Wohnriester ohne Zulagen

  • Hallo,


    ich habe vor 10 Jahren einen Wohnriester-fähigen Bausparvertrag abgeschlossen, weil er vom Zins in unsere Finanzierung passte.

    Es ist der Fuchs Wohnrente von Schwäbisch Hall in Verbindung mit einem Tilgungshaussetzungsdarlehen.

    In fünf Jahren wird dieser zuteilungsreif.

    Ich habe nie eine Förderung oder Zulagen für diesen Vertrag geltend gemacht, keine Steuervorteile erhalten und auf der jährlichen Abrechnung von Schwäbisch Hall steht das Wohnförderkonto mit 0€.


    Frage 1: Bei Inanspruchnahme des Darlehens ändert sich doch am Wohnförderkonto nichts, oder?

    Frage 2: Muss ich nach Zuteilung auch noch darauf achten, dass ich keine Steuervorteile erhalten um kein Wfk zu bilden?


    Viele Grüße

    Dominik

  • Kater.Ka 2. Juli 2026 um 13:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Zulagen scheinst du keine erhalten zu haben, da du das nie beantragt hast.

    Über die Zulagen hinaus kann man für den förderfähigen Höchstbeitrag von 2.100 Euro eine Steuerersparnis erlangen, den man Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG nennt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter sind. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, erhältst du die Differenz als zusätzliche Steuerermäßigung bzw. Steuervorteil.

    Hast du das erhalten, wird entweder das Wohnförderkonto in Höhe des Guthabens (so du auf das Bauspardarlehen verzichtest, kann aber auch das Bauspardarlehen nicht gefördert in Anspruch nehmen) angelegt oder du kündigst förderschädlich und musst die Steuererstattungen nach nach § 10a EStG Komplett zurück zahlen, was zur Folge hat, dass das WFK nicht angelegt wird.

    Zu beachten gilt, ist der Wohnriester BSV bei der Schwäbisch Hall - zumindest war das bis vor kurzem bei der schlechten Kasse so noch - für ein endfälliges Darlehen/Vorausdarlehen hinterlegt, kannst du den Wohnriester prämienschädlich nicht kündigen.


    Hast du weder Zulagen noch steuerliche Vorteile genutzt/erhalten, kannst du den Vertrag ohne Darlehen zuteilen oder bei 2% Strafzinsen kündigen und das Geld sofort erhalten.


    Ohne Förderung, ohne Zuteilung (egal ob mit oder ohne Darlehen) und ohne Strafzins steht das Geld bei Kündigung in einem halben Jahr zur Verfügung, mit Zulagen und/oder Steuervorteil in 3 Monaten.

  • Ich habe nie eine Förderung oder Zulagen für diesen Vertrag geltend gemacht, keine Steuervorteile erhalten und auf der jährlichen Abrechnung von Schwäbisch Hall steht das Wohnförderkonto mit 0€.

    Wurde ein Dauerzulagenantrag gestellt?
    Gibt es einen Grund warum nicht bisher?

    Sollte nachgeholt werden:
    https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/wohn-riester.html
    https://www.schwaebisch-hall.de/service/formulare.html

  • Wurde ein Dauerzulagenantrag gestellt?
    Gibt es einen Grund warum nicht bisher?

    Sollte nachgeholt werden:
    https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/wohn-riester.html
    https://www.schwaebisch-hall.de/service/formulare.html

    Warum sollte das nachgeholt werden? Um seine Immobilie "riesterzuverseuchen"?

    Soll froh sein, wenn er sein Geld so für die Tilgung bekommt, ohne dass das fiktive Wohnförderkonto angelegt wird und man mit Riester gegängelt wird.

  • Achso, um dann im Rentenalter ne Rate zu haben, weil die Förderung und die Zulagen vor Rentenbeginn in Anspruch genommen wurden?!?

    Hast du mal solch ein fiktives Wohnförderkonto berechnen lassen, die Nachversteuerung mal der Förderung und den Zulagen gegenüber gestellt?

  • Danke für die Antworten!


    Ich habe den Sonderabzug immer auf dem Steuerbescheid korrigieren lassen. Dort sollte also hoffentlich nichts vermerkt sein.

    Ich würde das Darlehen eigentlich gerne in Anspruch nehmen, da der Zinssatz mit 2% momentan recht ordentlich ist. (Wahrscheinlich in fünf Jahren auch noch).

    Das Darlehen wird dann also nicht ins Wfk geschrieben, so wie ich es verstanden habe. Oder ist hier auch noch etwas zu beantragen/beachten, so dass dies nicht geschieht?

    Ich muss aber weiter darauf achten, dass ich bei der Steuererklärung keinen Sonderabzug geltend mache

    Habe ich da so korrekt verstanden?

  • Aber eine Förderung entsteht doch nur durch beantragte Zulagen oder Steuervorteile.

    Beides habe ich doch in der Hand und nicht der Anbieter? Auf meinem 2025 Bescheid steht 0€ bei Zulagen insgesamt.

    Wie kann ich denn jetzt noch die Steuervorteile prüfen (ob doch etwas gemeldet wurde)? Geht das irgendwie online mit Perso oder mit einem Formular?

  • Was für ein Bescheid?

    Steuerbescheid: Dort ist zu prüfen, ob es Steuererstattungen gegeben hat. Wenn nicht geltend gemacht/erklärt, steht da auch keine 0

    Jahreskontoauszug: Dort stehen die gewährten Zulagen. Gab es keine, kann da durchaus eine 0 stehen

  • Der Jahreskontoauszug.

    Im Steuerbescheid steht der Vertrag nicht drin. Es gibt also keinen Sonderabzug.


    Das mit dem Darlehen habe ich aber immer noch nicht verstanden.

    Ich muss doch jetzt einfach weiterhin darauf achten, dass weder Zulagen noch Sonderabzug geltend gemacht wird. Auch bei Inanspruchnahme des Darlehens oder habe ich etwas übersehen?

  • Bei Wohnriester stellen sich auch mir die Nackenhaare ... und ich habe immer einen großen Bogen drum gemacht und mich nur oberflächlich damit beschäftigt.

    Teile deinem Anbieter zu dem ausdrücklich mit, dass du keine Wohn-Riester-Förderung für das Darlehen in Anspruch nehmen möchten bzw. dass die Auszahlung ungefördert erfolgen soll, sofern der Vertrag dies zulässt.

    Kann man dann quasi einen Riestervertrag (Bausparer) für den man quasi noch nie Vorteile (steuerlich oder Zulagen) erhalten hat, in einen normalen Bausparer "umwandeln"?

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen