Liebe Finanztip-Forum-Community,
habe ich als Mieter eigentlich einen Anspruch darauf zu wissen, wie der Vermieter das Mietobjekt im Rahmen der Grundsteuerreform ausweist?
Der Vermieter kennt das Objekt nur nach Aktenlage. Meine Sorge ist, dass gegenüber dem Finanzamt u.a. bei der Wohnfläche ungenaue Angaben gemacht werden, die dann im Ergebnis über die Betriebskostenrechnung zu meinen Lasten gehen.
Dass ich im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen habe, ist mir bewusst (von diese Recht habe ich übrigens in meinem Leben noch nie Gebrauch gemacht). Könnte ich in diesem Rahmen aber auch einwenden, dass die - dann wohl bestandskräftige - Berechnung der Grundsteuer falsch ist, weil der Vermieter unrichtige (so große) Parameter angegeben hat?
Vielen Dank !