Alles anzeigenMal eine fachliche Frage, da ich irgendwie gerade ein Brett vor dem Kopf habe.
Meine Partnerin darf gemäß aktueller Gesetzeslage 2030 mit 65 in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versicherte).
Jetzt besteht ja auch die prinzipielle Möglichkeit für Sie bereits 2028 in Rente zu gehen (mit 63 und Abschlägen von 14,4%).
Wie würde es sich jetzt rechnen lassen, wenn meine Partnerin 2028 mit 63 in Rente geht und die nächsten 2 Jahre bis 65 weiter arbeitet und Ihren Rentenabschlag von 14,4% ausgleicht.
Wie hoch müsste Ihr Einkommen in etwa sein, damit sich diese Konstellation für Sie überhaupt rechnet?
Kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ab dem Renteneintritt mit 63 ablehnen, so dass meine Partnerin ggf. Ihren Arbeitsplatz mit dem Renteneintritt verliert?
Der Arbeitgeber zahlt für meine Partnerin in eine Pensionskasse (100% durch den AG). Würde diese Zahlung bei einem Renteneintritt nicht automatisch beendet werden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Losgelöst vom Einkommen ab Rentenbeginn (das sich erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirkt), wenn die Holde mindestens 77 wird, lohnt es sich (monetär) mit dem Rentenbeginn zu warten.
Zuviel auf die Schnelle.