Löschungsbewilligung der Grundschuld unaufgefordert erhalten. Muss ich bezahlen?

  • Hallo ihr Lieben,


    meine Bank hat mir unaugefordert die Löschungsbewilligung der Grundschuld für die Wohnung zugeschickt, nachdem ich mein Darlehen abbezahlt habe. Für die Beglaubigung der Urkunden beim Notar sind Kosten in Höhe von 83,30 Euro entstanden, die ich jetzt der Bank überweisen sollte.

    Das Problem ist: Ich habe die Löschungsbewilligung niemals bestellt. Von mir aus hätte die Bank die Grundschuld für immer und ewig behalten können, so wie andere Banken es tun, da ich nicht beabsichtige, die Wohung zu verkaufen. Für die beglaubigte Unterlagen habe ich schlicht kein Nutzen.

    Ich habe also den Kreditservice der Bank angerufen und ihnen das Problem geschildert, aber sie sagten, das sei ein normales Verfahren, da die Bank nicht bereit ist, nachträglich die Unterlagen für die Urkunde aufwändig zu recherchieren (was noch nicht erklärt, warum sie es überhaupt vorher tun).


    Muss ich also trotzdem für die Beglaubigung bezahlen?

  • Absolut normales Verfahren, es ist ihr Dokument und das sollten sie gewissenhaft aufbewahren!


    Die Bank hat die Grundschuld ja nicht gelöscht, was sie auch gar nicht kann. Sie haben da scheinbar was verwechselt.

  • Das wird eine Unterschriftsbeglaubigung sein, die nun mal von einem Notar vorgenommen wird. Eine Löschung müssen dann m.W. sie beantragen, das kostet dann nochmals Geld (Notar + Grundbuchamt).


    Aus Sicht der Bank: Wenn ein ehemaliger Gläubiger nach 50 Jahren eine Löschungsbewilligung anfordert, dann muss die Bank in ihren alten Unterlagen nach dem Vorgang suchen. Da hat keiner Bock drauf, also macht man von sich aus Klarschiff und schließt das Kapitel nach der letzten Darlehensrate ab.

  • Hallo La Casa,

    Für die Beglaubigung der Urkunden beim Notar sind Kosten in Höhe von 83,30 Euro entstanden, die ich jetzt der Bank überweisen sollte.

    Gehen wir einmal pragmatisch vor. Haben Sie schon einmal im Kreditvertrag nachgelesen, ob Sie die Bank nicht schon mit Abschluss des Vertrages aufgefordert haben, nach Zahlung der letzten Rate eine Löschungsbewilligung auszustellen?


    Und falls nicht, wieviel Zinsen haben Sie für den Kredit bezahlt? Lohnt sich der Aufwand? Schließlich haben Sie jetzt einen Wert in der Hand. Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie die Löschung beauftragen oder nicht; ganz unabhängig davon, ob es morgen die Bank noch gibt.


    Gruß Pumphut

  • Aus Sicht der Bank: Wenn ein ehemaliger Gläubiger nach 50 Jahren eine Löschungsbewilligung anfordert, dann muss die Bank in ihren alten Unterlagen nach dem Vorgang suchen. Da hat keiner Bock drauf, also macht man von sich aus Klarschiff und schließt das Kapitel nach der letzten Darlehensrate ab.

    Auch der Kunde sollte ein Interesse daran haben. In 20 Jahren wurde die Bank vielleicht dreimal verkauft und weiß selbst nicht mehr so recht, ob dort noch eine Grundschuld aussteht.

  • Meine Kredit habe ich seit über 20 Jahren zurückgezahlt.


    Hätte ich den Grundschuld löschen lassen?


    Soweit ich es weiß habe ich nie eine Löschungsbewilligung von der Bank erhalten

  • Ich habe mich mal um die Löschung einer Grundschuld kümmern müssen. Darlehensnehmer (Schwiegervater) und Darlehensgeber (Bank) gab es nicht mehr.


    Daher meine Empfehlung: Belastungen im Grundbuch immer gleich löschen, wenn ein Darlehen zurückgezahlt ist. Die Kosten sind doch sehr überschaubar!