Folgender Sachverhalt:
Banken in Deutschland verweigern oder kündigen Kunden die
Bankverbindung, wenn diese einen US-Bezug aufweisen.
Ausnahme: Personen mit US-Bezug weisen eine SSN nach.
Nun gibt es jedoch Fälle von Generationen die eine solche Nummer aus
welchen Gründen auch immer nicht haben( Stichwort Gnade der frühen
Geburt)
Was jedoch auch kein Problem darstellen könnte da man diese in einer
US-Vertretung beantragen kann.
Problem ist jedoch, das man den Nachweis erbringen muss das man seit
dem 6. Lebensjahr sich in D aufgehalten hat.
Problem deshalb da man nicht alle schriftlichen Nachweise erbringen
kann (Zeugnis der Grundschule)
Einmal wegen der behördlichen Aufbewahrungspflicht und andererseits
aus persönlichen Gründen.
Weshalb sollte man solche Unterlagen bis zur Rente und darüber hinaus
aufbewahren?
Und wer muss, kann mit einer solchen US-Änderung der Rechtslage
rechnen?
Unabhängig davon ist jedoch das weitaus schwierigere Problem liegt
bei der US-Verwaltung
Hauptsächlich liegt es daran das man gefühlt unendlich lang auf eine
Terminvergabe in einer US-Vertretung warten muss,
um persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zum Erhalt der SSN zu
erscheinen.
Das letztlich virale Problem ist aber das Banken in D auf die SSN
weiter bestehen.
Und das trotz der Bemühung um die SSN
Kann es wirklich sein das der Kunde letztlich wirtschaftlich
stranguliert wird und sein in D aufgebautes leben ein wirtschaftliches
Ende gesetzt wird, obgleich
er sich rechtskonform verhalten will aber aufgrund der US-Verwaltung
derzeit nicht kann?
Gibt es da keine Ausnahme bis zum Erhalt der SSN?
Haben Sie ggf weitere Informationen im Bereich der Finanzwelt oder
eine Idee wie man sich in einem solchen Fall rechtskonform verhalten
kann?
Oder bleibt ok, jetzt drastisch formuliert dem Kunden tatsächlich nur
noch der Weg der wirtschaftlichen Strangulation ? ![]()
Für jeden Tipp oder jede Idee wär ich dankbar
VG
Pete