GRV ungleich Investment

  • Losgelöst vom Einkommen ab Rentenbeginn (das sich erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirkt), wenn die Holde mindestens 77 wird, lohnt es sich (monetär) mit dem Rentenbeginn zu warten.

    Zuviel auf die Schnelle.

  • Mal eine fachliche Frage, da ich irgendwie gerade ein Brett vor dem Kopf habe. ?(

    Na ja, die Frage ist ja auch komplex.

    Meine Partnerin darf gemäß aktueller Gesetzeslage 2030 mit 65 in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versicherte).

    Das hat sie nach Deinen bisherigen Ausführungen fest vor.

    Jetzt besteht ja auch die prinzipielle Möglichkeit für Sie, bereits 2028 in Rente zu gehen (mit 63 und Abschlägen von 14,4%).

    Wie würde es sich jetzt rechnen lassen, wenn meine Partnerin 2028 mit 63 in Rente geht und die nächsten 2 Jahre bis 65 weiter arbeitet und Ihren Rentenabschlag von 14,4% ausgleicht.

    Soweit ich weiß, kann man die beiden Arten Frührente nicht kombinieren. Meines Wissens kann sie nicht mit 63 gehen (Rente mit dann 14,4% Abschlag) und sich mit 65 dann entscheiden, die ungekürzte Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen.

    Rentenabschläge ausgleichen ist meines Erachtens etwas für Rentenanleger, also für Leute, die ihr Geld sonst in festverzinsliche Wertpapiere stecken würden (oder etwa eine Sofortrente/Lebensversicherung). Ihr seid ETF-Anleger und seid mit einem ETF von der Rendite vermutlich besser dran.

    Wie hoch müsste Ihr Einkommen in etwa sein, damit sich diese Konstellation für Sie überhaupt rechnet?

    Ich glaube nicht, daß das vom Einkommen abhängt.

    Die Rente für langjährig Versicherte ist trotz der Abschläge günstiger als die normale Rente (vorausgesetzt, die Rente neben dem Arbeitseinkommen wird gut angelegt). Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist aber natürlich nochmal etwas günstiger, aber man muß (dann) halt auch zwingend zwei Jahre länger dafür arbeiten.

    Kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ab dem Renteneintritt mit 63 ablehnen, so dass meine Partnerin ggf. Ihren Arbeitsplatz mit dem Renteneintritt verliert?

    Ob das der Fall ist, sagt Dir ein intensiver Blick in Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag. Deine Frage läßt sich nicht allgemeingültig beantworten.

    Der Arbeitgeber zahlt für meine Partnerin in eine Pensionskasse (100% durch den AG). Würde diese Zahlung bei einem Renteneintritt nicht automatisch beendet werden?

    Auch für diese Frage müßtest Du in die passenden Unterlagen schauen.

  • Soweit ich weiß, kann man die beiden Arten Frührente nicht kombinieren. Meines Wissens kann sie nicht mit 63 gehen (Rente mit dann 14,4% Abschlag) und sich mit 65 dann entscheiden, die ungekürzte Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen.

    Es kam halt neulich bei Bekannten das Thema auf, ob es nicht für Sie lohnend wäre bereits mit 63 (und Abschlägen von 14,4%) in vorgezogene Rente zu gehen, dann 2 Jahre weiter normal zu arbeiten und mit dem dann zusätzlich zur Rente verdienten Geld wiederum den Rentenabschlag auszugleichen. Sie würde dann halt mit 65 aufhören zusätzlich zur Rente zu arbeiten.

    Die Frage wäre halt, ob sich das für Sie überhaupt rechnen würde im Verglich zu Rente für besonders langjährig Versicherte, die Sie ja mit 65 in Anspruch nehmen kann.

    Ich wüßte jetzt gar nicht, wie ich das überhaupt rechnen müßte.

    Um es klar zu sagen: Meine Partnerin will spätestes mit 65 aufhören zu arbeiten.

  • Es kam halt neulich bei Bekannten das Thema auf, ob es nicht für Sie lohnend wäre bereits mit 63 (und Abschlägen von 14,4%) in vorgezogene Rente zu gehen, dann 2 Jahre weiter normal zu arbeiten und mit dem dann zusätzlich zur Rente verdienten Geld wiederum den Rentenabschlag auszugleichen. Sie würde dann halt mit 65 aufhören zusätzlich zur Rente zu arbeiten.

    Die Frage wäre halt, ob sich das für Sie überhaupt rechnen würde im Verglich zu Rente für besonders langjährig Versicherte, die Sie ja mit 65 in Anspruch nehmen kann.

    Ich wüßte jetzt gar nicht, wie ich das überhaupt rechnen müßte.

    Um es klar zu sagen: Meine Partnerin will spätestes mit 65 aufhören zu arbeiten.

    Ein klein wenig weiter vorne hier im Thread hatte ich eine Rechnung dazu, allerdings ohne 45 Jahre.

  • Der Arbeitgeber zahlt für meine Partnerin in eine Pensionskasse (100% durch den AG). Würde diese Zahlung bei einem Renteneintritt nicht automatisch beendet werden?

    Gegenfrage:

    Zahlt die Pensionskasse schon ab Rentenbeginn aus?

    Dazu am besten das Vertragswerk studieren. Könnte auch von der Zahlung einer Vollrente abhängig sein. Müsste man im Einzelfall nachschlagen bzw. erfragen.

  • Es kam halt neulich bei Bekannten das Thema auf, ob es nicht für Sie lohnend wäre, bereits mit 63 (und Abschlägen von 14,4%) in vorgezogene Rente zu gehen, dann 2 Jahre weiter normal zu arbeiten und mit dem dann zusätzlich zur Rente verdienten Geld wiederum den Rentenabschlag auszugleichen. Sie würde dann halt mit 65 aufhören zusätzlich zur Rente zu arbeiten.

    Wie gesagt: Meines Wissens kann man beide Arten Frührente nicht miteinander kombinieren.

    Wenn Deine Frau mit 65 die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen will, kann sie nicht mit 63 Rente mit Abschlägen beantragen.

    Mit einer vorzeitigen Rentenzahlung Abschläge ausgleichen (also für die Rente Rentenpunkte kaufen) dürfte sich nicht rechnen.

    Ich wüßte jetzt gar nicht, wie ich das überhaupt rechnen müßte.

    Excel anwerfen, wie sonst?

    Du nennst zwei Möglichkeiten:

    1) Mit 63 eine Rente mit Abschlag beantragen, 2 Jahre weiterarbeiten.

    Sie hat am Ende der beiden Jahre die versteuerte und verbeitragte Rente zweier Jahre auf der Seite.

    2) Ohne Rente von 63 bis 65 weiterarbeiten.

    Sie hat in beiden Jahren weitergearbeitet - kein Unterschied. Sie hat auch Rentenbeiträge bezahlt, hat somit mit 65 die gleiche Punktzahl, aber halt den Abzug für die frühere Inanspruchnahme - und zwar den Abzug für 4 Jahre frühere Inanspruchnahme, nicht nur für 2. Es wäre Unsinn, für die Rente Rentenpunkte zu kaufen, dann verbeitragt sie das Geld ein zweites Mal. Wenn sie Option 1 wählt, muß sie das Geld natürlich anders anlegen. Ab 65 kann sie sich aus dem ersparten Geld selbst den Abschlag ausgleichen. Das reicht aber in dem Fall nicht besonders weit.

    Wenn einer mit 63 Rente bezieht und dann 4 Jahre weiterarbeitet, hat er grob gesagt das doppelte Geld, mit dem er Abschläge ausgleichen kann. Damit hat er einen Break-Even in seinen frühen 80ern, also nach etwa 15 Jahren. Deine Frau hat weniger Geld zur Verfügung, aber die gleich hohen Abzüge.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das rechnet. Aber: Deine Sache: Wirf Excel an!

    Um es klar zu sagen: Meine Partnerin will spätestes mit 65 aufhören zu arbeiten.

    Sie kann die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen. Mir scheint das von den genannten Alternativen die günstigere zu sein.

  • Wenn einer mit 63 Rente bezieht und dann 4 Jahre weiterarbeitet, hat er grob gesagt das doppelte Geld, mit dem er Abschläge ausgleichen kann. Damit hat er einen Break-Even in seinen frühen 80ern, also nach etwa 15 Jahren. Deine Frau hat weniger Geld zur Verfügung, aber die gleich hohen Abzüge.

    Wir hatten das Thema etwas früher in dem Thread hier diskutiert.

    Wenn ich es richtig verstanden habe(?), dann wurde da gesagt dass man in den 4 Jahren, die man weiter arbeitet, so ziemlich wieder die Rentenpunkte zusätzlich erarbeitet, die man als Abschläge durch den früheren Bezug der Rente verloren hat. Und dass die zusätzlich vier Jahre lang bezogenen Rentenauszahlungen Geld ist, das man quasi zusätzlich "geschenkt" bekommt bzw. dass man es "verschenkt", wenn man diese Option nicht nutzt.

    Du argumentierst jetzt, dass man das Kapital der zusätzlich vier Jahre lang bezogenen Rentenauszahlungen mit einkalkulieren muss, um auf einen break-even zu kommen.

    Also muss man sich sein Versicherungskonto genauer ansehen

    1) die Summe der Rentenpunkte bis 67 Jahre ermitteln, für das Szenario, dass man nicht vorzeitig in Rente geht: X

    2) die Rentenpunkte ermitteln, die sich mit Abschlägen ergeben, wenn man vier Jahre früher in Rente geht: Y = X * ( 1 - 0.144 )

    3) aus dem Versicherungsverlauf abschätzen/hochrechnen, wieviele Rentenpunkte ( + Z) man ab 63 bis 67 noch erarbeiten wird, wenn man trotz vorgezogener Rente weiter bis 67 arbeitet. Da kann man grob die Punkte der letzten Jahre für die nächsten vier Jahre nehmen - hat sich aber einiger Risiken bewusst zu sein (Kündigung, weil die Firma pleite geht, und man bekommt vielleicht keine neuen oder keinen gleich gut bezahlten Folge-Arbeitsplatz, Berufsunfähigkeit, ...

    Ist dann X ungefähr so gross wie Y + Z ?

    Noch mal zur Sicherheit nachgefragt: man erwirbt doch neue/weitere zusätzliche Rentenpunkte, wenn man trotz vorzeitigem Eintritt in die Rente mit 63, dann bis 67 weiter arbeitet - oder?

    Ist irgendetwas bei meinen Annahmen oben falsch, korrekturbedürftig, zu ergänzen?

  • Weiter vorne hatte ich berechnet, dass wenn man die vorgezogene Rente mit Abschlägen bezieht aber sofort wieder als Abschlagsausgleich einzahlt, dieser Teil günstiger ist, als die Variante, bei der man die Rente einfach nicht beantragt.

    Was man während dieser Zeit verdient und an Entgeltpunkten erwirtschaftet, ist nicht von Bedeutung, wenn ich es für beide Varianten (also bei vorgezogener Rente und bei regulärem Rentenbeginn) unterstelle.

    Bei dem Vergleich Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) und Regelaltersrente (Abstand zwischen Rentenbeginn A und B perspektivisch 48 Monate) fällt der Vergleich leicht positiv für die vorgezogene Altersrente aus.

    Falls man die Altersrente für langjährig Versicherte mit der für besonders langjährig Versicherte vergleicht, dann fällt der Vergleich nicht mehr positiv zugunsten der vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen aus.

    Oder anders ausgedrückt:

    Wenn die Rente aus 45 Jahren berechnet wird, dann geht ein Jahr mit etwas mehr als 2% der Gesamtsumme in die Rechnung ein.

    Wie sollen dann maximal 2 Jahre einen Unterschied von maximal 14,4% ausgleichen?

    Da müsste man ja ein Leben lang im Minijob gearbeitet haben und nur ab Rentenbeginn an (oder oberhalb) der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. :/ 8o

  • Noch mal zur Sicherheit nachgefragt: man erwirbt doch neue/weitere zusätzliche Rentenpunkte, wenn man trotz vorzeitigem Eintritt in die Rente mit 63, dann bis 67 weiter arbeitet - oder?

    Meines Wissens nach nicht zwingend.

    Du kannst weiter in die Rente einzahlen, mußt das aber nicht tun.

    Rente ist halt eine Wette auf ein langes Leben.

    Rente und Arbeiten zur gleichen Zeit?
    [sopoaktuell Nr. 347] Der Anreiz, die Rente vorzeitig voll oder zum Teil mit Abschlägen zu beziehen und weiterzuarbeiten, steigt deutlich, nachdem die…
    arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

    Wenn Deine Frau mit 65 die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen will, kann sie nicht mit 63 Rente mit Abschlägen beantragen.

    Das ist uns schon klar! Es geht nur das Eine oder das Andere.

    Sie könnte aber 2028 die Rente mit 63 in Anspruch nehmen und noch 2 Jahre weiter arbeiten (Rente mit Abschlag + Gehaltszahlung) oder 2030 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

    Die Frage wäre halt, was unter dem Strich die finanziell bessere Lösung wäre.

    Grobe Rechnung:

    1 RP pro Jahr wären bei 45 Jahren mit 65 = 45 RP bei abschlagsfreier Rente

    Bei der Rente mit 63, hätte Sie mit 63 erst 43 RP erworben, wovon nochmal 14,4% abgezogen werden = 36,8 RP

    Wenn Sie jetzt noch 2 Jahre weiter arbeitet und in dieser Zeit 2 weitere RP erwirbt, hätte Sie dann 38,8 RP (wenn Sie wiederum mit 65 aufhört zu arbeiten).

    Es müßten also noch 6,2 RP ausgeglichen werden, damit es für Sie Rententechnisch kein Nachteil ist und Sie wieder auf 45 RP kommt.

    Aktuell kostet ein RP 8436,59€. Sie müßte also 52.300€ aufwenden um die fehlenden RP nachzukaufen.

    Wenn Sie demnach als Rentnerin mit 63 noch 2 Jahre bis 65 arbeitet und mehr wie 2180€/Monat Netto verdient, würde es sich für Sie grundsätzlich rechnen.

    Natürlich könnte Sie die Einzahlungen in die Rente noch steuerlich geltend machen, müßte man also noch genauer rechnen.

    Aber stimmt zumindest die grobe Rechnung? :/

    Wenn man so etwas vorhat, könnte man ja bereits früher mit dem Ausgleich von RP beginnen.

  • Bis Erreichen der Regelaltersgrenze zahlst Du weiter ein, danach hast Du Optionen, Dich um die Zahlung zu drücken.

    Bei Deiner Modellrechnung willst Du das komplette Gehalt in die Rente investieren?

  • Aktuell kostet ein RP 8436,59€. Sie müßte also 52.300€ aufwenden um die fehlenden RP nachzukaufen.

    Das sind aber 'teure' RP, da die im Erwerbsleben erworbenen zur Hälfte vom AG bezahlt werden.

    Wenn Sie demnach als Rentnerin mit 63 noch 2 Jahre bis 65 arbeitet und mehr wie 2180€/Monat Netto verdient, würde es sich für Sie grundsätzlich rechnen.

    Mit der Grenze würde der Verdienst in RP fließen. Sie muss ja auch von was leben. Gut, sie hat ja noch die Rentenzahlung in den beiden Jahren.

    Die Rechnungen, die ich kenne und die ich auch für mich gemacht habe, waren auszurechnen, wie viel Jahre man besser gestellt ist mit den Abschlägen. Der Verlust aktuell wären 6,2 RP * 37,60 € = 233 € monatlich.

    Der Schnittpunkt (in Monaten) bestimmt sich nun aus der Summe des zweijährigen Rentenbezugs / 233 €. Bei angenommen 1500 € Rente wären dies 36000 € / 233 € =155 Monate oder knapp 13 Jahre, was nicht so viel ist. Klar, man kann und sollte den überschüssigen Rentenbetrag der beiden Jahre bis 65 sinnvoll anlegen, um ihn erst sehr spät zu verwenden.

    Mir scheint, dass die Rente nach 45 Jahren die einfache und bessere Lösung ist.

  • Bei Deiner Modellrechnung willst Du das komplette Gehalt in die Rente investieren?

    Die Rente kommt ja noch dazu und die Rentenbeiträge könnten ja auch steuerlich abgesetzt werden.

    Wie bereits geschrieben: Stimmt die grundsätzliche Richtung bzw. Rechnung überhaupt? :/

    Aktuell glaube ich eher nicht, dass es sich unter dem Strich rechnet, da Sie Ihren Rentenabschlag von 14,4% quasi in 2 Jahren erwirtschaften müßte.

    Anders würde es wohl aussehen, wenn Sie bis 67 arbeiten würde. Aber das ist überhaupt kein Thema.

    Mir scheint, dass die Rente nach 45 Jahren die einfache und bessere Lösung ist.

    Ja, das Bauchgefühl hatte ich auch schon in der Diskussion mit unseren Bekannten. Aber ohne Zahlen ist es halt nur ein Bauchgefühl.

  • Anmerkung:

    Der "Preis" für einen Entgeltpunkt wird steigen, 1. durch steigende vorläufige Durchschnittsentgelte und 2. durch steigende Beitragssätze.

    Zudem muss man den Zugangsfaktor noch einkalkulieren. Die 14,4% verpuffen ja nicht im luftleeren Raum. 8|

    Kann man 1. und 2. nicht als Kompensation der Inflation interpretieren?

    Was meinst du mit Zugangsfaktor und verpuffen?

    Ergibt sich dann ein grundsätzlich anderes Fazit als nach meiner statischen Rechnung?

  • Weiter vorne hatte ich berechnet, dass wenn man die vorgezogene Rente mit Abschlägen bezieht aber sofort wieder als Abschlagsausgleich einzahlt, dieser Teil günstiger ist, als die Variante, bei der man die Rente einfach nicht beantragt.

    Das ist ja ein ganz anderes Szenario, als ich im Kopf hatte.

    Wenn ich jetzt in Dein Szenario einsteige, dann kommen gleich wieder viele neue sub-Varianten hoch.

    Können wir bitte erst noch mal zurück zu dem Szenario, das man 14,4% Abschläge für den vorgezogenen Renteneintritt hinnimmt und - unter initial vereinfachten/simplifizierten Annahmen - erechnen/abschätzen, ob und wieviele Renrenpunkte man dann wieder reinbekommt (um die 14,4% Abschläge wieder zu kompensieren), wenn man trotz Eintritt in die Rente 4 Jahre lang weiter arbeitet (dasselbe Gehalt, keine nennenswerte Inflation, keine relevante Änderung der Kosten für einen Rentenpunkt - innerhalb dieser 4 Jahre, die man weiter arbeitet.)

    Gedanken hierzu:

    • 4 Jahre von 40/45 Jahren sind ja um die 10% der gesamten Anwartschaft
    • In der gesamten Anwartschaft sind ja ggf. auch Zeiten ohne grosse Einzahlung von Rentenpunkten
    • Im höheren Alter bekommt man i.d.R mehr Gehalt, als am Anfang, damit sind die späten Jahre wirksamer für die Gesamtrente
  • Im höheren Alter bekommt man i.d.R mehr Gehalt, als am Anfang, damit sind die späten Jahre wirksamer für die Gesamtrente

    Vorsicht.

    Du erwirbst Rentenpunkte, im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittseinkommen aller Beschäftigen (im Berechnungszeitraum).

    Ob Dein Verdienst im höheren Alter nun 'wirksamer' für die Gesamtrente ist, hängt einzig davon ab, wie Du im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittseinkommen verdienst.

    Wer also im jungen Jahren überdurchschnittlich verdient hat, hat in dieser Zeit mehr Rentenpunkte erworben, als wenn man im höheren Alter 'nur' durchschnittlich verdient.

  • Vorsicht.

    Du erwirbst Rentenpunkte, im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittseinkommen aller Beschäftigen (im Berechnungszeitraum).

    Ob Dein Verdienst im höheren Alter nun 'wirksamer' für die Gesamtrente ist, hängt einzig davon ab, wie Du im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittseinkommen verdienst.

    Wer also im jungen Jahren überdurchschnittlich verdient hat, hat in dieser Zeit mehr Rentenpunkte erworben, als wenn man im höheren Alter 'nur' durchschnittlich verdient.

    Das sind zwei verschiedene Unterschiede.

    Der, den ich meinte, ist der von der persönlichen Vita.

    Der, den Du meinst, ist die Relation zu anderen Einzahlern.

    Den über Jahre gelaufenen Effekt des ersten Unterschieds sehe ich als relevanter an.

    Bei dem zweiten Unterschied gehe ich davon aus, dass er sich in den letzten 4 Jahren nicht wesentlich ändert - gegenüber den unmittelbar davor liegenden Jahren.

  • Den über Jahre gelaufenen Effekt des ersten Unterschieds sehe ich als relevanter an.

    Bei dem zweiten Unterschied gehe ich davon aus, dass er sich in den letzten 4 Jahren nicht wesentlich ändert - gegenüber den unmittelbar davor liegenden Jahren.

    Würde ich nicht so pauschal sagen wollen.

    Kommt einfach immer darauf an, ob Dein persönliches Einkommen im gleichen Verhältnis steigt, wie das Durchschnittseinkommen.

    Und das mag je nach Branche und Konjunktur auch mal große Unterschiede geben.

    Um mal bei meiner Partnerin zu bleiben, die im Bereich Gewerbeimmobilien tätig ist. In den letzten 10 Jahren gab es dort im Unternehmen eher überproportionale Gehaltssteigerungen. Lief halt viele Jahre extrem gut in der Firma (Branche).

    Aktuell sieht es in diesem Jahr nach einer Nullrunde beim Gehalt aus. :/