Wohnriester - Wohnförderkonto mindern durch Einzahlungen

  • Hallo zusammen,
    bei meinem Wohnriester Bausparvertrag steht folgende Textpassage (Auszug):

    Zitat

    Das Wohnförderkonto erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 Prozent, solange Sie
    keine Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos leisten.

    Ich interpretiere das folgendermaßen: Wenn ich nun einen neuen Wohnriester anlege und diesen exakt mit dem Inhalt des Wohnförderkontos auffülle, dann entfällt der Betrag im Wohnförderkonto. Ab 2027 soll das neue AV Depot kommen, laut Internet soll es dann möglich sein, den Wohnriester in ein AV-Depot zu wandeln. Damit könnte man doch relativ elegant um Zahlungen der Steuern, die auf das Wohnförderkonto im Ruhestand erhoben werden, umschiffen.... oder denke ich zu einfach?

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    • Hilfreichste Antwort

    Denken kannst du so einfach wie du möchtest, aber was da jetzt wirklich genau kommt und wie du darin deinen Wohnriester verwursten kannst kann dir niemand zur Zeit mit Garantie beantworten.

    Abwarten ist das Mittel der Wahl.

  • Tre1976 18. Juli 2026 um 18:59

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ich habe bei der Zulagenstelle nachgefragt, ob sich das Wohnörderkonto durch Einzahlung in ein Altersvorsorgedepot mindern lässt. Die erste schriftliche Antwort war, dass ein bisheriger Vertrag Bestandsschutz hätte und ich mich "bei Abschluss sicher mit den steuerlichen Folgen beschäftigt hätte".

    Meine Antwort darauf war ein Verweis auf §92a EStG (genauer: Absatz (2), Satz 4ff), der explizit die Verminderung des WFK durch Einzahlung in einen neuen/anderen Altersvorsorgevertrag vorsieht - da neue Riester Produkte ab 2027 wegfallen, bleibt nur die Möglichkeit, diese Minderung durch ein AVD zu erreichen.

    Daraufhin hatte ich 2 Rückrufe von der Zulagenstelle mit der Info, dass diese Frage nicht geklärt wäre. Wichtig sei, einen Anbieter zu haben, der einen bestimmten Datensatz übertragen kann. Es wird spannend zu sehen, welcher AVD Anbieter das machen kann (und will) und ob es dann wirklich funktioniert...

  • Auf jeden Fall ist die Sache noch interessant.

    Ich habe von der Union Investment die Nachricht bekommen, dass sie das weder jetzt bei der uni Riester Rente , noch bei den neuen AVD anbieten.

    Daraufhin habe ich die ZFA angerufen und um einen Tipp gebeten, welcher Anbieter in den letzten Jahren wohl Minderungszahlungen oder die komplette Rückzahlung ermöglicht haben. Dazu bekam ich keine Antwort, sondern nur einen Hinweis wieviel sie zu tun haben; das nenne ich mal schlechten Service.

    Wenn ich in meiner Behörde so mit Kunden umgehen würde, wäre hier was los.

    Bitter😖

    Ich frage mich schon seit einiger Zeit, warum man den § 92 a Abs 2 Satz 4 EStG aufgenommen hat.
    Was ich wohl gehört habe, muss es wohl hochkompliziert sein, das Geld über Datensätze an die ZFA zu melden.

    Ich versuche es jetzt mal bei der Zürich Versicherung, die sollen so etwas schon mal geschafft haben.
    Ich halte euch auf dem Laufenden

  • Das klingt ja äußerst unschön. Da wird noch einiges auf Leute zukommen, die ihren Vertrag übertragen wollen.

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