Der Bund der Steuerzahler in Baden-Württemberg hat heute Musterklage gegen die neue Grundsteuer in BW eingereicht. M.E. ein Jahr zu früh, aber vielleicht schaffen sie ja, das Verfahren so zu verschleppen, dass die Grundsteuer 2025 wegen Nichterhebung wegfällt.
Eher dürfte sich ein Hund einen Wurstvorrat anlegen, als daß unser Staat auf eine einmal eingeführte Steuer wieder verzichtet (selbst wenn der Zweck der Einführung längst weggefallen sein sollte).
Zur Erinnerung sei da die Schaumwein- bzw. Sektsteuer als Beispiel genannt: Eingeführt einstmals im Jahre1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte. Inzwischen gibt es keinen Reichstag mehr und auch keinen Kaiser mehr (apropos Flotte: in Ermangelung schwimmender Schiffe von Flugzeugträgern ganz zu schweigen, müßte die Bundeswehr im Ernstfall vermutlich mit Gummibooten ausrücken - das wird aber bald mit der Neuverschuldung, sorry, meinte natürlich dem "Sondervermögen", bestimmt alles wieder top).
Nur die Schaumweinsteuer, die gibt es noch immer ...
Sollte nicht der 1991 eingeführte Solidaritätszuschlag wegen der Finanzierung der Wiedervereinigung auf ein Jahr begrenzt sein ? Meines Wissens zahle ich den immer noch - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ... Das wäre aber ein anderes Thema. Aber ein Interessantes was die Glaubwürdigkeit von Politik aber auch verfassungsrechtliche Fragen betrifft.
Was würde hierzulande wohl mit einem temporären Energiesoli passieren ?