Wohnriester

  • Hallo zusammen,
    wir haben 2014 ein Haus gebaut und dabei den bestehenden Riestervertrag in einen Wohnriester gewandelt. Das Wohnförderkonto steht bei 65.000€ plus die 2% Verzinsung/Jahr. Dürfte bei Pensionsbeginn mit 67 Jahren knapp bei 85-90.000€ liegen.

    Was mich nun total verunsichert ist wie bei Pensionsbeginn die Rückzahlung abläuft. Generell muss bis zum 85 Lebensjahr einen Teil (18tel) versteuern. Muss ich nun ein 18tel von den Zinsen (hier ca. 25.000€) oder vom gesamten Konto mit 85.000€ bezahlen.

    Könnt mich heute noch in den Ar*** treten für meine damalige Dummheit.

    • Hilfreichste Antwort

    Wenn dein Wohnförderkonto zum Rentenbeginn mit 67 Jahren rund 85.000 € beträgt, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Besteuerung:

    1. Jährliche Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr
      • 85.000 € ÷ 18 Jahre ≈ 4.720 € zusätzliches zu versteuerndes Einkommen pro Jahr.
      • Wie viel Steuer du tatsächlich zahlst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab.
      • Beispiele:
        • bei ca. 20 % Grenzsteuersatz: etwa 940 € Steuer pro Jahr (≈ 78 €/Monat)
        • bei ca. 25 %: etwa 1.180 € pro Jahr (≈ 98 €/Monat)
        • bei ca. 30 %: etwa 1.420 € pro Jahr (≈ 118 €/Monat)
    2. Einmalbesteuerung
      • Es werden nur 70 % des Wohnförderkontos versteuert.
      • Bei 85.000 € wären das 59.500 € steuerpflichtig.
      • Je nach sonstigem Einkommen kann die einmalige Steuer etwa 12.000 bis 18.000 € oder auch mehr betragen, weil der hohe Einmalbetrag den Steuersatz erhöhen kann.
  • Vielen Dank für die rasche Antwort... um diese Uhrzeit... hoffe Dich nicht beim Fußball kucken gestört zu haben :)

    Muss mal schauen welchen Steuersatz ich als Beamter habe. Da kommen noch so Faktoren wie ledig/verheirated oder mit/ohne Kinder etc. pp. dazu.

  • Tre1976 14. Juli 2026 um 23:11

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Das Wohnförderkonto selbst ist zu versteuern, inklusive der bis dahin aufgelaufenen fiktiven Zinsen.

    Alternativ zur laufenden Versteuerung hast du die Option: Du versteuerst den gesamten aufgelaufenen Betrag des Wohnförderkontos auf einen Schlag im ersten Jahr deines Ruhestands.

    Der Vorteil: Der Staat erlässt dir einen großen Teil der Steuerschuld. Es werden nur 70 Prozent des Guthabens als fiktives Einkommen herangezogen (30 Prozent Rabatt).

    Der Nachteil: Du benötigst zu Rentenbeginn sofort liquide Mittel, um die fällig werdende Einkommensteuer an das Finanzamt zu bezahlen.

    Als Dummheit würde ich das nicht bezeichnen. Ihr habt ja auch bisher davon finanziell profitiert.

  • Bei uns war damals 2013/2014 der Wunsch sehr groß nach einem Eigenheim. Da mein Riester aufgrund der hohen Verwaltungsgebühren quasi stillstand, bin ich der Versuchung erlegen diesen in einen Wohnriester zu wandeln. Da wir zu diesem Zeitpunkt keine Kinder hatten waren somit jährlich nur die 2.100€ Eigenleistung + 175€ Zulagen im Topf.
    Rückblickend läßt sich immer leicht die eigene Dummheit anzeigen. Allerdings weiß man zu diesem Zeitpunkt nicht was die Zukunft bringt und agiert mit den vorhandenen Mitteln.

    Der Wohnförderkonto wird angelegt sobald die Entnahme beginnt. Somit ist vom Tag x bis zum Ruhestand die 2%ige Verzinsung aktiv. Je nach Summe kann da schon einiges zusammenkommen. Vorallem im Ruhestand mit niedrigen Renten kann das schon Kopfzerbrechen bereiten. Bei mir sind es noch einige Jahre bis zum Ruhestand um mir mtl. Rücklagen für das Wohnförderkonto zu bilden. Denke auf dem Scalable Tagesgeld mit 2,5% Zinsen ist ein guter Platz um das Geld zu parken.


    Danke soweit für alle Antworten und Der Buhmann für die Rechenbeispiele.

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