Jahresentgelt Bausparkassen bei Neuverträgen

  • Hallo zusammen


    meine Tochter überlegt, ob sie bei der Schwäbisch Hall einen Bausparvertrag neu abschließt. Zum Thema Jahresentgelt und dem Urteil des BGH vom November 2022 vertritt der Berater von Schwäbisch Hall die Ansicht, dieses Urteil gelte nur für solche Altfälle, bei denen die Bausparkasse das Jahresentgelt in laufenden Verträgen durch Änderung der AGB eingeführt habe. Schwäbisch Hall verzichte bei Neuverträgen nicht auf das Jahresentgelt.


    Gibt es schon Reaktionen oder klarstellende und belastbare Auslegungen des 2022er-Urteils, wonach solche Gebühren grundsätzlich für unzulässig erklärt worden sind, oder gilt die Vertragsfreiheit für Neuverträge, also wenn der Kunde das Jahresentgelt akzeptiert, können solche Gebühren verlangt werden?

  • Was bringt dir das Recht, wenn die Schwäbisch Hall dir dann keinen Vertrag anbietet? Im übrigen würde ich wetten, dass die SH die betreffenden Passagen mittlerweile rechtssicher gemacht hat.

  • Die ausgehändigten ABB der Schwäbisch Hall sind auf dem Stand Oktober 2021.

    Aber dennoch danke für deine Antwort. Ich denke, Verträge sollte man nur dann eingehen, wenn sie, für beide Seiten, rechtssicher sind. Man sollte also als Verbraucher auf seinem Recht bestehen, deshalb meine Frage, auch wenn eben dann kein Vertrag entsteht.

  • Darf man den Hintergrund / Sinn des BSV erfragen?

    Bevor man sich um die Rechtmäßigkeit irgendwelcher Gebühren kümmert, sollte man erst mal prüfen, ob ein bsv in der jeweiligen Situation überhaupt Sinn macht.

    In den wenigsten Fällen ist dem nämlich so.

  • Die Meinung der SH zum BGH-Urteil kann man nachlesen:

    https://www.schwaebisch-hall.d…worten/jahresentgelt.html


    Ob die SH ihre Meinung freiwillig ändern oder erfolgreich verklagt wird, das kann heute niemand sicher sagen.

    Vielleicht gibt es andere Bausparkassen mit passenden Angeboten. Wenn ein Bausparvertrag überhaupt passend ist, darüber sollte man ggf. auch nachdenken.


    Der größere Batzen ist in der Regel ohnehin die Abschlussgebühr mit 1,6% der Bausparsumme, die nach meiner Kenntnis rechtlich noch nicht ernsthaft angezweifelt wurde. Bausparen kostet. ;)

  • In den wenigsten Fällen ist dem nämlich so.

    NOCH bietet Schwäbisch Hall einen BSV mit einem Darlehenskreditzins von 0,95 % an, das ist natürlich im Vergleich zu den aktuellen Kreditzinsen von Banken/Immobilienfinanzierern schon günstig - aber eben mit den Kosten für den BSV gegenzurechnen.

  • Na toll, daher rühren die sich wohl nicht bei meinem Widerspruch für das Jahresentgelt. Ich hab nen Fuchs 04...



    Sorry HaWa will deinen Strang nicht entern. Musste nur mal eben Luft rauslassen...:)



    Beste Grüße vom linken Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • NOCH bietet Schwäbisch Hall einen BSV mit einem Darlehenskreditzins von 0,95 % an, das ist natürlich im Vergleich zu den aktuellen Kreditzinsen von Banken/Immobilienfinanzierern schon günstig - aber eben mit den Kosten für den BSV gegenzurechnen.

    Also ist der BSV tatsächlich für ein Darlehen gedacht? Also handelt es sich auch um eine entsprechend hohen Bausparsumme?


    Es sind nicht nur die "normalen" Kosten (Abschlussgebühr + Jahresgebühr) gegenzurechnen, sondern auch die Opportunitätskosten (entgangene Kapitalerträge, weil man das Geld in einen schlecht verzinsen BSV steckt gegenzurechnen.

    Bitte auch daran denken.

  • Der größere Batzen ist in der Regel ohnehin die Abschlussgebühr mit 1,6% der Bausparsumme, die nach meiner Kenntnis rechtlich noch nicht ernsthaft angezweifelt wurde. Bausparen kostet. ;)

    Der größte Batzen sind nicht die Abschlussgebühren, die sind nur am auffälligsten. Der größte Batzen sind die Opportunitätskosten durch jahrelangen Nullzins (bzw. sagenhaften 0,01%) in der Ansparphase, während man überall anders 2-3% auf sein Geld bekommt. Das können die 0,95% auf den Kredit kaum ausgleichen.

    Und dabei haben wir auch noch nicht die Frage betrachtet, ob die Tochter in genau 10 Jahren den Bedarf für einen Bausparkredit hat


    edit: wer auch immer da schneller war ;)

  • daher rühren die sich wohl nicht

    Keine Antwort? Das finde ich aber gar nicht kundenfreundlich.

    Scheinbar muss man bei der SH etwas penetranter sein, dann erstatten sie die Gebühren letztendlich doch:

    https://www.finanztip.de/bausp…eitungsgebuehren/#c105786


    aber eben mit den Kosten für den BSV gegenzurechnen

    Da sind die Jahresentgelte aber nur ein kleiner Teil, wie WerAuchImmer und LebenimSueden schon schrieben. Und stimmt, die Abschlussgebühren sind einfach nur auffälliger.

  • Danke für die Antworten.

    Anscheinend gibt es zu meiner konkreten Frage noch keine belastbaren Einschätzungen, Erfahrungen mit oder Rückkopplung von anderen Bausparkassen

    Dir ist bewusst, dass diese 12€(?) oder was an Gebühren Peanuts sind im Vergleich zu den wirklich relevanten Punkten, um die es beim Thema BSV geht?

  • Ja. Nur weil ich hier eine konkrete Frage gestellt habe, bedeutet das nicht, dass ich ansonsten keine Ahnung zum Thema BSV habe. Deshalb dennoch danke für die gutgemeinten Hinweise.

    Angenommen, die Ansparphase dauert 10 Jahre, dann sind das 150 Euro für Jahresentgelte. Für mich sind das keine Peanuts, über die man mal solala hinwegsehen sollte.

  • Hallo zusammen


    meine Tochter überlegt, ob sie bei der Schwäbisch Hall einen Bausparvertrag neu abschließt. Zum Thema Jahresentgelt und dem Urteil des BGH vom November 2022 vertritt der Berater von Schwäbisch Hall die Ansicht, dieses Urteil gelte nur für solche Altfälle, bei denen die Bausparkasse das Jahresentgelt in laufenden Verträgen durch Änderung der AGB eingeführt habe. Schwäbisch Hall verzichte bei Neuverträgen nicht auf das Jahresentgelt.


    Gibt es schon Reaktionen oder klarstellende und belastbare Auslegungen des 2022er-Urteils, wonach solche Gebühren grundsätzlich für unzulässig erklärt worden sind, oder gilt die Vertragsfreiheit für Neuverträge, also wenn der Kunde das Jahresentgelt akzeptiert, können solche Gebühren verlangt werden?

    Moin HaWa ,


    Dann gebe deine Tochter doch mal folgendes zu lesen:

    https://hartmutwalz.de/bausparkasse-lebt-vom-irrtum/


    Vielleicht möchte sie dann gar kein Bausparvertrag mehr abschließen.

    Bausparkassen sind keine Wohltätigen Einrichtungen und müssen Geld verdienen und das tun Sie mit dem Geld der Kunden. Und diese Gebühren sind wirklich nur Erdnüsse im Vergleich zu den Opportunitätskosten. Sparen kann man auch ohne Bausparkassen, sogar viel günstiger selber.


    Als Verkaufsargument werden die angeblichen niedrigen Kreditzinsen herangezogen und dem Verbraucher so dargestellt das es plausibel klingt sich diese zu sichern. Aber nur weil etwas plausibel klingt muss es noch nicht war sein. Rechnet mal mit einem Zinseszinsrechner nach wieviel Sparzinsen euch durch einen Bausparvertrag verloren gehen. Diesen Zinsgewinn und die Abschlusskosten müssen dann für einen später möglichen Kredit ja gar nicht erst aufgenommen werden. Und wie sich Zinsen entwickeln weiß auch niemand.


    Viel Erfolg bei euren Investitionen.

  • Als ich vor vielen vielen Jahren selbst Haus gebaut und finanziert habe, waren die Kreditzinsen bei den Banken bei rund 7 %. Ich schließe beileibe nicht aus, dass die Kreditzinsen mittelfristig wieder in solche Höhen kommen können, warum sollte das ausgeschlossen sein. In der zurückliegenden Nullzinsphase hatte ich keine Probleme dergestalt, dass die Bausparkasse bestehende Verträge mit einer im vergleich "wuchtigen" Verzinsung des Sparguthabens gekündigt hätte. Ein Vergleich mit jetzt marktüblichen 3 % Zinsen auf Festgeld etc. hinkt, wenn derzeit kein Kapital zur Verfügung steht, das entsprechend angelegt werden könnte.

    Wie sich mittelfristig die Baufinanzierung entwickelt, kann genauso wenig mit Sicherheit prognostiziert werden, wie insgesamt die Zukunft weisgesagt werden kann. Es muss sich jeder entscheiden für den Weg, den er für seine Optionen am gangbarsten hält. EIN Fakt zur Entscheidungsfindung dabei ist aber, ob nach dem BGH-Urteil aus 2022 die Jahresentgelte insgesamt unzulässig sind, oder nur auf bestehende Verträge angewandt werden kann.

  • Wenn man sich eine entsprechend tolle Ersparnis für die Zukunft erhofft / ausrechnet, dann sind die 150€ in Relation belanglos und sollten in keinster Weise ein entscheidendes Kriterium sein.


    Zum Thema: m.E. sieht der Berater das nicht richtig. Es ging bei der Sache nicht ausschließlich um Verträge in denen Gebühren nachträglich in die AGB aufgenommen wurden.

  • Mein Fazit: Ich denke die Schwäbisch Hall bzw. der Berater liegen "bewusst" falsch. Unredlichjeit wäre für mich ein Grund, keinen Vertrag abzuschließen. Wer lässt sich schon gerne für dumm verkaufen?

  • In der Aufbereitung des Themas auf der Homepage von Finanztip kann man (auszugssweise) nachlesen:


    "Das Jahresentgelt in der Ansparphase eines Bausparvertrags ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 551/21) ... Jahresentgelte sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. November 2022 entschieden. Wenn Deine Bausparkasse erst nachträglich ein jährliches Entgelt eingeführt hat, dann kannst Du Dich zusätzlich auf ein weiteres BGH-Urteil aus 2021 beziehen.). ... Der BGH sieht in dem Jahresentgelt der BHW-Bausparkasse eine unangemessene Benachteiligung. ... Diese Verwaltungskosten darf die Bausparkasse nicht auf Dich abwälzen. Denn anders als so ein Entgelt vermuten lässt, bekommst Du weder eine Gegenleistung noch einen Extra-Service dafür. Vielmehr ist Deine Bausparkasse gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung der Bauspargemeinschaft zu kümmern. Das ergibt sich aus den Regelungen des Bausparkassen-Gesetzes. ... Das Urteil aus Karlsruhe gilt zwar in erster Linie nur für die BHW-Bausparkasse. Dennoch hat es auch Auswirkungen auf andere Bausparkassen. Die unzulässige Preisabrede findet sich auch in vielen anderen Bausparverträgen. ... Bausparer müssen bereits mehrere Hundert Euro für eine Abschlussgebühr zahlen. Außerdem müssen sie hinnehmen, dass ihre Spareinlagen je nach Zeit­punkt des Vertragsabschlusses vergleichsweise niedrig verzinst ... Die genannten Leistungen, etwa eine Vertragsübertragung oder Vertragsteilung gehören zur normalen Verwaltung eines Bausparvertrags. Die Gebühr wird außerdem unabhängig davon erhoben, ob der Bausparer diese Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt. Daher ist das Servicepaket aus unser Sicht ebenfalls ein pauschales Entgelt, für das der Bausparer keine echte Gegenleistung erhält. Daneben sind weitere finanzielle Nachteile durch pauschale Jahresentgelte nicht gerechtfertigt. ... "


    Man könnte das so lesen und auslegen, dass Jahresentgelte (oder wie immer die Bausparkassen diese "Gebühren" in der Ansparphase benennen), generell ab Urteil des BGH unzulässig wären.


    Nach einem Telefonat mit der Verbraucherzentrale kann das in dieser Absolutheit aber so nicht bestätigt werden. Nur wenn die entsprechende Klausel, auf die das Jahresentgelt gestützt wird, der vom BGH kritisierten BHW-Klausel entspricht, könnte man gegenüber der jeweiligen Bausparkasse argumentieren, dass das Verlangen eines Jahresentgeltes sittenwidrig wäre. Für Neuverträge müsse also jeder Einzelfall quasi im detaillierten Wortlaut geprüft werden, wobei dann aber möglicherweise eben von Seiten der Bausparkasse kein Vertrag angeboten würde, wenn das Jahresentgelt vom Kunden abgelehnt wird.


    Nach meinen Recherchen gibt es jedoch inzwischen eine Vielzahl von Tarifen der verschiedenen Bausparkassen, die BSV ohne entsprechendes Jahresentgelt, Servicepauschale etc. anbieten. Derzeit ist aber auch nicht absehbar, ob die Bausparkassen künftig generell auf solche Gebühren (gezwungenermaßen) verzichten, genauso wie das inzwischen bei entsprechenden Gebühren in der Darlehensphase ist.


    Vielleicht äußert sich ja jemand aus der Redaktion von Finanztip, wie die o. a. Auszüge aus der Bewertung auf der HP von Finanztip zu verstehen sind.

  • Keine Antwort? Das finde ich aber gar nicht kundenfreundlich.

    Scheinbar muss man bei der SH etwas penetranter sein, dann erstatten sie die Gebühren letztendlich doch:

    https://www.finanztip.de/bausp…eitungsgebuehren/#c105786


    Da sind die Jahresentgelte aber nur ein kleiner Teil, wie WerAuchImmer und LebenimSueden schon schrieben. Und stimmt, die Abschlussgebühren sind einfach nur auffälliger.

    Hallo erdnuss ,


    die Mail, dass eine Nachricht im Online-Postfach bei der Schwäbisch Hall eingegangen ist, hab ich irgendwie übersehen...


    Sinngemäß schreibt die Bausparkasse jedoch, dass mein Vertrag "Fuchs 04" von der "Jahresentgelt-Befreiung" ausgenommen ist. Also so ziemlich genau das, was du in Beitrag #5 verlinkt hast.



    Beste Grüße und ein sonniges Wochenende vom linken Niederrhein wünschend



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.