Bester Kompromiss bei Schenkung von Schwester

  • Hallo zusammen,

    meine Schwester hat kürzlich ihre Wohnung verkauft und möchte den Erlös an mich und meine Mutter verteilen. Der Erlös beträgt 130.000€. 20.000€ behält sie für sich, 20.000€ gehen an mich, und der Rest an meine Mutter. Da wir wissen, dass ab einem Betrag höher als 20.000€ eine Schenkungssteuer fällig wird, machen wir uns Gedanken wie wir es handhaben sollen.

    Mein Vorschlag war, das restliche Geld für ein Jahr auf ein Festgeldkonto zu legen, dann nach einem Jahr soll mein Schwager mir 20.000 schenken und ich leite das Geld in Form einer Kettenschenkung weiter an meine Mutter. Das dürfte ja alles völlig legal sein wenn ich die Gesetze richtig verstehe.

    So Sachen wie das Geld abheben und in bar meiner Mutter geben, fällt hier weg weil meine Schwester strikt dagegen ist irgendwas auch nur "grauzonenmäßiges" durchzuführen. Einen Vater zum Beschenken gibt es nicht.

    Nach einem Jahr soll dann die verbliebene Summe an meine Mutter gehen die dann halt Schenkungssteuer zahlen müsste. Meine Schwester möchte das Geld nämlich nicht länger halten als das.

    Passt das so weit? Oder habe ich etwas übersehen und es gibt bessere Alternativen?

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  • Der Freibetrag zwischen Geschwistern ist 20.000, der zwischen Mutter & Tochter ist soweit ich weiß 400.000, das sollte doch dann passen.

    Es macht einen Unterschied, in welche Richtung die Schenkung geht! Von der Mutter an die Tochter sind es 400.000 EUR, von der Tochter an die Mutter aber nur 20.000 EUR.

  • Der Freibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden. Eine Anlage für 1 Jahr verstehe ich daher nicht.

    Deine Schwester kann sofort je 20k an Mutter und Dich und an ihren Ehemann verschenken. Dieser kann sofort 20k an Deine Mutter verschenken.

    Kettenschenkungen sind möglich, sofern die Weiterschenkung freiwillig und unabhängig ist. Das ginge auch über weitere Dritte.

    Alle Schenkungen sind dem Finanzamt zu melden.

    (Laie, keine Rechtsauskunft!)

  • Der Freibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden. Eine Anlage für 1 Jahr verstehe ich daher nicht.

    Deine Schwester kann sofort je 20k an Mutter und Dich und an ihren Ehemann verschenken. Dieser kann sofort je 20k an Deine Mutter verschenken.

    Zu 1. Das hat persönliche Gründe, ich hatte ja geschrieben dass meine Schwester das Geld nicht länger halten will. Außerdem ist meine Mutter nicht mehr die jüngste und kann evtl. keine 10 Jahre mehr warten.

    2. Ja, ich hatte ja geschrieben dass sie jeweils mir und meiner Mutter 20k schenkt. Wegen ihrem Ehemann sagte sie, dass man lieber eine Schamfrist (ihre Worte) abwartet und erst dann den Ehemann bzw. meinen Schwager mit einbezieht.


    Warum erst nach einem Jahr?

    Also woher kommt das mit dem Jahr?

    Siehe oben

  • Zu 1. Das hat persönliche Gründe, ich hatte ja geschrieben dass meine Schwester das Geld nicht länger halten will. Außerdem ist meine Mutter nicht mehr die jüngste und kann evtl. keine 10 Jahre mehr warten.

    Ja, das ist mir schon klar. Ich hatte mich nur gefragt, warum ein Jahr warten und nicht sofort das Geld überweisen / schenken?

  • Ja, das ist mir schon klar. Ich hatte mich nur gefragt, warum ein Jahr warten und nicht sofort das Geld überweisen / schenken?

    Meine Schwester ist der Meinung, dass eine sofortige Schenkung "auffällig" wäre und das Finanzamt unbequeme Fragen stellen könnte. Wenn man ein Jahr wartet, wächst sozusagen Gras darüber und man kann es machen. Wie gesagt, ich bin eigentlich auch der Meinung dass sie das Geld sofort verschenken könnte aber sie verfügt darüber und das sind die Rahmenbedingungen die sie mir hier stellt.

  • Meine Schwester ist der Meinung, dass eine sofortige Schenkung "auffällig" wäre und das Finanzamt unbequeme Fragen stellen könnte.

    Solange man sich an die Freibeträge hält, ist da doch gar nichts auffälliges dran. Und wenn die Beträge über den Grenzen liegen, ist die einzige unbequeme Frage die nach der Schenkungssteuer. Die hat ja wiederum eigentlich nichts mit dem Zeitpunkt zu tun.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass man die regelmäßigen Ausgaben der Mutter (Miete?,...) von der Tochter bezahlen lässt (z.b. über separates Konto). Aber so wie du es oben beschreibst, passt das wohl nicht zu den Randbedingungen der Tochter (bzw deiner Schwester). Von daher sehe ich, abgesehen von der Idee mit der Kettenschenkung (evtl mit weiteren Personen), auch keine weiteren Optionen. Es fallen dann halt 15% auf die Schenkung von 50k€ an. Mir scheint, deine Schwester zieht eine steuerlich saubere Lösung vor.

  • Update: ich hab mal die KI (Claude) gefragt. Diese lieferte eine interessante Idee:

    Zinsloses Darlehen statt Schenkung

    Statt einer Schenkung könnte ein Darlehen vergeben werden. Hier fällt keine Schenkungsteuer auf die Darlehenssumme an, sondern (falls überhaupt) nur auf den Zinsvorteil (Marktzins ./. vereinbarter Zins), der oft unter dem Freibetrag bleibt. Wichtig: Der Darlehensvertrag muss fremdüblich gestaltet sein (Rückzahlungsmodalitäten, ggf. Verzinsung, tatsächlicher Vollzug), sonst wird er steuerlich in eine Schenkung umqualifiziert.

    Die KI hat nach etwas Nachfragen auch noch Werte für die 15% Steuer für verschiedene Laufzeiten ausgespuckt ( z.b 2371€ für 70k€ zinsloses Darlehen bei angenommen Zinsvorteil 5,5% und unbestimmter Laufzeit).

    Das ganze ist, wie gesagt, nur eine (interessante) Idee. Wahscheinlich ist ein Darlehen auch nicht das richtige, denn dieses müsste ja irgendwann zurück gezahlt werden. Für Details wäre sicherich ein Steuerberater nötig.