Kapitaleinkünfte unter Sparer-Pauschbetrag werden von Verlustvortrag abgezogen

  • Hallo,

    ich habe heute den Bescheid zur Einkommensteuer 2022 erhalten.


    Es besteht ein 4-stelliger Verlustvortrag (VV) aus dem Vorjahr.

    Im Jahr 2022 hatte ich Kapitaleinkünfte i.H.v. 168€ (verschiedene Konten), also weit unterhalb des Freibetrags von 801€.


    Im Bescheid/Feststellung zum VV werden genau diese 168€ vom VV-Saldo abgezogen – das verstehe ich nicht. Die 168€ sind unter 801€ und doch dadurch schon abgedeckt, warum also der Abzug vom VV?


    Ich hätte es so interpretiert, dass ich bei Kapitaleinkünften über 801€ mit dem VV verrechne, alles darunter ist doch über den Pauschbetrag abgedeckt. Hätte ich die 168€ in der Steuererklärung nicht angeben dürfen?


    Meine Denkweise:

    Kapitaleinkünfte unter 801€ - keine Verrechnung mit dem VV.

    Kapitaleinkünfte > 801€, z.B. 1000€: 801€ sind frei, vom VV werden also 1000€-801€=199€ abgezogen (und nicht 1000€).


    Soll ich einen Widerspruch rausschicken? Der VV ist so ja gar nichts wert.

  • Hallöchen,


    der Verlustvortrag reduziert die Kapitalerträge.

    Der Freibetrag wird dann auf die daraus resultierenden Kapitalerträge angerechnet.

    Ist schon richtig wie das Amt es gemacht hat.


    Wenn Gewinn und Verlust im gleichen Jahr anafallen würden, würde der Verlust ja auch direkt verrechnet werden und nicht erst der Freibetrag auf alle Gewinne angerechnet.

  • Durch diese Handhabe wird man doch aber benachteiligt oder sehe ich das falsch?


    Sagen wir der VV ist 2023 bei 5000€. D.h. (für mich) erst wenn ich 2023 6001€ Kapitalerträge hätte, würde die Kapitalertragsteuer fällig (da ein Freibetrag von 1000€ für das Jahr 2023 besteht und 5000€ VV verrechnet werden). Richtig?


    Aber:

    Wenn ich 5 Jahre lang 1000€ p.a. Kapitalerträge erziele, zahle ich keine Steuer (dank Freibetrag). Trotzdem wird der VV um 1000€ parallel reduziert. Nach 5 Jahren sind meine Verluste also gegenstandlos verpufft? Das Szenario ist ja quasi identisch als ob ich keinen VV hätte und einfach nur den Freibetrag ausschöpfe? Das empfinde ich als unfair. Gibts dazu Lektüre?

  • Und Gegenfrage: Da die Kapitalerträge unterhalb der 801€ waren (Freistellung lag den Banken vor), hätte ich keine Anlage KAP einreichen müssen. Auf die Art wäre kein VV-Verrechnung erfolgt. Wie kann das sein?

  • Hier wird es kurz beschrieben:

    https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/


    Ist so, ob das fair ist oder nicht kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich kann aber den Steuerfreibetrag auf Einkommen aus Jahren ohne Einkommen auch nicht jetzt verwenden. Es gibt eben keinen Freibetrag für deine gesamtes Leben sondern für jedes Jahr.

  • Naja, so ist jemand der gar keine Gewinne und Verluste gemacht hat jemandem gleichgestellt, der Gewinne und Verluste gemacht hat, die sich gegenseitig aufheben.

    Das ist doch irgendwie sinnvoll.

    Der Freibetrag ist ja kein "wir schenken jedem 801/1000 Eur, wenn er irgendwas mit Finanzen gemacht hat" - Ding.

  • Du hast immer recht verwunderliche Fragen.

    Ich habe heute den Bescheid zur Einkommensteuer 2022 erhalten.

    Es besteht ein 4-stelliger Verlustvortrag (VV) aus dem Vorjahr.

    Wie sind diese Verluste denn entstanden?

    (Das macht steuerlich einen Unterschied, deswegen frage ich).

    Im Jahr 2022 hatte ich Kapitaleinkünfte i.H.v. 168€ (verschiedene Konten), also weit unterhalb des Freibetrags von 801€.

    Was waren das denn für Kapitaleinkünfte?

    (Das macht steuerlich einen Unterschied, deswegen frage ich).

    Im Bescheid/Feststellung zum VV werden genau diese 168€ vom VV-Saldo abgezogen – das verstehe ich nicht. Die 168€ sind unter 801€ und doch dadurch schon abgedeckt, warum also der Abzug vom VV?

    Das verstehe ich auch nicht.

    Vielleicht hast Du die Steuererklärung falsch ausgefüllt?

    Wenn es sich bei den 168 € um Zinsen oder Dividenden handelt (das sind beim Normalbürger die üblichsten Kapitalerträge), sollten die freilich erstmal gegen den Freibetrag gerechnet werden.

    Soll ich einen Widerspruch rausschicken?

    Ich traue mich das bei der aktuellen Informationslage nicht einzuschätzen.

  • Der Verlustvortrag reduziert die Kapitalerträge.

    Der Freibetrag wird dann auf die daraus resultierenden Kapitalerträge angerechnet.

    Ist schon richtig wie das Amt es gemacht hat.


    Wenn Gewinn und Verlust im gleichen Jahr anafallen würden, würde der Verlust ja auch direkt verrechnet werden und nicht erst der Freibetrag auf alle Gewinne angerechnet.

    Es stellt sich schon die Frage, wie der Verlustvortrag entstanden ist. Verluste beim Verkauf von Aktien kann man beispielsweise nicht mit Zinsen und Dividenden verrechnen - auch nicht innerhalb eines Jahres. Man kann ohne weiteres Verluste beim Verkauf von Aktien machen und muß dennoch auf die Dividenden Steuern bezahlen.

  • Es wurde abgezogen vom Verlust-Topf "Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien". Entstanden bei missglücktem CFD Handel.


    Die 168,- Erträge setzen sich zusammen aus Dividenden (130€ Zeile 7 Anlage KAP - hier wurden 130€ Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen Zeile 16 oder 17 KAP) und 38€ ausländische Zinserträge.


    In der eingereichten Erklärung (mit Quicksteuer erstellt) steht

    7 Kapitalerträge: 168

    16 in Anspruch genommen: 131€


    Im Bescheid "Berechnung der Einkünfte nach §32d ..." steht:

    Kapitalerträge: 168€

    Verrechnung Verlustvorträge aus Kapitalvermögen (ohne Verluste aus Aktien): 168€

    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 0

    Der "nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag" müsste doch ungleich Null sein? (801 - 130 = 671€)


    Hab ich im Steuerprogramm einfach etwas in die falschen Zeilen eingetragen?

  • Nein, falsch ausgefüllt hast du nichts. Nachdem du es schon mehrmals gesagt bekommen hast, hier noch einmal: Erst werden die Verluste verrechnet, nur wenn danach positive Einkünfte verbleiben, kommt der Freibetrag zur Anwendung. Beim unterjährigen Steuerabzug durch die Banken ist es übrigens genauso. Zuerst werden die Verlustkonten reduziert und erst dann, wenn alle verrechenbaren Verluste ausgeglichen sind, kommt ein erteilter Freistellungsauftrag zur Anwendung.

  • Es wurde abgezogen vom Verlust-Topf "Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien". Entstanden bei missglücktem CFD Handel.

    Diese Verluste kannst Du gegen Dividenden und Zinsen aufrechnen.

    Verluste beim Handel mit Aktien kannst Du nur mit Gewinnen beim Handel mit Aktien aufrechnen.


    Offensichtlich rechnet das Finanzamt erst positive Einkünfte gegen den Verlust und berücksichtigt erst dann den Sparerfreibetrag. Das habe ich nicht gewußt, werde ich mir merken.


    Geld hat Dich das jetzt nicht gekostet, aber halt Verlustvortrag. Das heißt: Das mag Dich später Geld kosten.


    Hättest Du passende Freistellungsauftrag eingereicht, hätte das Finanzamt von Deinen Dividenden überhaupt nichts erfahren (von den ausländischen Zinsen eventuell, denn ausländischen Banken kannst Du keinen Freistellungsauftrag erteilen. Auf diese Weise weißt Du auch, wie Du damit vorzugehen hast (Kapital zurückholen, in Deutschland verzinsen lassen).


    Andererseits geht es bei Dir nicht um viel Geld. Wenn denn zwei Nullen an den Zahlen wären ...

  • Hättest Du passende Freistellungsauftrag eingereicht, hätte das Finanzamt von Deinen Dividenden überhaupt nichts erfahren

    Andersrum: Hätte er keine Anlage KAP eingereicht, wäre ihm der VV erhalten geblieben. Denn der Freistellungsauftrag lag ja der Bank vor (siehe #4).

    Sollte man also immer vorab prüfen, was einem günstiger kommt.

  • Hätte er keine Anlage KAP eingereicht, wäre ihm der Verlustvortrag erhalten geblieben. Denn der Freistellungsauftrag lag ja der Bank vor (siehe #4). Sollte man also immer vorab prüfen, was einen günstiger kommt.

    Klar. Das ist ja in den meisten Fällen so.


    Immerhin: Es geht um wenig Geld, also ist das Lehrgeld auch nicht besonders hoch.


    PS: Ich habe das nicht gewußt, daß erst der Verlustvortrag verbraucht wird und dann erst der Sparerfreibetrag angegangen wird. Ich habe also für diese Lehre überhaupt nichts bezahlen müssen. Ich habe einen Verlustvortrag in nennenswerter Höhe stehen, allerdings aus Aktienhandel, somit halt nicht gegen Dividenden aufzurechnen. Aber - wer weiß? - vielleicht fällt das bisher bestehende, eigentlich unsystematische Verrechnungsverbot irgendwann einmal, und dann muß ich halt in geeigneter Weise darauf reagieren.