Vor einigen Jahren habe ich bei comdirect einen Sparplan für einen ausschüttenden ETF angelegt. In diesem Jahr wurde dafür eine Vorabpauschale einbehalten, was mich sehr überrascht hat. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Vorabpauschale nur bei thesaurierenden ETF anfällt.
Auf meine Nachfrage hin, habe ich die folgende Antwort erhalten:
"Die Höhe der Vorabpauschale wird jährlich neu ermittelt. Sie ist u. a. vom Wertzuwachs des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr und von dem vom Bundesministerium der Finanzen mitgeteilten Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale abhängig. Die Vorabpauschale wird von unserem Datenproviderermittelt. comdirect berechnet anhand dessen und weiterer individueller Faktoren (Stückzahl, Haltedauer) Ihren steuerpflichtigen Ertrag."
Mir wurde ein einfaches Berechnungsbeispiel zugesandt (s. Anlage). Leider ist es mir dennoch nicht gelungen, die Höhe der Vorabpauschale nachzurechnen.
Meine Befürchtung ist, dass gerade bei ausschüttenden ETF bei einer späteren Veräußerung von Anteilen die bereits bezahlte Vorabpauschale "vergessen" wird. Denn die bezahlte Vorabpauschale wird auf der Jahressteuerbescheinigung nicht explizit aufgeführt.
Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Gibt es praktikable Tipps für eine nachvollziehbare Berechnung der einbehaltenen Vorabpauschale?
Inwieweit ist garantiert, dass die einbehaltene Vorabpauschale bei einer Veräußerung berücksichtigt wird und auch auf welche Anteile? Denn für einen Teil wurde und wird bereits Quellensteuer einbehalten. Woran erkennt die Bank, für welche Anteile die Vorabpauschale bereits einbehalten worden ist?