Riestersparplan und Übertragung in AV-Depot ?

  • Hallo Community,

    Meine Frau und ich sind 60 bzw. 58 Jahre alt.
    Wir haben jeweils einen Riestersparplan bei der VB Gronau seit 2016.
    Das ist der Banksparplan (VR Rente Plus).
    Rendite ist daher unter "ferner liefen".

    Ziel war es die steuerlichen Vorteile zu nutzen, und ich hatte damals damit gerechnet das Riester bald deutlich nachgebessert wird.
    Das hat zwar länger gedauert als damals gedacht, scheint aber jetzt mit dem AV-Depot endlich zu kommen.

    Nach meinem bisherigen Verständnis wird man ja nächstes Jahr rechtlich die Möglichkeit haben die jeweiligen Guthaben "förderunschädlich" in ein neues Altervorsorgedepot zu übertragen.
    Korrekt ?

    Wenn ja, ist es potentiell das was mir vorschwebt.
    Insbesondere weil dort deutlich bessere Möglichkeiten für die Entnahme Guthabens im Ruhestand geplant sind, als die unseligen Verpflichtung zu einem teuren Rentenvertrag unter "Riester".
    Potentiell plane ich also das Guthaben dann in ETFs (Aktien, oder Anleihen, mal schauen) zu stecken. um dann irgendwann zu entnehmen.
    Die ersten Jahre in der Rente wir das Guthaben vermulich nicht wirklich brauchen, hätte also noch Zeit "Krisen" auszusitzen.

    Ich möchte vermeiden unnötig lange im Riesterplan zu bleiben.
    Und beides parallel besparen möchte ich auch nicht.

    In unserem Verträgen lese ich von einem 3 monatigen Kündigungsrecht zum Jahresende bzw. das Recht auf ein anderes Altersvorsorgeprodukt eines anderen Anbieters zu übertragen.
    Besondere Fristen um evtl. Beitragsfrei zu stellen finde ich nichts.
    Das wäre ja schon bis Ende diesen Monats.

    Was sollen wir also jetzt mit diesen Verträgen machen?
    "Echtes Kündigen" wäre ja förderschädlich. Scheidet also aus.
    Übetragen wäre ja mein Wunsch. Aber bisher kann ich nicht sagen wohin, da die konkreten Angebote fehlen.
    Beitragsfrei stellen? Und dann, wann kann ich dann das Guthaben übertragen?
    Oder gibt es bei der bei der Übetragung in ein AV-Depot "Sonderkündigungsrechte", die diese 3 Monate zu Jahresende aushebeln?

    Wer weiß mehr?
    Für ernstgemeinte Hinweise bin ich dankbar.

    Gruß,
    André

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  • Beim Eröffnen eines AVD werden die meisten Anbieter wahrscheinlich einen Wechselservice anbieten.

    Hallo Planschkuh,

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Vermute ich auch, und fände ich auch praktisch.
    Trotzdem wird sich auch ein Wechselservice vermutlich an Vertragsvereinbarungen halten muessen.

    Daher sehe ich immer noch die 3 Monatsfrist zum Ende des Jahres mit schnellen Schritten kommen, bevor ich irgendeinen Wechselservice initiieren kann.

    Sonst ist ggfs. wegen des Verpassens der Frist ein Jahr unnötig vertan.

    Ich sehe also weiter die Notwendigkeit mich bis Ende des Monats bei der VB Gronau zur Zukunft unserer Verträge äußern zu müßen.

    Gruß,

    André

  • Ich glaube abwarten bis eine offizielle Reglung getroffen wird, macht in deinem Fall Sinn. Wenn es eine rechtsverbindliche Entscheidung gibt, müssen sich alle Anbieter daran halten. Für das AVD hat man dann das gesamte nächste Jahr Zeit Zahlungen zu leisten um einen nahtlosen Übergang zu schaffen und die Förderungen zu erhalten.

  • Ich kenne den Rente Plus - Vertrag einer anderen Volksbank. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt dort 3 Monate zum Quartalsende. Vielleicht überprüfst du nochmal, ob es bei euch wirklich nur zum Jahresende kündbar ist.

    Hallo,

    Hast Recht.

    Ende des Kalendervierteljahres heißt es:
    "Besondere Bedingungen
    1 Vorzeitiges Vertragsende

    Der Kunde kann in der Ansparphase den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag der Bank oder eines anderen Anbieters übertragen zu lassen (& 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10b AltZertG) oder förderungsschädlich über das gebildete Kapital zu verfügen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das verbleibende Kapital mit dem Zinssatz für 5pareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch die Bank ist nicht möglich."

    War halt schon ziemlich kleingedruckt das Kleingedruckte.
    Dann verlieren wir ja doch nicht ein ganzes Jahr.

    Damit können wir im Zweifelsfall leben.
    Danke für den Hinweis.

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