Gemeinsamer Hausumbau und Geld zurück bei evtl. Scheidung

  • Hallo , ich habe folgendes dilemma :)


    Meine Frau ist einzelkind und erbt irgendwann mal das Haus Ihrer Eltern, soll ende diesen Jahres überschrieben werdenmit Wohnrecht auf Lebenszeit für die Eltern !

    Soweit so gut , ich habe schon immer gesagt ich möchte mich an diesem Haus nicht bereichern und im falle einer Scheidung gehört das Haus meiner Frau und ich ziehe aus !

    Jedoch ist es jetzt so das ich ca 40 t€ mit in den fälligen Umbau (2 getrennte Wohnungen) stecke und das Geld hätte ich gerne wieder im Falle einer Scheidung + 1% Zinsen !

    Es sind sich alle beteiltigen, stand heute , einig und wir finden das fair.


    Wie kann man das schreiben das es auch im falle vor Gericht Rechtssicher ist ?

    Wer macht sowas oder kann man ein "formloses" schreiben selber aufsetzen ?

  • Wenn Sie Rechtssicherheit haben wollen dann ab zum Anwalt. Hier gibts nur Laienmeinungen und keine Rechtsberatung.

  • Gibt grundsätzlich zwei sinnige Möglichkeiten:

    - Privatkredit: Haus und Kosten sind sauber getrennt, Verzinsung ist auch klar. Fairerweise wäre dann auch von deiner Seite Miete fällig

    - Gemeinsamer Besitz: Anteile müsst ihr ausdiskutieren. Du kaufst deiner Frau einen Teil ab.


    Käse sind alle Zwischenlösungen, bei denen man große Summen in ein fremdes Haus investiert


    Rechtliche Details und eventuelle Steueroptimierung über die entsprechenden Fachleute

  • Besser gleich zum Notar bzw. zu einem Anwalt, der auch Notar ist. "Rechtssicher", nämlich mit Eintrag im Grundbuch, geht es nur über einen Notar.

  • Hallo stachr , zwei Fragen vorab: Wohnt Ihr auch mit in dem Haus? Und warum wollen Deine Schwiegereltern jetzt überschreiben?


    Zum Notar müsstet ihr, wenn der Kredit über eine Grundschuld abgesichert werden soll. Das ist sicherer, aber gerade im Verhältnis zu der nicht ganz so großen Summe teuer. Einen Darlehensvertrag bekommt ihr auch so hin, notfalls mit Anwalt.


    Am wichtigsten ist es, sich vorher klar und einig zu werden, was man erreichen will. Und das am besten in normaler Sprache aufschreiben. Du bist schon recht weit dabei gekommen.

  • Hallo stachr , zwei Fragen vorab: Wohnt Ihr auch mit in dem Haus? Und warum wollen Deine Schwiegereltern jetzt überschreiben?


    Zum Notar müsstet ihr, wenn der Kredit über eine Grundschuld abgesichert werden soll. Das ist sicherer, aber gerade im Verhältnis zu der nicht ganz so großen Summe teuer. Einen Darlehensvertrag bekommt ihr auch so hin, notfalls mit Anwalt.


    Am wichtigsten ist es, sich vorher klar und einig zu werden, was man erreichen will. Und das am besten in normaler Sprache aufschreiben. Du bist schon recht weit dabei gekommen.

    Wir bauen das Haus gerade so um das wir 2 einzelwohnungen daraus machen können mit 2 getrennten eingängen !

    Die Schwiegereltern wollen überschreiben damit mal keine Erbschaftssteuer anfällt und damit der Sachverhalt geklärt ist das mein frau das haus bekommt ( wegen umbau)


    Im Moment schwebt mir vor das mit einen Darlehensvertrag auf unbestimmte Zeit zu regeln, entweder ich will das Geld zurück oder eben nicht !

  • Darlehensvertrag mit 1% Zinsen, Miete in gleicher Höhe.

    Rechtssicher vom Anwalt aufsetzen lassen, das dürfte auch nicht die Welt kosten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Was heisst miete in gleicher höhe ?

    und warum überhaupt miete ?

    Dann hätte ich ja in 10 Jahren meine 40t€ selber bezahlt !


    Miete ja wenn ich die 40t nicht in Bar in die Hand

    nehme !

    oder hab ich da nen denkfehler ?

  • Hallo stachr,


    Einmal einen Schritt weiter vorn angefangen:

    Jedoch ist es jetzt so das ich ca 40 t€ mit in den fälligen Umbau (2 getrennte Wohnungen) stecke und das Geld hätte ich gerne wieder im Falle einer Scheidung + 1% Zinsen !

    Sind die 40k wirklich Ihr Geld? Ist es nur, wenn Sie das Geld bereits vor der Eheschließung besaßen. Einmal Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt, würden die 40k im Scheidungsfall zu Ihrem Anfangsvermögen zählen und das Haus zum Anfangsvermögen Ihrer Frau. Wenn die 40k während der Ehe angespart wurden, werden Sie im Scheidungsfall (Zugewinngemeinschaft) hälftig geteilt, auch wenn das Konto derzeit nur auf Ihren Namen laufen sollte. In dem Fall würden Sie „nur“ 20k effektiv einsetzten. Lohnen sich dafür Klimmzüge bei einer hoffentlich langandauernden und glücklichen Ehe? Auch wenn der Erstumbau vorbei ist, werden Sie weiterhin Geld und Zeit in die Immobilie investieren.


    Gruß Pumphut

  • Was heisst miete in gleicher höhe ?

    Ich vermute, er meint Miete = Zinsertrag. Solange ihr ein Paar bleibt, wohnst du dann für umsonst. Ab der Trennung bekommst du dann Zins bis zur Rückzahlung.


    und warum überhaupt miete ?

    In der Regel beteiligen sich beide an den Wohnkosten. So ein Haus kostet nicht nur in der Anschaffung Geld, sondern auch im Unterhalt. Versicherungen, Wartung, diverse Steuern und Gebühren. Wenn das nur der Eigentümer zahlt und der andere für umsonst wohnt, ist das eher unfair. Was ihr als fair betrachtet, ist auch von euren wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig.

  • Ganz pragmatisch würde ich gemeinsam aufschreiben: „A und B sind sich einig, dass B die 40.000,- Euro, die er in den Umbau von As Immobilie [Anschrift] investiert, im Falle einer Trennung zusammen mit einem jährlichen Zins i. H. v. 1,0 Prozent von A zurück erhält.“


    Keine Rechtsberatung! Nur eine Beschreibung, wie ich das pragmatisch lösen würde!


    In einem Stadium romantischer Verliebtheit würde ich es ohne Zins machen, nach Erleben einer Scheidung mit einem Zins i. H. des jährlichen Verbraucherpreisindex. Insofern sind die genannten Zinsen i. H. v. einem Prozent ein guter Kompromiss. ?

  • Hallo Pumphut,


    ja es ist mein Geld , das habe ich vor der Ehe angespart !


  • Ganz pragmatisch würde ich gemeinsam aufschreiben: „A und B sind sich einig, dass B die 40.000,- Euro, die er in den Umbau von As Immobilie [Anschrift] investiert, im Falle einer Trennung zusammen mit einem jährlichen Zins i. H. v. 1,0 Prozent von A zurück erhält.“


    Keine Rechtsberatung! Nur eine Beschreibung, wie ich das pragmatisch lösen würde!


    In einem Stadium romantischer Verliebtheit würde ich es ohne Zins machen, nach Erleben einer Scheidung mit einem Zins i. H. des jährlichen Verbraucherpreisindex. Insofern sind die genannten Zinsen i. H. v. einem Prozent ein guter Kompromiss. ?

  • Hallo stachr,

    ja es ist mein Geld , das habe ich vor der Ehe angespart !

    Dann hat der Gesetzgeber die Frage für Sie schon gelöst; Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt.


    Einmal ein ganz einfaches Beispiel für den Fall der Scheidung ohne Zinsbetrachtung.


    Ihr voreheliches Vermögen 40k; Wert des an Ihre Frau geschenkten Hauses 400k; gemeinsames Vermögen (Haus, Geldanlagen, Autos etc.) zum Zeitpunkt Einreichung des Scheidungsantrages 600k. Davon bekommt Ihre Frau erst einmal 400k (das Haus) und Sie 40k, da beides voreheliches Vermögen (Schenkungen während der Ehe an einen Ehegatten sind gleichgestellt). Der Rest von 160 k wird halbiert. Selbstverständlich müssen Sie die Einbringung Ihrer 40k schon nachweisen können. (Keine Rechtsberatung, nur meine bescheidene Meinung).


    Damit es rechtssicher ist, befragen Sie einen Anwalt. Es gibt Internetportale für genau diese Problemstellungen für kleines Geld.


    Gruß Pumphut

  • Ich hatte dich so verstanden, dass du das Geld durchaus ins Haus einbringen und nur eine Sicherheit für den Fall der Scheidung willst.

    Mit der Lösung würde das Geld quasi im Haus bleiben, bei einem Auszug würde die Miete wegfallen und du dein Geld bekommen.

    Letztlich ist es in einer (zumindest in meiner) Ehe ja egal, auf welchem Konto das Geld liegt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ihr voreheliches Vermögen 40k; Wert des an Ihre Frau geschenkten Hauses 400k; gemeinsames Vermögen (Haus, Geldanlagen, Autos etc.) zum Zeitpunkt Einreichung des Scheidungsantrages 600k. Davon bekommt Ihre Frau erst einmal 400k (das Haus) und Sie 40k, da beides voreheliches Vermögen (Schenkungen während der Ehe an einen Ehegatten sind gleichgestellt).

    Meines Erachtens stimmt das so im Grunde, aber dennoch denke ich, dass es so asymmetrisch und nicht fair ist … da das Haus bei der Scheidung den Wert hat, den es hat - also den „Einstiegswert“ plus Wertzuwachs, aber 40.000 Euro in x Jahren sind 40.000 Euro, ohne auch nur Inflationsausgleich.

  • Oder ihr kürzt das ganze ab und lasst euch gleich scheiden? In dem was du schreibst ist ja jetzt schon viel von ich und sie die Rede, aber sehr wenig von wir.

    Ob es gleich so dramatisch sein muss?


    Wir lesen hier nur einen Teil der Geschichte und malen uns die weißen Stellen selbst aus, damit sich ein Bild ergibt, welches aber nicht zwingend mit der Situation übereinstimmt.


    Grundschuld eintragen und fertig hätte ich gesagt, wenn damit alle Beteiligten einverstanden sind.

  • Ich lese es ganz und gar nicht so dramatisch heraus … und halte es für alles andere als verkehrt oder gar ehrenrührig, sich im Vorfeld solche Gedanken zu machen. Das ist im Falle eines Falles nur hilfreich. Sonst könnte man ja jedem, der für einen hoffentlich nie eintretenden Fall plant, Vorwürfe machen: also bspw. jemandem sagen, der einen Feuerlöscher aufstellt, er solle doch gleich das Haus abbrennen.