Amazon Kreditkarte LBB - Kündigung aufgrund von Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Ich habe heute ein Einschreiben von der LBB erhalten:

    Sehr geehrter Herr Habakuk,

    als Bank sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung aufgrund von Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 1 bzw. Ziffer 30) einseitig zu lösen.

    Unter Berücksichtigung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen wir das Vertragsverhältnis zum 30.06.2023.

    Hat schon mal jemand so ein Schreiben erhalten? Ich habe die Karte ganz normal genutzt, für Einkäufe bei Amazon, Reisebuchungen, Einkauf etc. Ziemlich intensiv, aber schon seit Jahren unverändert. Ich habe die Karte seit 2018, das Limit wurde zweimal erhöht. Die monatliche Abbuchung hat noch nie Probleme verursacht.

  • Ich werde nicht ganz schlau daraus, wie man anhand der genannten AGB Ziffern einen Kündigungsgrund herleiten kann.

    401.006_AGB_Amazon_VISA_Karte_202101 (lbb.de)

    1. Kartenausgabe; vorläufiger Verfügungsrahmen

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    Die von der Landesbank Berlin AG ausgegebene Amazon.de VISA Karte ist eine Kreditkarte. Der Antragsteller muss bei Beantragung volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Kartenvertrag kommt erst mit Identifikation des Kartenantragstellers zustande. Die Amazon.de VISA Karte ist ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin AG (nachfolgend „Bank“ genannt) wird dem Kartenantragsteller ein vorläufiger Verfügungsrahmen für die ausschließliche Verwendung für Einkäufe bei Amazon.de zur Verfügung gestellt. Die Bank behält sich vor, den vorläufig festgelegten Verfügungsrahmen der Amazon.de VISA Karte in Folge einer weiteren Bonitätsprüfung zu reduzieren oder den Kartenantrag abzulehnen. Bei Ablehnung des Kartenantrags werden bei Amazon.de getätigte Zahlungen zur sofortigen Zahlung fällig und per Lastschrift eingezogen. Der endgültige Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber mit Erhalt der Amazon.de VISA Karte mitgeteilt. Die Amazon.de VISA Karte wird pro Kunde nur einmal ausgegeben.

    30. Amazon.de Bonusprogramm

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    Das Amazon.de Bonusprogramm ist Bestandteil dieses Kartenvertrags. Für Zahlungen mit der Haupt- oder Partnerkarte vergibt die Bank Prämienpunkte (nachfolgend „Amazon Punkte“ genannt), die auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Die Bank haftet nicht für den Zugang der Prämien. Die gesammelten Amazon Punkte können vom Haupt- oder Partnerkarteninhaber in Prämien eingelöst werden. Die Anzahl der Amazon Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, deren Gültigkeit und die Prämiengestaltung sowie das Einlösungsverhältnis und die Einlösungsmodalitäten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Amazon Punkte für Umsätze, die storniert werden, werden ebenfalls storniert. Erfolgt eine Begleichung der Kartenabrechnung nicht pünktlich, d. h. die entsprechende Lastschrift wird nicht bei der ersten Vorlage eingelöst, verfällt der Anspruch des Karteninhabers auf Gutschrift der Amazon Punkte in der betreffenden
    Abrechnung – selbst im Fall späterer Zahlung. Die endgültige Gutschrift der von der Bank errechneten Amazon Punkte erfolgt nach pünktlicher Begleichung der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber. Informationen zu den gesammelten Amazon Punkten werden in der Kartenabrechnung dokumentiert. Das reine Erzeugen von Amazon Punkten durch das Betreiben eines sogenannten „Überweisungskarussells“ oder sonstigen zirkulären Zahlungen, über die Amazon Punkte in hohem Umfang generiert werden, wird als betrügerische Absicht gewertet und kann zur Kündigung des Kartenvertrags durch die Bank führen. Eine Gutschrift der Amazon Punkte ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  • Ich werde nicht ganz schlau daraus, wie man anhand der genannten AGB Ziffern einen Kündigungsgrund herleiten kann.

    Naja dort steht ja unter 30:

    Zitat

    Das reine Erzeugen von Amazon Punkten durch das Betreiben eines sogenannten „Überweisungskarussells“ oder sonstigen zirkulären Zahlungen, über die Amazon Punkte in hohem Umfang generiert werden, wird als betrügerische Absicht gewertet und kann zur Kündigung des Kartenvertrags durch die Bank führen

  • Naja dort steht ja unter 30:

    Das reine Erzeugen von Amazon Punkten durch das Betreiben eines sogenannten „Überweisungskarussells“ oder sonstigen zirkulären Zahlungen, über die Amazon Punkte in hohem Umfang generiert werden, wird als betrügerische Absicht gewertet und kann zur Kündigung des Kartenvertrags durch die Bank führen.

    Spricht vieles dafür, dass der Hase sich genau in diesen Pfeffer gelegt und sich dort eine Zeitlang wohl gefühlt hat. :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielen Dank für die Beiträge und Anregungen. Trifft soweit aber alles nicht zu; das ist es ja, was mich irritiert:

    - Kein Glücksspiel

    - Keine Kryptowährungen

    - Keine Überweisungskarussells, sondern nur reale Zahlungen, zumeist Amazon, Reisen, Einkäufe vor Ort und Online

    - Paypal 4 Zahlungen in diesem Jahr; alle vier zusammen weniger als 100 Euro

    Vielleicht hat jemand noch eine andere Idee. Ich habe auch die LBB angeschrieben und um eine Erklärung gebeten; vermute aber, dass ich die nicht erhalten werde, sonst hätten sie es ja gleich in dem Schreiben klarer ausdrücken können

  • Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird da keine weitere Auskunft kommen.

    Je mehr Infos die geben umso „angreifbarer“ machen die sich ja.

  • Jetzt ist mir doch noch etwas eingefallen zum Thema Überweisungskarussell:

    Ich zahle vor Ort gern mit Apple Pay über die Apple Watch. Da die Amazon Kreditkarte dafür nicht nutzbar ist, habe ich eine Curve Card, die wiederum die Beträge der Amazon Kreditkarte belastet.

    Kann es sein, dass die LBB das irrtümlich als Überweisungskarussell interpretiert?

    Natürlich ist es kein Karussell, sondern die Zahlung fließt immer von Apple Pay über die Curve Card und die Amazon Card zu einem realen Händler oder Dienstleister. Außerdem verwende ich dieses System schon mehrere Jahre, bisher scheint die LBB nichts dagegen gehabt zu haben?

    P.S. Online Zahlungen, z.B. Amazon Käufe nehmen nicht den Umweg über die Curve Card, dort habe ich direkt die Amazon Kreditkarte hinterlegt.

  • Jetzt ist mir doch noch etwas eingefallen zum Thema Überweisungskarussell:

    Ich zahle vor Ort gern mit Apple Pay über die Apple Watch. Da die Amazon Kreditkarte dafür nicht nutzbar ist, habe ich eine Curve Card, die wiederum die Beträge der Amazon Kreditkarte belastet.

    Kann es sein, dass die LBB das irrtümlich als Überweisungskarussell interpretiert?

    Natürlich ist es kein Karussell, sondern die Zahlung fließt immer von Apple Pay über die Curve Card und die Amazon Card zu einem realen Händler oder Dienstleister. Außerdem verwende ich dieses System schon mehrere Jahre, bisher scheint die LBB nichts dagegen gehabt zu haben?

    P.S. Online Zahlungen, z.B. Amazon Käufe nehmen nicht den Umweg über die Curve Card, dort habe ich direkt die Amazon Kreditkarte hinterlegt.

    das könnte sein. Die Frage ist hier wahrscheinlich wieviel der Gebühren noch bei der LBB bleiben...

  • Ist vielleicht das Problem weniger, dass die LBB speziell Dir gekündigt hat, sondern mit Amazon zusammen gleich den ganzen Amazon-Kartenkunden? https://financefwd.com/de/amazon-kreditkarte-aus/ Von einem neuen Amazon-Kreditkartenpartner war seitdem nirgendwo die Rede. Dann wird das wohl abgewickelt.

    Deshalb meine Frage hier, ob noch jemand anders so ein Schreiben erhalten hat. Aber würden sie in dem Fall schreiben "aufgrund von Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen "? Das klingt eher so, als meinen sie mich persönlich.

  • Ich zahle vor Ort gern mit Apple Pay über die Apple Watch. Da die Amazon Kreditkarte dafür nicht nutzbar ist, habe ich eine Curve Card, die wiederum die Beträge der Amazon Kreditkarte belastet.

    Kann es sein, dass die LBB das irrtümlich als Überweisungskarussell interpretiert?

    Ich würde mal sagen, das riecht stark danach.

  • das könnte sein. Die Frage ist hier wahrscheinlich wieviel der Gebühren noch bei der LBB bleiben...

    Ändert sich durch dieses Konstrukt etwas an den Gebühren für die LBB? Ich hätte angenommen, dass die LBB die Zahlung über die Curve Card ganz normal abwickelt und dafür die gleichen Gebühren wie immer in Rechnung stellt. Warum sollte die LBB sie auf einen Teil ihrer Gebühren verzichten, nur weil die Abbuchung von Curve kommt und nicht von Edeka?

    Aber vielleicht durchschaue ich das System auch nicht gut genug, bin dankbar für jede Erleuchtung.

  • Es geht denen vermutlich um die Reihenschaltung von mehreren Kreditkarten.

    Du zahlst über Apple Pay, kassierst Cashback bei Curve, kassierst Bonuspunkte bei Amazon usw. Man könnte so mit einem einzigen Kauf über mehrere Stationen kassieren.

    Dazu kommt, dass die LBB bei einer Abbuchung von einer anderen Kreditkarte nicht sehen kann, was die Abbuchung ausgelöst hat. Das kann ein Kaufvorgang sein, es kann aber auch eine Auszahlung o.ä. sein.

  • Hallo Habakuk,

    Fakten zur Erleuchtung kann ich leider nicht beitragen. Aber zwei Hinweise:

    Es wäre mehr als fies von der LBB, eine allgemeine Beendigung des Geschäfts mit einem dem Kunden untergeschobenen Fehlverhalten zu begründen. Eher denke ich, die LBB hat im Angesicht des bevorstehenden Aus des Geschäfts schon einmal die aus irgendeinem Grund unattraktiven Kunden aussortiert.

    Prüfen Sie Ihre Schufa- Eintragungen. Falls die LBB die Begründung ernst meint, könnte es Auswirkungen geben. Dann wäre auf jeden Fall Handlungsbedarf.

    Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich eine neue Kreditkarte zu besorgen. Die LBB gewinnen Sie mit keinem Argument zurück.

    Gruß Pumphut

  • Es geht denen vermutlich um die Reihenschaltung von mehreren Kreditkarten.

    Du zahlst über Apple Pay, kassierst Cashback bei Curve, kassierst Bonuspunkte bei Amazon usw. Man könnte so mit einem einzigen Kauf über mehrere Stationen kassieren.

    Dazu kommt, dass die LBB bei einer Abbuchung von einer anderen Kreditkarte nicht sehen kann, was die Abbuchung ausgelöst hat. Das kann ein Kaufvorgang sein, es kann aber auch eine Auszahlung o.ä. sein.

    Cashback bei Curve kassiere ich nicht, da ich dort nur die kostenlose Karte habe; aber stimmt schon, das weiß die LBB nicht unbedingt (sie müsste es ja aber auch nicht bezahlen).

    An sich kann die LBB sehen, was die Abbuchung ausgelöst hat; die Belastungen haben folgendes Format in meiner LBB Abrechnung:

    CRV*Globus Baumarkt, Vilnius, LT

    Die Belastungen beginnen immer mit CRV*, dann kommt der Händler, und dann Vilnius, ich nehme an, dass Curve dort seine Banklizenz hat.

  • Prüfen Sie Ihre Schufa- Eintragungen. Falls die LBB die Begründung ernst meint, könnte es Auswirkungen geben. Dann wäre auf jeden Fall Handlungsbedarf.

    Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich eine neue Kreditkarte zu besorgen. Die LBB gewinnen Sie mit keinem Argument zurück.

    Gruß Pumphut

    Danke für den Tipp, zum Glück habe ich vor kurzem eine Schufa Selbstauskunft eingeholt (Score 99,56%), so dass ich gut vergleichen kann.

    Ich denke auch, dass ich die LBB kaum überzeugen kann, die Kündigung zurück zu nehmen. Vielleicht auf dem Rechtsweg, aber das ist die Sache dann auch wieder nicht wert. Ich finde das Verhalten nur etwas schäbig und fühle mich zu Unrecht beschuldigt.