Erste Tätigkeitsstelle

  • Hallo,


    ich habe eine eine Frage zur der ersten Tätigkeitsstätte. Ich habe innerhalb des Bezirksamtes gewechselt und habe nun nicht mehr im Hauptgebäude meinen Arbeitsplatz sondern in der Nebenstraße. Der Fahrtweg hat sich theoretisch auch nicht geändert; parke weiterhin auf den vorherigen Parkplatz. Die Kilometer sind gleichbleibend.


    Welche ist nun meine erste Tätigkeitsstelle? Bleibt es die Adresse des Bezirksamtes oder die Adresse meines derzeitigen Büros ?


    LG

  • Hallo.


    Wahrscheinlich wird sich die Tätigkeitsstätte eher nicht geändert haben. Das Nebengebäude wird ja eher nicht als Außenstelle geführt, oder?

    Ansonsten sollte der Arbeitgeber das konkretisieren können.

  • Hat die Frage einen tieferen Sinn der bisher hier noch nicht aufgetaucht ist ?


    Das ganze heißt von sich aus doch schon Tätigkeitsstätte. Also der Ort wo man täglich seine Arbeit verrichtet, völlig unabhängig von der Anschrift des Arbeitgebers.

    In diesem Falle also die Anschrift der neuen Tätigkeitsstätte da man nicht mehr im alten Gebäude arbeitet.

  • Ich bin über eine Kapitel in einem Ratgeber zur Steuererklärung gestolpert und wurde dann lediglich verwirrt. Aber vielen Dank für die Antworten!


    PS: ich bin noch Anfänger!