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Steuern 2023: Höhere Pauschalen für Homeoffice und Arbeitszimmer

Bis zu 1.260€ Homeoffice-Pauschale sind 2023 möglich. Hier findest Du die wichtigsten Neuerungen rund ums Thema Steuern.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Auch beim Thema Steuern tut sich 2023 einiges, wir haben das Wichtigste für Dich zusammengefasst. Falls Du noch einen guten Vorsatz brauchst: Nimm Dir doch vor, Deinen nächsten Steuerbescheid genau zu prüfen. Denn das kann sich lohnen: Laut Finanzministerium waren im letzten Jahr fast zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich. Diese Neuerungen kommen 2023 auf Dich zu:

  • Die Homeoffice-Pauschale gilt künftig dauerhaft, bisher war sie bis Ende 2022 befristet. Wenn Du von zuhause aus arbeitest, kannst Du auch 2023 eine Tagespauschale geltend machen. Bisher gab es maximal 5€ für bis zu 120 Tage, also höchstens 600€. Künftig steigt die Pauschale auf 6€, die für maximal 210 Tage gewährt wird – es sind also bis zu 1.260€ möglich. Alles wichtige zum Thema Homeoffice haben wir hier für Dich zusammengefasst.
  • Wer ein Arbeitszimmer hat, kann statt der tatsächlichen Aufwendungen jetzt eine Jahrespauschale von 1.260€ ansetzen. Was Du dabei beachten solltest und wie Du beim Arbeiten von zuhause aus Steuern sparen kannst, erfährst Du hier.
  • Falls Du Kinder hast, die eine Ausbildung machen oder studieren und nicht zuhause wohnen, kannst Du 2023 einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Der Ausbildungsfreibetrag steigt von 924€ auf 1.200€ pro Jahr. Wichtig: Das geht nur, wenn Du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Weitere Steuervorteile für Eltern findest Du in unserem Ratgeber.
  • Bei der Altersvorsorge kannst Du Beiträge z. B. zur Rürup-Rente oder in die berufsständische Versorgung 2023 zu 100% als Sonderausgaben absetzen – sofern sie den Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieses Limit liegt bei 26.528€ bzw. 53.056€ für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit einer gemeinsamen Steu­er­er­klä­rung.
  • Wenn Du verheiratet bist und mit Deinen Investments Verluste gemacht hast, hast Du künftig eine weitere Option: Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitaleinkünften können rückwirkend ab 2022 mit positiven Kapitaleinkünften des anderen Ehegatten verrechnet werden. Welche Kapitalerträge in der Steu­er­er­klä­rung miteinander verrechnet werden können, erfährst Du hier.

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld: 2023 bringt auch bei Deinem Einkommen viele Änderungen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten für Dich zusammengefasst. 

(ene)

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