Hallo zusammen,
Unseren Freunden in der Finanzwelt ist durch den BGH wieder richtig gegen das Schienbein getreten worden.
Wie der BGH gestern festgestellt hat, haben Banken und Sparkassen ihre Kunden bei Gebührenerhöhungen oftmals unfair benachteiligt. Kunden können sich das Geld der letzten 3 Jahre zurückholen. Wir erklären wie das funktioniert und wie das Gericht dazu kam.
Bislang war die Geschäftspraxis der Geldinstitute wie folgt:
Wollten Banken und Sparkassen ihre Preise oder Geschäftsbedingungen ändern, informierten sie ihre Kunden zwei Monate vorher. Die Änderung galt dann als vereinbart, wenn die Kunden nicht widersprachen.
Damit ist der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Er urteilte am 27.04.2021 zum Aktenzeichen XI ZR 26/20 gegen die Postbank.
Die Entscheidung:
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.
Einfach gesagt: Es ist rechtswidrig das Schweigen eines Kunden immer als Zustimmung werten.
Mögen die Spiele beginnen ?