Alter Wohnriester: was tun mit Zwillingen und Eigenheimplan

  • Hallo zusammen,

    bisher war ich stiller Mitleser und hab einfach meine ETFs bespart - meine Finanzen waren schön langweilig. Jetzt bin ich reich geworden (konnte 1.000-2.000 Euro monatlich wegsparen, aber v.a. haben wir Zwillinge bekommen :)) und die Wohnung ist zu klein, sodass wir doch über ein Eigenheim nachdenken. Hierzu kommen sicher noch andere Fragen. Aktuell stellt sich mir die Frage, was ich mit meinem Uralt-Wohnriester mache.

    Als Student hab ich den fleißig bespart (60 Euro Einzahlung, maximale Zulage), dann hab ich zweimal sinnlos eingezahlt bis ich die Problematik erkannt habe und dannach hab ihn lange Zeit brachliegen lassen. 1% Zinsen waren in der Negativzeit ja auch ok. Letztes Jahr hab ich nochmal den Maximalbeitrag eingezahlt, weil wir unser zu versteurendes Einkommen fürs Elterngeld reduzieren mussten.

    Der aktuelle Stand ist somit:

    • Tarif LBS-F9-R, Bausparsumme: 10.000,00, 1 % Guthabenzins
    • 18 Euro Jahresentgelt (ich werde mit dem aktuellen BGH-Urteil nochmals einen Versuch starten, die erstattet zu bekommmen, bisher war das nicht erfolgreich
    • Bisherige Wohnriester-Zulagen 1.411,85
    • Gebildetes Kapital 8.535,27 Euro

    Mein Hauptproblem ist, dass ich nicht weiß, wie ich Kompetenzen aufbaue um überhaupt zu verstehen, was sinnvoll damit ist.

    Meine Überlegungen sind:

    1. Förderschädlich auflösen: Ich kenne meinen Steuervorteil (noch) nicht, aber ich fürchte viel wird nicht überigbleiben, da imho das Verhältnis von Förderung und Einzahlung nicht super schlimm ist ==> Problem ist aber gelöst
    2. Liegen lassen und schauen was passiert ==> Einfach, sollte kein Jahresentgelt anfallen auch ok.
    3. In ein AV-Depot umwandeln (hat die LBS was angekündigt, aber noch keine Konditionen) ==> Ok, aber damit keine freie Wahl des AV-Depot-Anbieters und Zulage kann nicht ins Eigenheim fließen.
    4. Fürs Bauen hernehmen, eigentlich cool, aber ich muss mich mit dem fiktiven Wohnförderkonto beschäftigen und hier weiß ich nicht, wie ich am besten Kopetenzen aufbau - und ob sich das für die paar Tausend Euro lohnt.
    5. Weiter einzahlen (mit Zwillingen ist die Zulage ja schon halbwegs attraktiv) und später den Kredit ablösen. Dadurch ist das Wohnförderkonto kleiner. Außerdem könnte dann die Zulage ins Eigenheim fließen und nicht ins AV-Depot (wäre ggf. flexibler) Frage: Mir ist nicht klar, was passiert, wenn der Bausparer "voll ist" - klar, Kredit gibt's keinen, aber kann ich den überzahlen? Dazu find ich nichts konkretes in den Bedingungen.


    Meine Hoffnung an die Community: Habt ihr noch gaz andere Ideen? Hab ich was übersehen? Was mach ich am besten?


    Viele Grüße

    Michael

  • Kater.Ka 7. September 2026 um 14:43

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Thargor und willkommen im FT Forum, für eine Immobilienfinanzierung ist der Betrag noch sehr überschaubar. Also musst du nichts überstürzen, was jetzt ein Bausparer im AVD bei der Umstellung bringt bzw wohin er umgelegt werden kann, ist noch unklar, daher würde ich erst einmal abwarten, dieses Jahr noch mal einzahlen um die Zulagen mit zu nehmen wäre eine Option, auflösen würde ich bei konkreten Bauvorhaben nicht, da hast du auf alle Fälle die größten Verluste.

  • Hallo ichbins,

    vielen Dank für die nette Begrüßung. Ja, das erscheint mir auch am sinnvollsten.


    Wie der Zufall so will, hat mich jetzt mein "Berater" angeschrieben und gefragt, was ich mit dem Bausparer machen will. Ob der "nur" zum Förderungssammeln war, oder ob ein konkretes Projekt im Hintergrund läuft. Dabei hat er mir angekündigt, dass eine weitere Einzahlung (bald) nicht mehr möglich ist, da die Bausparsumme erreicht ist. Er würde mich gerne "beraten". Telefonieren kostet außer Zeit zwar nix, aber ich wäre gerne im Vorfeld informiert:


    Was ich vermute, was er vorschlägt: Dieses Jahr "schnell noch" einen (alten) Riestervertrag abschließen. Das könnte zwar theoretisch sinnvoll sein (falls denn die Bedingungen gut sind) oder eben ein schnelles Verkaufsgespräch... Bisher hatte ich gemischte Erfahrungen mit Bausparern: LBS tatsächlich recht gute Zinsen 4% in der Nullzinszeit... BSQ: Bonus ist flöten gegangen...

    Riester ist jetzt sowieso ein heißes Thema. Grundtenor: Eher schlechte Rendite mit Ausnahmefällen für Kinder. Ich tendiere deshalb dazu das Thema Riester zu beerdigen, anstatt noch schnell ein totes Pferd zu reiten. Macht das Leben einfacher, oder überseh ich da etwas?


    Was passiert denn mit „vollen“ Riesterbausparer: Kann ich da wirklich nichts mehr einzahlen, muss aber trotzdem das Jahresentgelt zahlen, oder wird es zwangsausgezahlt und ich muss mir ein neues Produkt suchen?

    Viele Grüße
    Michael

  • Ich würde den Verkäufer mal umgehen und mich direkt an die Bausparkasse wenden. Neu würde ich nichts abschließen, die Verluste bei einem Jahr Förderungs-Verlust halten sich doch in überschaubaren Grenzen und nächstes Jahr genau schauen was mit AVD möglich ist.

  • Zu deiner eigentlichen Frage, die bisher untergegangen ist: Eine Zwangsauszahlung gibt es nicht. Die Bausparkasse kann Zahlungen über die Bausparsumme hinaus ablehnen (ABB, bei den LBS-Riester-Tarifen meist § 2 Abs. 2), muss aber nicht. Das Jahresentgelt läuft weiter — die 18 € hängen am Konto, nicht an den Einzahlungen.

    Wichtig: Vollbesparung ist ein anerkannter Kündigungsgrund der Bausparkasse. Zahlt sie dir das Guthaben aus, ist das eine schädliche Verwendung, wenn du es nicht wohnwirtschaftlich verwendest oder weiterüberträgst. Liegenlassen ist also nicht so passiv, wie es klingt.

    Die Option, die in deiner Liste fehlt: Anbieterwechsel. Du kannst dein gefördertes Kapital förderunschädlich auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen — keine Rückzahlung, keine Steuerthematik. Damit ist das Problem „Bausparsumme voll" weg, denn der neue Vertrag hat keine. Du behältst die Zulagen für die Zwillinge und hältst dir alles offen: Eigenheim, Weitersparen, 2027 wechseln.

    Denn ab 2027 kommt die eigentliche Entscheidung: altes Riester oder neue Förderung. Beides geht nicht. Neu gibt es 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent auf weitere 1.440 € — maximal 540 € Grundzulage statt 175 €. Die 300 € je Kind bekommst du schon bei 300 € Eigenbeitrag pro Kind voll. Grob gerechnet: 1.800 € Eigenbeitrag bringen 1.140 € Zulagen, alt sind es 775 € bei 1.325 €. Und die neue Zulage hängt nur noch an dem, was du einzahlst, nicht mehr am Mindesteigenbeitrag nach Vorjahreseinkommen — in der Elternzeit ein echter Vorteil.

    Auflösen wäre die teuerste Variante: 1.411,85 € Zulagen zurück plus Steuervorteile und Zinsversteuerung.

    Mein Rat: nicht kündigen, Übertragung prüfen, ABB-Fragen direkt an die Bausparkasse statt an den Verkäufer

    "Das Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." – John Lennon

  • Hallo.

    Wohnriester (neu) kommt ab 01.01.2028, daher ist keine Hektik angesagt.

    Ich unterstelle, dass Ihr verheiratet seid. Falls Ihr beide ab 2027 unmittelbar zulagenberechtigt seid, dann würdet Ihr mit 2×300 EUR Jahresbeitrag 150 EUR+150 EUR+600 EUR=900 EUR an Zulage bekommen. (Förderquotenmäßig das Maximum, für 2×60 EUR mehr könntet Ihr noch 2×30 EUR mehr bekommen.)

    Falls nur einer von Euch unmittelbar zulagenberechtigt sein wird, dann würden 1×350 EUR und 1×120 EUR für 2×175 EUR und 2×300 EUR an Zulage reichen.

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