Mieter - neuer Grundsteuerbescheid

  • Liebe Finanztip-Forum-Community,


    habe ich als Mieter eigentlich einen Anspruch darauf zu wissen, wie der Vermieter das Mietobjekt im Rahmen der Grundsteuerreform ausweist?


    Der Vermieter kennt das Objekt nur nach Aktenlage. Meine Sorge ist, dass gegenüber dem Finanzamt u.a. bei der Wohnfläche ungenaue Angaben gemacht werden, die dann im Ergebnis über die Betriebskostenrechnung zu meinen Lasten gehen.


    Dass ich im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen habe, ist mir bewusst (von diese Recht habe ich übrigens in meinem Leben noch nie Gebrauch gemacht). Könnte ich in diesem Rahmen aber auch einwenden, dass die - dann wohl bestandskräftige - Berechnung der Grundsteuer falsch ist, weil der Vermieter unrichtige (so große) Parameter angegeben hat?


    Vielen Dank !

  • Der Vermieter müsste die Wohnfläche seines Mietobjektes kennen. Zudem sollte die Wohnfläche im Mietvertrag stehen. Damit hat der Mieter auch sein Mitspracherecht.

    Die Wohnfläche ist im Mietvertrag offen gelassen worden.


    Die Grundflächen sind nicht das Problem. Durch verschiedene Schrägen dürften diese jedoch nur zu 50% oder gar 0% anzusetzen sein. Ob dies eine Berechnung aus dem Baujahr des Hauses berücksichtigt, erscheint mir zweifelhaft.

  • Als Vermieter ist klar, dass man das nicht drin haben will ;) Als Mieter würde ich das aber wollen. Je nach Angebot und Nachfrage bekommt man dann aber vermutlich nicht die Wohnung...

  • ... und dann wird er voraussichtlich feststellen, dass der Vermieter exakt den Grundsteuerbetrag von ihm verlangt, den die Gemeinde festgesetzt hat.

  • ... und dann wird er voraussichtlich feststellen, dass der Vermieter exakt den Grundsteuerbetrag von ihm verlangt, den die Gemeinde festgesetzt hat.

    Darum geht es aber gerade nicht. Es geht um die Frage, ob man was machen kann, wenn der Vermieter die Immobilie bei der Grundsteuer größer macht, als sie ist, weil es ihm die Steuer unter dem Strich egal sein kann, da er sie ja umlegen darf.

    Ich würde mit dem Kleinkrieg aufhören, nur weil dein Vermieter die Miete erhöht hat. Wirkt arm.

    Was ist denn daran "Kleinkrieg" und "arm", wenn man seine Rechte als Mieter ausübt? Nach meinem Empfinden ist das in einem demokratischen Rechtsstaat nicht unangemessen. Ich will nur, dass mein Vertragspartner rechtlich sauber arbeitet. Umgekehrt wird er die gleiche Erwartungshaltung an mich haben. Die Mieterhöhung habe ich ja auch akzeptiert, soweit sie nach dem BGB begründet war.

  • Und bei solchen querulatorischen Anwandlungen bitte beachten, dass "Einsichtsrecht" bedeutet, dass der Mieter zum Vermieter kommen und dort die Unterlagen einsehen darf, aber nicht, dass der Vermieter dem Mieter Kopien der Grundsteuerunterlagen zusenden muss.

  • Und bei solchen querulatorischen Anwandlungen bitte beachten, dass "Einsichtsrecht" bedeutet, dass der Mieter zum Vermieter kommen und dort die Unterlagen einsehen darf, aber nicht, dass der Vermieter dem Mieter Kopien der Grundsteuerunterlagen zusenden muss.

    Meines Wissens sind in der Rechtsprechung verschiedene Ausnahmen hiervon anerkannt, z.B. eine große räumliche Entfernung oder ein Zerwürfnis. Der Mieter mag dann natürlich Porto und Kopierkosten verauslagen.


    Um das Thema ging es aber in meiner Frage nich.

  • Und bei solchen querulatorischen Anwandlungen bitte beachten, dass "Einsichtsrecht" bedeutet, dass der Mieter zum Vermieter kommen und dort die Unterlagen einsehen darf, aber nicht, dass der Vermieter dem Mieter Kopien der Grundsteuerunterlagen zusenden muss.

    Ist zwar so, kenne aber niemanden der lieber die Canaille ins Haus lässt, als paar Cent Kopierausgaben zu haben.


    Gibt auch so neue Sachen wie E-Mail oder Sachen per Smartphone scannen und weiterzuleiten per xyz.