Hallo Finanztip,
ich habe eine Frage zum Artikel Betriebliche Altersvorsorge: Im Kasten unter folgendem Link, wird von einer Entgeltumwandlung abgeraten, falls man in einem bestimmten Korridor verdient. Der Korridor wird bestimmt, zum einem aus dem Bruttogehalt welches zum Höchstbeitrag GKV führt (untere Grenze) und zum anderen aus dem Bruttogehalt welches zum Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (obere Grenze). Der Kasten kommt dann zu dem Schluss, dass
ZitatDer Steuervorteil allein kann diese Missverhältnis nicht ausgleichen. Insgesamt verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Nettobeitrag und Nettorente erheblich.
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Ich verstehe leider nicht wie in diesem Fall die Beiträge zur GKV, zur gesetzlichen Rentenversicherung und der 'Steuervorteil' im Zusammenhang stehen. GIbt es hierfür ein Rechenbeispiel? Oder ist dies eine Faustregel?
Inwiefern ändert sich dies, falls der Arbeitgeber die bAV bezuschusst? Der Bezug zu diesem Kasten fehlt mir im Artikel.
Vielen Dank für die Hilfe und mit besten Grüßen
Holger