Nee, er meint, dass jeder Bürger alleine entscheiden soll, wo eine Straße, Bahn oder Stromkabel gebaut werden soll und wieviel Geld meiner Steuern an welchen Sozialschwachen gehen soll.

GRV ungleich Investment
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Referat Janders -
5. Januar 2021 um 15:52 -
Erledigt
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Ein paar Irrtümer kannte ich bisher nicht.
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Ein paar Irrtümer kannte ich bisher nicht.
Ging mir auch so, Referat Janders.
Betrifft aber nicht den Irrtum Nr. 3
„Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente“
Dazu hatte ich neulich ein kleines Gespräch mit einem anderen Gast einer 70er Geburtstagsfeier, der diese These fast wortwörtlich und nach dem Prinzip "Keine Ahnung, feste Meinung" vertreten hatte. Ein anderer sprang ihm noch bei. Da ich keine Lust hatte, mit dem Thema den Abend zu sprengen, nahm ich sein stärkstes Argument "Frag doch meinen Bruder, der hat es schriftlich aus Berlin!" spontan an.Der Bruder, mit dem ich (ganz) früher mal zusammen Handball gespielt habe, bestätigte mir tags darauf, was ich mir gedacht hatte - hier sinngemäß:
"Wie immer hat der nur die Hälfte verstanden oder sich gemerkt. Ja, Witwerrente kriege ich keine, aber nur deshalb, weil meine eigene Rente so hoch ist, dass diese 40 % Anrechnung über dem Freibetrag die 60 % von ihrer eigenen kleinen Rente total plattgemacht haben."Was ich für mich behielt, war, dass genau dieser sein Fall - der Bruder ist seit 12 Monaten Witwer - mich damals dazu veranlasst hatte, das ganze mal für mich und meine Frau - je nachdem wer von uns mal zuerst den Löffel abgeben muss - mal durchzurechnen. Empfehle ich übrigens jeder potenziellen Witwe w/m.
Auf den aktuellen Stand Juli 2022 gebrachtes Ergebnis
1) Egal, wen von uns beiden es zuerst erwischt - die Summen aus eigener Alters- und Hinterbliebenenrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen) differieren gerade mal um 30 € monatlich.
2) Gebe ich zuerst den Löffel ab, erhält sie die 60 % von meiner Rente ungekürzt - brutto jedenfalls. Netto sind es dann doch nur ca 50%, denn fast 20 % dieser 60% holen sich ihre Kranken- und Pflegekasse ab.
3) Im umgekehrten Fall gehe ich zwar nicht ganz leer aus, aber die knapp 180 € betrachte ich aus heutiger Sicht eher als zusätzlichen RV-Zuschuss zu meinem KV-Beitrag,.der aktuell ja noch 50 % ausmacht.
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Egal, wen von uns beiden es zuerst erwischt - die Summen aus eigener Alters- und Hinterbliebenenrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen) differieren gerade mal um 30 € monatlich.
Das ist der Regelfall, dass die Summe fast gleich ist, nur die Zusammensetzung aus Versicherten- und Hinterbliebenenrente deutlich abweicht.
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Hinweis: Zu steuerlichen Aspekten gesondert beraten lassen! (Hatten wir erst letztens an anderer Stelle.)
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https://vers-berater.de/ver%C3%B6ffentlichte_studien.html
Hier gibt es ein paar nette Studien. Nicht zur Rendite, sondern auch relativ neu zu Finanzielle Hilfen für bedürftige Rentner.
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Leider der Link teilweise kaputt auf der oben genannten Seite:
https://vers-berater.de/files/studien/…welle_Rente.pdf
https://vers-berater.de/files/studien/studie_rentenhoehe.pdf
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Die nächste Hürde ist genommen.
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Zur Einordnung:
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/le…nte-noetig.html
26K × 45 > 1 Mio.
Und schlägt trotzdem den einen oder anderen privaten Altersvorsorge-Anbieter.
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Man beachte insbesondere den vorletzten Absatz.
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Man beachte insbesondere den vorletzten Absatz.
Kann ich nur zustimmen, zahle das 5. Jahr ein, dieses Jahr konnte ich nochmals gut Punkte sammeln. Steuerlich habe ich von den Zahlungen immer zwischen 40 und 45% wieder bekommen. Für Leute die davon aus gehen Alt zu werden eine sehr gute Alternative für den Sicherheitsbaustein.
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Bei mir steht die Nachzahlung für die Schulzeit zwischen 16. und 17. Lebensjahr an. Sind zwar eine andere Rechtsgrundlage und ein etwas anderer Rechenweg, aber mit Antragstellung bzw. Terminvereinbarung zur Antragstellung im Dezember und Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Bescheiderteilung, kann ich die höhere steuerliche Absetzbarkeit in 2023 mit den günstigsteren rentenrechtlichen Bedingungen (aller Wahrscheinlichkeit nach niedrigeres Durchschnittsentgelt in 2022 als in 2023) kombinieren.
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Bist du sicher das die Kombination geht? Bei meinen Einzahlungen (Ausgleich vorgezogener Renteneintritt) war das bisher nicht möglich.
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Bist du sicher das die Kombination geht? Bei meinen Einzahlungen (Ausgleich vorgezogener Renteneintritt) war das bisher nicht möglich.
Das geht, habe das schon mit den Beratern geklärt.
Paragraph 207 SGB 6 ist eben etwas anderes als Paragraph 187a SGB 6.
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Rechtliche Arbeitsanweisung hinterher:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvR…006_p_0207.html
Im Abschnitt 7 steht da etwas zu.
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Ok, betrifft mich nicht, hätte eine Ausgleichszahlung nach Scheidung machen können, ging mangels Masse nicht oder eben jetzt praktiziert vorzeitiger Renteneintritt.
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Ok, betrifft mich nicht, hätte eine Ausgleichszahlung nach Scheidung machen können, ging mangels Masse nicht oder eben jetzt praktiziert vorzeitiger Renteneintritt.
Da macht die Zahlung in 2022 (oder Antrag in 2022 und Zahlung in 2023 aber innerhalb von 3 Monaten nach Beschrid) noch deutlich mehr Sinn.
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Da macht die Zahlung in 2022 (oder Antrag in 2022 und Zahlung in 2023 aber innerhalb von 3 Monaten nach Beschrid) noch deutlich mehr Sinn.
Genau, bin jetzt mit allem durch.
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In Griechenland sind die staatlichen Renten teilweise um fast 60% gekürzt worden. In Deutschland zahlt man schon zu viel in die 1. Säule als Angestellter, da sollte man sich lieber anderweitig Produktivvermögen anschaffen, über das man auch die Verfügungsgewalt behält. Das Investment in die GRV kann ganz schnell nach hinten losgehen.
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In Griechenland sind die staatlichen Renten teilweise um fast 60% gekürzt worden. In Deutschland zahlt man schon zu viel in die 1. Säule als Angestellter, da sollte man sich lieber anderweitig Produktivvermögen anschaffen, über das man auch die Verfügungsgewalt behält. Das Investment in die GRV kann ganz schnell nach hinten losgehen.
Aha, war nur in der über 100jährigen Geschichte eine der wenigen funktionierenden Konstanten. Aber Hauptsache Panik
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