Alles anzeigenDa müssen wir zwei Situationen unterscheiden.
a) vor der Regelaltersgrenze
Zwischen Rentenbeginn und Erreichen der Regelaltersgrenze wird alles "im Sinn mitgeschrieben", wirkt sich aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus.
b) nach der Regelaltersgrenze
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden die zusätzlichen Entgeltpunkte auch "im Sinn mitgeschrieben" und wirken sich immer jahresweise zum 01.07. des Folgejahres aus.
Beispiel:
Rentenbeginn 01.01.2023
Regelaltersgrenze 01.07.2024
Entgeltpunkte von 01/2023 bis 06/2024 wirken sich ab 01.07.2024 aus.
Entgeltpunkte von 07/2024 bis 12/2024 wirken sich ab 01.07.2025 aus (mit 6% Zuschlag).
Entgeltpunkte von 01/2025 bis 12/2025 wirken sich ab 01.07.2026 aus (mit 12% Zuschlag).
Entgeltpunkte von 01/2026 bis 12/2026 wirken sich ab 01.07.2027 aus (mit 18% Zuschlag).
Danke sehr. An die Zuschläge hatte ich gar nicht mehr gedacht.