Konkretes Beispiel: Nehmen wir mal an ohne Freistellungsauftrag wäre nächstes Jahr eine Vorabpauschale von 1.000,- Euro fällig. Ich habe aber einen Freistellungsauftrag für 1.000,- Euro im Depot, der noch komplett unangetastet ist. Wie viel muss ich zahlen?
In diesem "konkreten Beispiel" -> Nichts. die 1.000€ verrechnen sich gegenseitig.
Ich würde es an deiner Stelle allerdings nicht verkopfen wollen...
siehe meine Ausführungen oben.
Daher folgender Vorschlag:
Du kannst auch einfach im ersten Jahr, um zu sehen wie das Ganze funktioniert, 2.000€ roundabout zum Jahresanfang 2024 auf dem Verrechnungskonto deines Depots liegen haben, bei von Finanztip empfohlenen Neobrokern gibt es sogar auch Zinsen darauf, die müssen sich nicht vor TG- oder FG-Zinsen verstecken. Dann schaust du einfach mal ohne Freistellungsauftrag (den du ohnehin bei deinen anderen Anlageklassen VOLL ausnutzt), wie das abgezogen wird...
Du meintest ja, du kennst dich aus, also brauche ich ja auch nicht zu sagen, dass, wenn du die 1.000€ Freistellungsauftrag an deinen neuen Broker gibst, den bisherigen Freistellungsauftrag bei deiner Bank natürlich dann damit einhergehend löschen solltest...