Vorabpauschale bei ausschüttenden ETF

  • Vor einigen Jahren habe ich bei comdirect einen Sparplan für einen ausschüttenden ETF angelegt. In diesem Jahr wurde dafür eine Vorabpauschale einbehalten, was mich sehr überrascht hat. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Vorabpauschale nur bei thesaurierenden ETF anfällt.

    Auf meine Nachfrage hin, habe ich die folgende Antwort erhalten:
    "Die Höhe der Vorabpauschale wird jährlich neu ermittelt. Sie ist u. a. vom Wertzuwachs des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr und von dem vom Bundesministerium der Finanzen mitgeteilten Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale abhängig. Die Vorabpauschale wird von unserem Datenproviderermittelt. comdirect berechnet anhand dessen und weiterer individueller Faktoren (Stückzahl, Haltedauer) Ihren steuerpflichtigen Ertrag."

    Mir wurde ein einfaches Berechnungsbeispiel zugesandt (s. Anlage). Leider ist es mir dennoch nicht gelungen, die Höhe der Vorabpauschale nachzurechnen.

    Meine Befürchtung ist, dass gerade bei ausschüttenden ETF bei einer späteren Veräußerung von Anteilen die bereits bezahlte Vorabpauschale "vergessen" wird. Denn die bezahlte Vorabpauschale wird auf der Jahressteuerbescheinigung nicht explizit aufgeführt.

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

    Gibt es praktikable Tipps für eine nachvollziehbare Berechnung der einbehaltenen Vorabpauschale?

    Inwieweit ist garantiert, dass die einbehaltene Vorabpauschale bei einer Veräußerung berücksichtigt wird und auch auf welche Anteile? Denn für einen Teil wurde und wird bereits Quellensteuer einbehalten. Woran erkennt die Bank, für welche Anteile die Vorabpauschale bereits einbehalten worden ist?

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  • Kater.Ka 19. Juli 2026 um 17:44

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du musst dir da überhaupt keine Sorgen machen.

    Das passt !

    Die Bank hat alles gespeichert und die „gezahlte“ STEUER (!) auf die Vorabpauschale wird beim Verkauf und beim theoretischen Übertrag auf eine andere Bank immer berücksichtigt.

    Der ETF (ein alter und inzwischen zu teurer) auf den MSCI World schüttet schlicht und einfach zuwenig aus.

    https://www.justetf.com/de/etf-profile…5161#basisinfos

  • Du musst dir da überhaupt keine Sorgen machen.

    Das halte ich für zu blauäugig. Ich tendiere auch zu:

    Es empfiehlt sich in jedem Falle die Bescheinigung über die gezahlten Steuern auf die Vorabpauschale in deinen Unterlagen abzuspeichern.

    Ich hatte es an anderer Stelle schon als vielleicht holprigen, aber nicht ganz abwegigen Vergleich gebracht: Meine private Krankenversicherung meldet inzwischen die Beiträge über Elstam an die deutsche Finanzverwaltung, damit mein Arbeitgeber die automatisch beim Lohn schon berücksichtigt. Juhu. Also Theoretisch. Praktisch gab es (natürlich, möchte man sagen) zuerst etwas Startschwierigkeiten und Verschiebungen, mehrere BMF-Schreiben und Programmpläne und die vielleicht unübliche, aber durchaus noch häufige Variante, dass ich den Versicherungsbeitrag jährlich zahle und das damit abgegoltende Versicherungsjahr dabei nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr ist. Über die Versuche der Versicherung, das mit der Finanzverwaltung zu klären, bin ich mittlerweile bei der Korrekturmeldung Nr. 6 oder 7 gelandet, bei einer tatsächlichen Beitragsanpassung. Bei den Pflegeversicherungsbeiträgen, eigentlich komplett gleiche Rahmenbedingungen, sind wir bei "nur" 3 Korrekturen stehengeblieben. Jede Lohnabrechnung hat inzwischen ihren eigenen Reiz, nur wegen diesem Datenaustausch der modernen Finanzverwaltung.

    Jetzt soll aber diese gleiche Finanzverwaltung, auch digital, zur Berücksichtigung früherer Vorabpauschalen Daten der Bank(en) verarbeiten, in so ca. 20-25 Jahren oder noch später korrekt berücksichtigen, in der Zeit mit evtl. Rechtsänderungen einerseits, evtl. Bankenwechsel/Depotüberträgen andererseits, garniert vielleicht noch mit Neobrokern bei denen nicht immer so alle Unterlagen transparent und nachvollziehbar sind (TR und Steuerkorrekturen - herrliches Thema für sich), und ich soll mir dazu überhaupt keine Sorgen machen, weil das sicher passt. Ja nee, irgendwie einfach nee. Die Bescheinigungen irgendwo zusammen zu sammeln, ist ganz sicher sehr sinnvoll.

  • [ ... ]
    Die Bescheinigungen irgendwo zusammen zu sammeln, ist ganz sicher sehr sinnvoll.

    Egal ob ETFs oder Einzelwerte, ich würde die An- und Verkaufbelege IMMER auf dem eigenen Rechner speichern.
    Dividendenabrechnungen sind nicht ganz so kritisch, denn du bekommst am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung bzw. häufig eine Erträgnisaufstellung.

    Da verschwindet das onlinePostfach von jetzt auf gleich im Nirwana, wenn man den z.B. Broker wechselt oder wechseln muss, weil der alte Broker -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr besteht.

    Beispiel dafür sind z.B. "onvista" oder der "alte Smartbroker", die Liste lässt sich aber noch beliebig erweiteren.

  • ich würde die An- und Verkaufbelege IMMER auf dem eigenen Rechner speichern.

    Deswegen habe ich extra dafür ein Tool für Scalable Capital programmiert.

    Aber es wird so sein wie beim Backup. Es gibt immer Leute die sehen den Bedarf nicht.

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