Aktivwerden im Sinne von dem Arbeitgeber Bescheid geben?
M. E. rechnet sich das auch dann noch, wenn bei voller Weiterarbeit der AG die Hälfte dazugibt, oder?
Genau. Automatisch tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezug einer Vollrente Versicherungsfreiheit ein. Auf die kann aber verzichtet werden, durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der zieht einem dann weiter den Arbeitnehmeranteil vom RV-Beitrag ab. (Den Arbeitgeberanteil muss er ja so oder so dazugeben.)
Wenn man den eigenen Teil dazugibt, dann wirken sich beide Beitragsteile rentensteigernd aus. (Immer zum Juli des Folgejahres.)
Zahlt man den Eigenanteil nicht, dann werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte erwirtschaftet und der Arbeitgeberanteil landet im großen Topf und stärkt so das finanzielle Fundament der Rentenversicherung.