AV-Depot: Wie Du später an Dein Geld kommst
Expertengespräch am 28.10.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Das Wichtigste in Kürze
Die Depots starten am 1. Januar 2027. Schon jetzt kannst Du Dir mit unserer Übersicht einen ersten Überblick verschaffen.
„Mit dem AV-Depot kannst Du gut für das Alter vorsorgen. Unsere Übersicht zeigt Dir erste Angebote. Überstürzen musst Du nichts. Abschließen kannst Du erst ab Januar 2027.“

In unserer Übersicht zeigen wir Dir die bisher bekannten Angebote für Altersvorsorgedepots, kurz AV-Depots. Aktuell umfasst unsere Übersicht 52 Altersvorsorgedepots von 25 Anbietern. Damit bietet Dir Finanztip aktuell den breitesten und detailliertesten Marktüberblick zu AV-Depots. Wir aktualisieren unsere Übersicht laufend und ergänzen neue Anbieter und Informationen.
Beim neuen Altersvorsorgedepot, kurz AV-Depot, zeichnen sich zwei Varianten ab. Wir sprechen bei Finanztip vom:
Beim freien Altersvorsorgedepot entscheidest Du selbst, in welche der angebotenen ETFs, Fonds oder Anleihen Dein Geld fließt. Du kannst Deine Auswahl jederzeit ändern und Deine bisherigen Anlagen umschichten. Damit ähnelt diese Variante einem klassischen Wertpapierdepot.
Beim gesteuerten Altersvorsorgedepot gibt der Anbieter vor, in welche Anlagen Dein Geld fließt. Meist gibt es zwei Fonds oder ETFs: einen Renditebaustein und einen Sicherheitsbaustein. Die Anbieter schlagen dabei eine Startaufteilung zwischen den beiden Bausteinen vor. In der Regel kannst Du diese Startaufteilung jedoch jederzeit verändern.
Zu welcher Variante ein Depot gehört siehst Du in unserer Übersicht in der entsprechenden Zeile. Die folgende Tabelle zeigt die beiden Varianten im Vergleich.
| Freies Altersvorsorgedepot | Gesteuertes Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Wer wählt die Anlage aus? | Du selbst | Der Anbieter |
| Worin wird investiert? | Du wählst aus den angebotenen ETFs, Fonds und Anleihen | Der Anbieter legt Fonds oder Anlagebausteine fest |
| Aufteilung der Anlage | Du entscheidest selbst | Der Anbieter schlägt eine Aufteilung vor. Oft kannst Du sie anpassen |
| Finanztip-Einschätzung | Überzeugt durch hohe Flexibilität | Kann sinnvoll sein, wenn Du möglichst wenig selbst entscheiden möchtest |
Quelle: Finanztip (Stand: Oktober 2026)
Das Standarddepot ist eine besondere Form des gesteuerten Altersvorsorgedepots. Alle Anbieter müssen ein solches Standarddepot anbieten (§ 1 Abs. 3 AltZertG). Es unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben (§1 Abs. 1c AltZertG).
So dürfen die Effektivkosten in der Ansparphase im Schnitt höchstens 1 Prozent pro Jahr betragen. Außerdem gibt es genaue Vorschriften, welche Risikoklasse die Fonds für den Sicherheits- und Renditebaustein haben dürfen.
Eine weitere Regel: Vor dem Ruhestand muss der Anbieter Dein Geld nach einem vorgegebenen Ablauf schrittweise in den Sicherheitsbaustein umschichten. Konkret muss fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase mindestens 50 Prozent im Sicherheitsbaustein liegen, zwei Jahre davor 70 Prozent. Du kannst dieser Umschichtung aber auch widersprechen. Das musst Du spätestens drei Monate vor Beginn der Umschichtung tun.
Auch der Staat plant ein solches Standarddepot als eigenes Produkt anzubieten. Aktuell ist jedoch noch unklar, wie dieses staatliche Produkt aussieht und ab wann es startet.
Wichtig ist: Nicht jedes Gesteuerte Altersvorsorgedepot ist auch ein Standarddepot. Bei diesen Depots gelten die genannten Einschränkungen dann nicht. Der Anbieter muss also zum Beispiel nicht den Kostendeckel einhalten und kann auch auf mehr Bausteine setzen. In unserer Übersicht kannst Du sehen, ob es sich um ein Standarddepot handelt.
Aus Finanztip-Sicht ist ein freies Altersvorsorgedepot in der Regel die bessere Wahl. Denn hier kannst Du Deine Anlage selbst festlegen und bist nicht von der Fondsauswahl des Anbieters abhängig. Es bietet Dir also mehr Flexibilität als das gesteuerte Depot.
Die Auswahl der Anlage ist zudem nicht kompliziert: Ein günstiger, passiver und möglichst breit gestreuter Welt-Aktien-ETF genügt. Mehr dazu liest Du im Kapitel “Was musst Du bei der Fondsauswahl beachten?”.
Ein gesteuertes Depot kann aber ebenfalls sinnvoll sein. Gerade wenn das Thema Depot für Dich komplett neu ist und Du möglichst wenige Anlageentscheidungen treffen willst. Dann aber ist die Auswahl des passenden Depots umso wichtiger. Denn wenn Du weniger bis keine Auswahl der Anlagemöglichkeiten hast, müssen diese und das Depot von Anfang an passen.
Achte besonders darauf, welche Fonds der Anbieter auswählt, wie Dein Geld zwischen Rendite- und Sicherheitsbaustein verteilt wird und welche Kosten anfallen.
Ja, egal welche Art von AV-Depot Du wählst, Du erhältst immer die gleiche Förderung. Für Einzahlungen bis zu 1.800 Euro im Jahr gibt der Staat Dir etwas dazu. Hast Du Kinder, legt er noch mehr obendrauf. Außerdem kannst Du Deine Einzahlungen von der Steuer absetzen.
Wie die Förderung genau funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Alle Informationen übersichtlich zusammengefasst findest Du auch in unserem neuen ePaper zum AV-Depot.
Jetzt neu: Das ePaper zum Thema AV-Depot
Niedrige Gesamtkosten sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl eines guten AV-Depots. Jede Gebühr mindert Dein Vermögen. Vergleiche deshalb die einzelnen Kostenbestandteile genau:
Mittelfristig solltest Du darauf achten, dass die Gesamtkosten möglichst niedrig bleiben. Als Orientierung kannst Du die Kosten eines normalen ETF-Sparplans ohne staatliche Förderung heranziehen. Sobald die Angebote konkreter werden, wird Finanztip einen Depotvergleich für AV-Depots anbieten, der Dich bei der Auswahl unterstützt.
Bei der Fondsauswahl solltest Du darauf achten, dass Du einen weltweit gestreuten ETF besparen kannst. Die breite Abdeckung des investierbaren Aktienmarkts, senkt Dein Risiko von Börsenschwankungen betroffen zu sein deutlich. Beispiele für einen weltweit gestreuten Index sind der MSCI ACWI IMI, der MSCI All Country World Index (MSCI ACWI) oder der FTSE All-World. Nach den Finanztip-Analysen kannst Du bei einem weltweit gestreuten ETF mit einer langfristigen Rendite von sechs Prozent rechnen. Mit dem Finanztip-ETF-Finder kannst Du ETFs vergleichen und den passenden ETF für Dein AV-Depot finden.
Auch bei einem gesteuerten Depot, etwa einem Standarddepot, solltest Du genau auf die Anlagemöglichkeiten achten. Prüfe, in welchen Aktienfonds der Anbieter investiert und wie breit dieser Fond streut. Beim Sicherheitsbaustein hält Finanztip einen kostengünstigen Geldmarktfonds für sinnvoll.
Im Allgemeinen kannst Du mit einem AV-Depot in alle von Finanztip empfohlenen Geldmarkt- und Aktien-ETFs investieren. Allerdings entscheidet am Ende der Anbieter, ob Du tatsächlich in die Empfehlungen investieren kannst.
Bei einem Standarddepot kommt es darauf an, ob der Anbieter eine unserer Empfehlungen als Rendite- oder Sicherheitsbaustein auswählt. Bei den freien Depots können die Anbieter das Anlageuniversum ebenfalls selbst bestimmen.
Bei vielen Anbietern stehen diese Details noch nicht fest. Bei den folgenden Anbietern ist schon mehr bekannt:
Wichtig: Nur weil bei einem Depot keine von uns empfohlenen ETFs verfügbar sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass es dort keine ETFs gibt, die für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet sind. So haben einige Anbieter Alle-Länder-ETFs im Angebot, die nicht unsere Kriterien erfüllen, weil sie zum Beispiel noch nicht lang genug am Markt sind.
AV-Depot: Wie Du später an Dein Geld kommst
Expertengespräch am 28.10.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Bei der Auswahl des AV-Depots sind die Kosten zwar sehr wichtig, aber es gibt noch andere wichtige Kriterien die Du beachten solltest. Dazu gehören:
Solltest Du in der Vergangenheit bereits geriestert haben, hast Du die Möglichkeit Deinen bestehenden Riester Vertrag ins AV-Depot zu übertragen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG in Verbindung mit § 93 Abs. 2 Satz 1 EStG). Damit dies möglichst reibungslos abläuft, solltest Du darauf achten, dass Dein AV-Depot-Anbieter einen Riester-Wechselservice anbietet. Du musst nicht sofort übertragen. Du kannst den alten Vertrag zunächst bestehen lassen oder beitragsfrei stellen und später wechseln.
Wichtig: Kündige Deinen Riester-Vertrag nicht, um Dir das Guthaben auszahlen zu lassen. Dabei musst Du die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Lass das Guthaben stattdessen direkt in Dein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Bei einem solchen Übertrag bleibt die bisherige Förderung erhalten (§ 93 Abs. 1 und 2 EStG). In unserer Übersicht, kannst Du Dir genau anschauen, welche Anbieter einen Riester- Wechselservice anbieten.
Prüfe bereits vor dem Abschluss, wie Du Dir das Geld später auszahlen lassen kannst. Je nach Anbieter kannst Du einen Auszahlplan wählen, der Dir beispielsweise bis zum 85., 90. oder 95. Lebensjahr monatlich Geld auszahlt. Danach enden die Zahlungen. Alternativ kannst Du Dich für eine lebenslange Rente entscheiden. Deren monatliche Höhe kann allerdings niedriger ausfallen, weil die Versicherung auch dann weiterzahlen muss, wenn Du sehr alt wirst.
Bei einer lebenslangen Rente kannst Du je nach Angebot eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren. Das ist eine Mindestdauer ab Rentenbeginn, für die die Versicherung die Rentenzahlungen zusichert – unabhängig davon, ob Du noch lebst. Sie schützt also Deine Hinterbliebenen, wenn Du früh stirbst.
Gerade wenn Du über 55 Jahre alt bist, solltest Du die Auszahlphase genau prüfen. In unserer Übersicht siehst Du, welcher Anbieter welche Optionen anbietet.
Das neue Fördersystem soll es weiterhin ermöglichen, Geld zu entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen, in der Du selbst wohnst. Früher war das noch als Wohnriester bekannt. Anders als bisher muss diese Möglichkeit künftig aber nicht zwingend Bestandteil jedes Vertrags sein (§ 92a Abs. 1 EStG n. F).
Wenn Du planst, später eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen oder zu finanzieren, solltest Du daher vor dem Abschluss prüfen, ob der konkrete Anbieter die Eigenheimrenten-Förderung anbietet, ob das möglich ist, siehst Du in unserer Übersicht.
Nein, Du bist nicht für immer an den ersten Anbieter gebunden. Es ist sinnvoll hin und wieder zu prüfen, ob Dein AV-Depot noch zu Dir passt. Zum Beispiel, wenn Du kurz vor der Rente stehst. Innerhalb des neuen Systems soll ein Anbieterwechsel immer möglich, einfacher und günstiger werden, als das bei alten Riester-Verträgen der Fall war.
Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel grundsätzlich kostenfrei ermöglichen, ändert Dein Anbieter die Kosten, kannst Du jederzeit kostenfrei wechseln.
Der neue Anbieter darf für den Wechsel höchstens eine Verwaltungspauschale von 150 Euro verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase soll ein Wechsel möglich sein (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b sowie Sätze 3 und 4 AltZertG).
Trotzdem solltest Du nicht allein darauf vertrauen, später problemlos wechseln zu können. Prüfe vor dem Abschluss besondere Fristen oder Einschränkungen.
Bei einem Altersvorsorgedepot als Wertpapierdepot gilt grundsätzlich derselbe Schutz wie bei einem normalen Depot: Deine Fondsanteile gehören Dir. Geht die depotführende Bank pleite, fallen sie nicht in deren Insolvenzmasse und können auf einen anderen Anbieter übertragen werden (§ 47 InsO). Bei einer Pleite der Fondsgesellschaft ist das Fondsvermögen als Sondervermögen geschützt (§ 99 Abs. 3 KAGB).
Beim Altersvorsorgedepot im Versicherungsmantel hast Du stattdessen einen Anspruch gegen den Versicherer. Bei deutschen Lebensversicherern schützt das gesondert verwaltete Sicherungsvermögen die Ansprüche der Versicherten (§ 315 VAG). Die Anbieter müssen zudem dem Sicherungsfonds Protektor angehören. Dieser kann auf Anordnung der Finanzaufsicht die Verträge übernehmen und weiterführen.
Ein AV-Depot unterliegt genauso Kursschwankungen wie ein klassisches Depot ohne Förderung. Da Aktienkurse schwanken, können Aktien-ETFs zwischenzeitlich deutlich im Minus stehen. Wichtig ist, dass Du in diesem Fall nicht Dein Geld aus dem ETF nimmst, sondern es einfach darin liegen lässt.
Mach Dir klar, dass es sich beim Altersvorsorgedepot um eine langfristige Anlage handelt. Wenn Du jung bist, benötigst Du das Geld erst in einigen Jahrzehnten. Und der Blick in die Vergangenheit zeigt: Bei einer Anlage von über 15 Jahren haben solche breitgestreuten ETFs trotz zwischenzeitlicher Crashs nie Verlust gemacht.
Wenn der Rentenbeginn näher rückt, kannst Du die Auswirkungen von solchen Schwankungen abfedern, indem Du neben dem Aktien-ETF auch einen stabileren Geldmarkt-ETF beimischst. Bei diesem gibt es solche Kursschwankungen nicht. Mach Dir aber auch klar: Je größer dieser Sicherheitsbaustein ist, desto geringer werden auch die Renditeaussichten.
Mehr dazu liest Du auch in unserem Ratgeber zu Sicherheit von ETFs.
Bei einer Pfändung: In der Ansparphase ist Dein staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen einschließlich der Erträge grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Für zusätzliche, ungeförderte Einzahlungen gilt dieser Schutz nicht automatisch. Grundlage sind § 97 EStG und § 851 ZPO.
Bei Arbeitslosigkeit: Musst Du Leistungen vom Jobcenter beantragen, musst Du Deine staatlich geförderte Altersvorsorge grundsätzlich nicht vorher aufbrauchen. Sie zählt zum geschützten Vermögen (§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II). Das unterscheidet das Altersvorsorgedepot von einem normalen Wertpapierdepot, dessen Guthaben oberhalb der geltenden Freibeträge grundsätzlich berücksichtigt wird.
Das verbliebene Guthaben in Deinem Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Was mit der staatlichen Förderung passiert, hängt aber davon ab, wer das Geld erhält und wie es ausgezahlt wird.
Ehepartner können die Förderung erhalten: Wird das geförderte Guthaben auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag Deines Ehepartners übertragen, müssen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden (§ 93 Absatz 1 Satz 4 Buchstabe c EStG).
Bei einer Auszahlung an Kinder oder andere Erben: Hier wird die Förderung grundsätzlich zurückgefordert. Der Anbieter zieht die zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile vor der Auszahlung vom geförderten Guthaben ab (§§ 93 und 94 EStG).
Im Ruhestand kommt es auf die Auszahlungsform an: Bei einem Auszahlungsplan bleibt vorhandenes Restguthaben grundsätzlich vererbbar. Hast Du das Kapital dagegen in eine lebenslange Rente umgewandelt, gibt es keinen automatisch vererbbaren Depotbestand mehr. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann dann dafür sorgen, dass Zahlungen nach Deinem Tod weiterlaufen. Die neuen Regeln erlauben hierfür zehn oder zwanzig Jahre. Prüfe deshalb vor der Entscheidung die Leistungen im Todesfall (Altersvorsorgereformgesetz, Artikel 6, § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 4).
Neben dem Aspekt, dass Du gegebenenfalls Förderung zurückzahlen musst, kann natürlich auch noch Erbschaftsteuer anfallen.
Nein, nach § 1 Abs. 1b Satz 1 Nr. 4 AltZertG darf ein Altersvorsorgedepot keine Garantien enthalten. Bei einer Garantie sagt der Anbieter zu, dass Du zu Rentenbeginn mindestens Deine gezahlten Beiträge zurückbekommst.
Dass das Altersvorsorgedepot keine Garantien enthalten darf, ist eine der wichtigsten Änderungen durch die Reform. Denn bisherige Riester-Produkte mussten immer eine Garantie enthalten.
Allerdings werden ab 2027 neben dem Altersvorsorgedepot auch weiter sogenannte Garantieprodukte gefördert. Dies können auch Produkte sein, die statt 100 nur 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantieren.
Worin ein Garantieprodukte genau investiert, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Anbieter kann ein solches Garantieprodukt daher auch in Form eines Wertpapierdepots anbieten. Um die Garantie einhalten zu können, muss er Dir zum Teil genau vorgeben worein Dein Geld investiert wird und wann es umgeschichtet wird. Um ein Altersvorsorgedepot handelt es sich rechtlich gesehen bei solchen Produkten nicht.
Garantien in Produkten für die Altersvorsorge sind nicht so sinnvoll, wie sie zunächst klingen. Denn gerade bei langer Laufzeit haben solche Produkte deutlich geringere Renditeaussichten. Dadurch, dass der Anbieter Dir die Beiträge in jedem Fall garantieren muss, muss er Dein Geld auch deutlich sicherer anlegen als bei Produkten ohne Garantie.
So ist der Aktienanteil bei einem Garantieprodukt oft deutlich geringer oder die Beitragsgarantie führt dazu, dass nach einem Börsencrash in sichere Anlagen umgeschichtet wird. Du profitierst dann nicht von der Kurserholung und machst so weniger Rendite.
Hinzu kommt: Garantieprodukte sind oft sehr teuer, was Deine Rendite zusätzlich nochmal verringert. Ist Dir bei der Anlage besonders viel Sicherheit wichtig, kannst Du dies auch mit einem Altersvorsorgedepot umsetzen, indem Du einen Großteil Deiner Anlage in einen Geldmarktfonds steckst.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu angekündigten Garantieprodukten für 2027.
| Anbieter | DEVK | Union Investment |
|---|---|---|
| Produktname | DepotRente Garantie | UniVorsorge Garantie |
| Garantiehöhe | Auswahl zwischen 80 oder 100 % der eingezahlten Beiträge | 100 % der eingezahlten Beiträge |
| Kosten | Offen | Offen |
| Anlagestrategie | Offen | Es wird in eine Kombination aus einem Aktienfonds und mehreren Rentenfonds investiert. Der Anbieter steuert die Aufteilung zwischen den Anlageklassen so, dass die Garantie eingehalten werden kann. |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 22. Oktober 2026)