja weiter angehoben werden soll. Dank der kalten Progression wird aus der vorübergehenden Steuererleichterung dann mit den Jahren zu einer Steuererhöhung...

    Stimmt, wenn die Grenzen nicht automatisch mit der Inflation angepasst werden, dann ist jede Entlastung - sofern sie überhsupt stattfindet - nur temporär.

    Danke für den Hinweis! :thumbup:

  • Wenn man die Absolutwerte wie beispielsweise den Grundfreibetrag anhebt, ist dies eine vorübergehende Steuersenkung.

    Wenn man die relativen Werte wie beispielsweise den Spitzensteuersatz anhebt, ist dies eine dauerhafte Steuererhöhung.

    Hier wird beides miteinander kombiniert um zu suggerieren, dass es sich insgesamt um eine Steuersenkung handeln würde was aber langfristig nicht der Fall ist.

    Eine dauerhafte Steuersenkung erreicht man also nur durch Senkung der Relativwerte und das ist ja erkennbar nicht gewollt.

  • Der Spitzensteuersatz von derzeit 42% greift ja aktuell bei knapp 70.000 €. In Modell 1 würden die 42% dann wohl so bei ca 72.500 € greifen. Durch die Inflation läge der Grenzsteuersatz von jemanden, der aktuell 70.000 Euro zu versteuern hat nach ca. 2 bis 3 Jahren wieder bei den 42%. Im weiteren Verlauf würde das Einkommen dann noch stärker versteuert, weil der Spitzensteuersatz ja weiter angehoben werden soll. Dank der kalten Progression wird aus der vorübergehenden Steuererleichterung dann mit den Jahren eine Steuererhöhung...

    Der Klassiker...man holt es sich bei der Mittelschicht während man von "den Reichen" redet. Karriere als Fachkraft macht so wenig Sinn, zumal eben nicht nur die Steuern steigen, sondern auch die Grenzen bei der KV außerplanmäßig angehoben wurden.

  • Das mag jetzt ein bisschen makaber klingen .Aber als Mitglied der Mittelschicht mit ein paar Reserven in der Hinterhand könnte man fast geneigt sein, sich für ein oder zwei Jahre aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und als Privatier in Ruhe zuzusehen, wie alles an die Wand fährt. Wenn soweit ist, dann wird's für den Bestandsschutz von Rente, Guthaben auf der Bank oder im Depot vielleicht sowieso noch die eine oder andere Überraschung geben.

    Und ob's wirklich noch ein oder zwei Jahre dauert darf auch angezweifelt werden.

  • Eine echte und dauerhafte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wäre es ja, wenn man die Steigung der Grenzsteuersatzkurve in Tarifzone 2 an jene in Zone 3 angleicht und damit auch den sogenannten Mittelstandsbauch reduziert.


    https://taz.de/Debatte-ueber-Steuerentlastung/%216192140/

    -> https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detai…dukt=HBS-009425

    --> https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-00942…tar_21_2026.pdf

    Tabelle 1: Überblick über die betrachteten Tarifoptionen, Variante 6, Mittelstands-
    bauch weg

    Da sind noch weitere Artikel verlinkt in https://taz.de/Debatte-ueber-Steuerentlastung/%216192140/

    https://www.handelsblatt.com/meinung/wirtsc…/100236470.html

    https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/upl…4_JB_online.pdf

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