In wie weit ist das denn einem neuen Arbeitgeber offenlegungspflichtig (insofern keine Behinderung vorliegt)? In meiner Branche ist Burn Out fast allgegenwärtig und man bekommt den Eindruck, dass Arbeitgeber es gerne mal gezielt "fördern", dass der/die ArbeitnehmerIn "alles gibt" (z.B. wichtige Meetings im Urlaub oder früh morgens oder spät abends..). Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass Burn Out ein KO Kriterium bei der Einstellung gewesen wäre.
Offenlegungspflichtig durch den Bewerber ist das nicht. Wir fordern aber die Personalakte vom bisherigen Arbeitgeber an, da ist sowas dann oft Bestandteil, wenn z.B. ein BEM gemacht wurde oder wegen längerer Fehlzeiten nachgehakt wurde.