Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wieso eigentlich? Warum werden die letzten 1 bis 2 Beitragsjahre und alle Beiträge nach Rentenbeginn dauerhaft mit den vorläufigen Werten berechnet? Warum gibt's keine Korrektur, wenn die tatsächlichen Werte vorliegen?

    Angenommen es gäbe die Neuberechnung sobald das Durchschnittsentgelt (ohne "vorläufig") vorliegt, dann würden sich die Rentner mit Rentenbeginn 2025 (in geringerem Ausmass die mit Rentenbeginn 2024 ebenfalls) schlechter stellen, weil das Durchschnittsentgelt für 2024 gute 3,6% höher liegen wird als der vorläufige Wert. (Zumindest im Entwurf ist es so, wenn man der Berichterstattung glauben darf.)

  • Um von Euerem - sorry - Rentengeplänkel wieder aufs Thema "Neuerungen in der GKV" zurückzukommen:

    Zwar noch keine vom Gesetzgeber beschlossene, aber auf der gesundheitspolitischen Agenda stehende Neuerung wäre, wenn es denn kommt, ein vielstimmig gefordertes Beitragssatzmoratorium für die GKV (und auch für die Soziale Pflegeversicherung - SPV).

    Beschließen ließe sich zwar z. B. der für 2025 offiziell geltende Durchschnittsbeitragssatz von 17,10 % (ein höherer Prozentsatz ginge als Moratorium kaum durch), aber um den auch auf realistische Füße zu stellen, braucht es konkrete vorher beschlossene Maßnahmen, um entweder (1) die Leistungsausgaben drastisch zu reduzieren oder (2) die Beitragseinnahmen drastisch zu steigern - oder eben eine gleichwertige Kombination von (1) und (2).

    zu (1): Die Leistungsausgaben entsprechend, also kurzfristig und nachhaltig zu reduzieren, wäre für beide Koalitionsparteien politisch äußerst riskant; dagegen hat man sich ja zuletzt viel zu weit aus dem Fenster gelegt. Da würde ich jetzt nicht darauf wetten, auch nicht in den nächsten Wochen, also im "Herbst der Reformen".

    Zu (2) böten sich als zwei wirksame und allseits (vielleicht mit Ausnahme von Herrn Klingbeil) nachvollziehbare Operationen
    - ein endlich kostendeckender Zuschuss zur med. Behandlung der Bürgergeldempfänger
    - eine Senkung des MwSt-Satzes von 19% auf z.B. 7% für Arznei- und Hilfsmittel
    an.

    Ohne vergleichbare gesetzgeberische Maßnahmen (Kabinettsbeschlüsse würden nicht hinreichen) sähe sich der sogenannte Schätzerkreis zum Vorschlag eines durchscnittlichen Zusatzbeitragssatzes von (mindestens) 3,0 % statt bisher 2,5 % gezwungen, wenn er nicht vollends das Gesicht - also sein sozialpolitisches Gewicht - verlieren will.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Skandal!!! Die Rechenwerte der Sozialversicherung sollen in einem Anfall von lupenreinen Bolschewismus angpasst werden. (Passiert zwar jedes Mal im Herbst, aber dieses Jahr bestimmt aus reiner Bosheit!)

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…de-deba0cd51e6d

    Vielleicht ist auch einfach nur die Qualität des Journalismus über Jahre erodiert.

    Ich las die Überschrift und dachte: Da kommt der Merz mit seinem Action-Herbst jetzt rüber. Die BBG werden um 1000-2000€ erhöht und in den Sozialkassen ist etwas mehr Geld.

    Dann las ich den Artikel und wurde bitterlich enttäuscht. Nur die normale Anhebung der BBGrenzen.

    Schade, schon wieder die Luft ´raus. :evil:

  • .. und dann sollte man durchaus konsequent wechseln. Die Hauptbestandteile einer Krankenversicherung sind ja immer gleich. Die 10 - 15 % unterschiedlichen Leistungen sollte man dann halt für sich herausfinden und dann explizit den günstigsten Anbieter wählen. Ich bin seit Jahren in der hkk und vermisse nichts.

  • Rechtliche Schritte groß anzukündigen vermittelt mir eher den Eindruck von mangelnder Entschlossenheit als dem Willen tatsächlich vor Gericht zu obsiegen.


    Gesundheitspolitik: Krankenkassen kündigen Milliardenklage gegen den Bund an
    Der staatliche Pauschalbetrag für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern reiche nicht aus, sagen die Krankenkassen. Deshalb wollen sie jetzt klagen.
    www.zeit.de