GRV ungleich Investment

  • Welch Überraschung:

    "Die Bereitschaft, lange zu arbeiten, ist in der Gruppe mit dem geringsten Einkommen, unter der Armutsgrenze, am höchsten. Bei dieser Gruppe ist das länger arbeiten wollen wohl eher ein „länger arbeiten müssen“. Diese Gruppe hat mit Abstand die kürzeste Lebenserwartung von allen Einkommensgruppen."

    Für die Erkenntnis hätte es keine Studie gebraucht.

    Das stimmt wohl.

  • Welch Überraschung:

    "Die Bereitschaft, lange zu arbeiten, ist in der Gruppe mit dem geringsten Einkommen, unter der Armutsgrenze, am höchsten. Bei dieser Gruppe ist das länger arbeiten wollen wohl eher ein „länger arbeiten müssen“. Diese Gruppe hat mit Abstand die kürzeste Lebenserwartung von allen Einkommensgruppen."

    Für die Erkenntnis hätte es keine Studie gebraucht.

    Und (meiner Meinung nach ein Aspekt, der zu wenig Beachtung findet): die Corona-Jahre haben viele Menschen nachdenklicher und demütiger gemacht…

  • "Die Bereitschaft, lange zu arbeiten, ist in der Gruppe mit dem geringsten Einkommen, unter der Armutsgrenze, am höchsten. Bei dieser Gruppe ist das Länger-arbeiten-Wollen wohl eher ein „Länger-arbeiten-Müssen“. Diese Gruppe hat mit Abstand die kürzeste Lebenserwartung von allen Einkommensgruppen."

    Für die Erkenntnis hätte es keine Studie gebraucht.

    Doch, natürlich. Eine Vermutung mit Zahlen zu untermauern ist immer gut. So manche Vermutung wurde durch eine Untersuchung falsifiziert. Wird sie bestätigt, ist das aber auch gut.

    Deutschland ist bezüglich des Übergangs in den Ruhestand in meinen Augen noch viel zu unflexibel, und zwar sowohl bei denen, die vor der "normalen Zeit" gehen wollen, als auch bei denen, die gern noch etwas länger arbeiten wollen. In praktisch allen Tarifverträgen steht drin, daß das Arbeitsverhältnis ohne weiteres mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beendet wird. Möchte der Staat, daß mehr Leute länger arbeiten, muß diese Klausel aus den Tarifverträgen heraus (Sinnvollerweise nicht durch staatlichen Ukas, sondern in der Folge einer vom Staat angestoßenen öffentlichen Diskussion).

    Ich habe mich immer gewundert über die Praxis der "Altersteilzeit". Sie ist praktisch nie als Teilzeit umgesetzt worden (mit dem sinnvollen Hintergrund, daß die Leistungsfähigkeit älterer Mitarbeiter zwar sinken mag, aber nicht vom einen zum anderen Tag ins Bodenlose fällt). Ursprünglich als sanfter Übergang zum Ruhestand geplant, ist die "Altersteilzeit" zur vorzeitigen Vollrente verkommen.

    Die Leute jammern über den Arbeitskräftemangel. Wenn aber einer sagt: "Ich fühle mich noch fit, ich möchte gern noch zwei Jahre halbtags weitermachen!", stößt er in der aktuellen Rechtslage auf erhebliche Hindernisse. Na dann halt nicht :)

  • Die ATZ ist ursprünglich als Arbeitsmarktinstrument eingeführt worden. Sinngemäß: Ein Alter geht, ein Junger kommt. Dafür gab es ja auch due Förderung durch das (damalige) Arbeitsamt.

    Die Rechtslage lässt übrigens jede Menge Varianten zu. Sobald sich beide Vertragsparteien einig sind, steht das Gesetz nicht im Weg. (Tarifverträge sind übrigens keine Gesetze.)

  • Wir sind uns also einig, dass grob folgende Gruppen gibt:

    a) Personen, die bis 67 arbeiten müssen

    b) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten können und gerne nutzen

    c) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten könnten, aber gerne weiter arbeiten.

    Bei a) und b) ist die Entscheidung klar.

    Bei c) war bisher auch klar, dass die Regelaltersrente genutzt wird.

    Neuerdings sollte man aber jedem aus c) empfehlen, trotzdem die Frührente zu beantragen. Unbegrenzter Hinzuverdienst bis 67 (oder wann auch immer) ist kein Problem mehr. Die Frührente ist finanzmathematisch für ihn besser, als der alte Regelweg.

    Das ist schon irgendwie verrückt. Zumal klar ist, dass das, was für den Einzelnen besser ist, eben nicht für die Rentenkasse der bessere Weg ist.

  • Neuerdings sollte man aber jedem aus c) empfehlen, trotzdem die Frührente zu beantragen. Unbegrenzter Hinzuverdienst bis 67 (oder wann auch immer) ist kein Problem mehr. Die Frührente ist finanzmathematisch für ihn besser, als der alte Regelweg.

    Das ist schon irgendwie verrückt. Zumal klar ist, dass das, was für den Einzelnen besser ist, eben nicht für die Rentenkasse der bessere Weg ist.

    Schon klar. Ich denke aber, dass der Prozentsatz derjenigen, die weiter voll arbeiten sehr überschaubar sein dürfte (rein von meinem Gefühl her).

    Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass ein weitaus größerer Anteil weiter in Teilzeit arbeiten würde. Sozusagen ein schleichender Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Die Frage ist dann, ob die AG so ein Modell auch mitmachen wollen. GGf. müssen Sie es mangels Alternativen eh machen.

    Das ist halt das schöne in einem Arbeitnehmermarkt. Ich kann, aber ich muss nicht.;)

  • Wenn Gruppe b jetzt massiv den Hinzuverdienst für sich entdeckt, dann kommen weiter Beiträge in den Topf und es bleiben dem Markt Fachkräfte erhalten.

    Es sind wohl mehrere Bewegungen im System, die sich teilweise verstärken, überlagern oder gegenseitig aufheben.

  • Neuerdings sollte man aber jedem aus c) empfehlen, trotzdem die Frührente zu beantragen. Unbegrenzter Hinzuverdienst bis 67 (oder wann auch immer) ist kein Problem mehr.

    Aber wenn man bis 67 doch voll weiterarbeiten möchte, welchen Sinn macht dann die Parallelität? Ich bräuchte doch dann erst mal nicht die Rente, sammle weiter Punkte und spare Steuern bei Rente + Einkommen.
    Was verstehe ich da nicht?

  • Aber wenn man bis 67 doch voll weiterarbeiten möchte, welchen Sinn macht dann die Parallelität? Ich bräuchte doch dann erst mal nicht die Rente, sammle weiter Punkte und spare Steuern bei Rente + Einkommen.
    Was verstehe ich da nicht?

    Weil die Abschläge für die Frührente rechnerisch zu gering sind.

    Natürlich solltest Du das Doppeleinkommen von 63-67 nicht verprassen, sondern anlegen.

    Weiter Punkte sammeln geht auch in diesem Modell.

    Steuer ist definitiv kein einfaches Thema. Beachte aber, dass durch den schrittweisen Wechsel zu nachgelagerten Besteuerung Du Dir dauerhaft steuerliche Vorteile sicherst, je eher Deine Rente beginnt.

  • Aber wenn man bis 67 doch voll weiterarbeiten möchte, welchen Sinn macht dann die Parallelität? Ich bräuchte doch dann erst mal nicht die Rente, sammle weiter Punkte und spare Steuern bei Rente + Einkommen.
    Was verstehe ich da nicht?

    Die Brutto-Rechnung ist bei #1040.

    Der Steuerfreibetrag hängt einerseits vom Jahr des Rentenbeginns ab, so wird der Prozentsatz festgestellt. Die Summe der Rentenzahlung im Jahr nach Rentenbeginn führt in Kombination mit dem Prozentsatz zum (eigentlich fixen) Eurobetrag, der steuerfrei bleibt.

    Wenn jedoch zusätzliche Entgeltpunkte nach Rentenbeginn ermittelt werden, erhöht sich der Steuerfreibetrag dennoch weiter.

    Es ist wirklichunübersichtlich mit Rente und Steuern. ?(

  • Okay, Nachbau der Rechnung von #1040:

    Rentenhöhe aufgrund der Entgeltpunkte zum 01.01.2023: 1.000 Euro

    Abschläge (machen persönliche Entgeltpunkte aus den Entgeltpunkten): 14,4%

    Somit Rentenhöhe: 856 Euro

    Rente von 01/2023 bis 12/2026:

    48 × 856 = 41.088 Euro

    Variante abschlagsfreie Rente ab 01.01.2027:

    1.000 Euro = monatlich 144 Euro mehr

    41.088 / 144 = ca. 285 Monate, bis die höhere Rente den Vorsprung eingeholt hätte.


    Wenn nach Rentenbeginn (aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze) noch gearbeitet wird, bleibt man beitragspflichtig und es werden aufgrund der Beiträge, die dort gezahlt werden, weitere Entgeltpunkte ermittelt, die dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente erhöhen.

    Beispiel (mit einfachen Zahlen):

    Es wird eine Rente bezogen und nebenbei noch etwas gearbeitet. Monatlicher Verdienst: 500 × 12 = 6.000 Euro / Durchschnittsentgelt (hier einfachhaltshalber) 40.000 Euro = 0,15 Entgeltpunkte × 37,60 Euro = 5,64 Euro

    Diese Entgeltpunkte werden der Rente bei der späteren Neuberechnung dann gutgeschrieben und erhöhen diese dann.

  • Wobei mich an diesem Beispiel etwas irritiert, dass das unter der Minijobgrenze wäre.

    Ein Minijob "startet" immer mit Versicherungspflicht, die muss ja aktiv abgewählt werden. Daher ist das schon okay.

    Ich wollte auch den Übergangsbereich aus der Berechnung heraushalten.

    Mit 5.000 Euro pro Monat würde das aber ähnlich ablaufen, nur wäre der Zuwachs an Entgeltpunkten eben um den Faktor 10 größer.

  • Wir sind uns also einig, dass grob folgende Gruppen gibt:

    a) Personen, die bis 67 arbeiten müssen

    b) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten können und gerne nutzen

    c) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten könnten, aber gerne weiter arbeiten.

    Sind wir uns diesbezüglich einig? Vermutlich nicht.

    Bei a) und b) ist die Entscheidung klar.

    Bei c) war bisher auch klar, dass die Regelaltersrente genutzt wird.

    Neuerdings sollte man aber jedem aus c) empfehlen, trotzdem die Frührente zu beantragen. Unbegrenzter Hinzuverdienst bis 67 (oder wann auch immer) ist kein Problem mehr. Die Frührente ist finanzmathematisch für ihn besser, als der alte Regelweg.

    Das ist schon irgendwie verrückt. Zumal klar ist, dass das, was für den Einzelnen besser ist, eben nicht für die Rentenkasse der bessere Weg ist.

    Es ist für alle, die die Möglichkeit haben, günstig, die Frührente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Was sie dann nach der Gewährung der Rente machen (weiterarbeiten oder Ruhestand oder irgendwas dazwischen) ist dann ihre Sache. Lohnen tut sich die frühzeitige Beantragung der Rente in den meisten Fällen, wenngleich man immer den Einzelfall anschauen muß.

  • Ein Minijob "startet" immer mit Versicherungspflicht, die muss ja aktiv abgewählt werden.

    Weiß eigentlich einer, wie die Rentenbeiträge bei einem Minijob gerechnet werden?

    Ich habe dieser Frage mal nachrecherchiert, bin ihr aber nicht auf den Grund gekommen.

    Soweit ich das begriffen habe, zählen die Rentenbeiträge voll, egal, ob sie nur der Arbeitgeber zahlt oder sowohl der Arbeitgeber (15%), als auch der Arbeitnehmer (3,6%). Setzt man die gezahlten Beiträge in Bezug zum Durchschnittseinkommen des betreffenden Jahres, so bekommt man die Zahl Entgeltpunkte, die die DRV auch rechnet.

    Die Zeiten werden allerdings höchst unterschiedlich gerechnet. Legt der Arbeitnehmer zu, so zählen die Zeiten voll. Zahlt nur der Arbeitgeber, werden die Zeiten nur zu einem Bruchteil gerechnet (ein Fünftel? ein Sechstel?). So meine Einsicht, die fehlerhaft sein mag.

    Weiß einer, wie das genau ist?

  • MM > Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass ein weitaus größerer Anteil weiter in Teilzeit arbeiten würde. Sozusagen ein schleichender Ausstieg aus dem Arbeitsleben.

    Ich hab das so vor und der AG hat Interesse signalisiert.

    Du arbeitest in einem Mangelberuf. Wenn Du wolltest, behielte Dich Dein Arbeitgeber auch noch über die 67 Jahre hinaus.