Freistellungsauftrag

  • Anders gefragt-wenn ich nichts (zu viel bezahlte Steuer) zurückholen kann, dann brauche Anlage KAP nicht

    Jap. Das FA will einfach nur die Steuer, die ihm zusteht. Wenn es diese (evtl zu Hohe) Steuer durch die Banken und Broker bekommen hat, ist es zufrieden.

    Solltest du aber zB ausländische Banken haben, die die Steuer nicht automatisch abführen, dann musst du die entsprechenden Gewinne in der KAP angeben.

  • Wenn ich mein Freistellungsauftrag vollständig ausgeschöpft und Steuer auf alle andere Dividende bezahlt [habe].


    Muss ich dann Anlage KAP ausfüllen?

    Nein. Eben das ist ja der Charme des Verfahrens "Abgeltungssteuer". Die Kapitalerträge werden an der Quelle besteuert, und damit ist die Sache erledigt


    Ich habe schon viele Jahre völlig legal keine Anlage KAP mehr ausgefüllt.

    Wenn ich nichts (zu viel bezahlte Steuer) zurückholen kann, dann brauche [ich die] Anlage KAP nicht. Habe ich das richtig verstanden?

    Nicht ganz. :)


    Zum einen hat der Freistellungsauftrag mit der Anlage KAP erstmal nichts zu tun.

    Nach aktuellem Steuerrecht hat jeder Steuerpflichtige einen Freibetrag von 1000 € bei den Kapitalerträgen. Bis zu 1000 € muß man auf Kapitalerträge keine Steuer zahlen. Man muß seinen Freistellungsauftrag aber keineswegs "vollständig ausschöpfen". Du kannst selbstverständlich Deiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1000 € erteilen, auch wenn Du nur 200 € Kapitaleinkünfte bekommst. Dann zahlst Du halt für diese 200 € keine Steuer.


    Die Anlage KAP kannst Du Dir nur dann sparen, wenn alle Deine Kapitaleinkünfte an der Quelle korrekt besteuert wurden.


    Hast Du aber 3,75 € Zinsen auf einem Tagesgeldkonto in Luxemburg erhalten, ist das nicht der Fall (ausländische Banken führen keine Abgeltungssteuer ab). Weiß Deine Bank nicht, daß Du Kirchenmitglied bist, dann sind Deine Kapitaleinkünfte nicht korrekt an der Quelle versteuert. Also mußt Du die Kapitaleinkünfte in Deiner Steuererklärung deklarieren.


    An sich ist das Ausfüllen der Anlage KAP kein Akt: Ein aufmerksamer Geldanleger hat die dafür nötigen wenigen Zahlen ohnehin in seiner internen Finanzplanung. Aber weniger Bürokratie ist natürlich immer ein Vorteil. Lästig finde ich das Warten auf die Steuerbescheinigungen. Mir ist ziemlich unverständlich, warum meine Depotbanken hierzu drei Monate oder gar mehr Zeit benötigen. Auch bei denen stehen die Zahlen im Computer, und nach dem 10. Januar oder so ändert sich daran auch nichts mehr.

  • Nein. Eben das ist ja der Charme des Verfahrens "Abgeltungssteuer". Die Kapitalerträge werden an der Quelle besteuert, und damit ist die Sache erledigt

    Nur, wenn man ein relativ hohes Einkommen hat.

    Bei wenig Einkommen kann es sich lohnen, trotzdem die Anlage KAP auszufüllen, und über eine Günstigerprüfung weniger als die 25% Abgeltungssteuer zu zahlen. Bei weniger als 10.000 Jahreseinkommen+Kapitalerträge abzüglich Vorsorgeaufwand und Sparerpauschbetrag sogar gar nichts.

  • Eben das [nämlich daß man sich die Deklaration seiner Kapitaleinkünfte legal sparen kann] ist ja der Charme des Verfahrens "Abgeltungssteuer". Die Kapitalerträge werden an der Quelle besteuert, und damit ist die Sache erledigt.

    Nur, wenn man ein relativ hohes Einkommen hat.

    Nö. :)

    Die einfachere Bürokratie hat man auch dann, wenn man ein relativ niedriges Einkommen hat.

    Bei wenig Einkommen kann es sich lohnen, trotzdem die Anlage KAP auszufüllen und über eine Günstigerprüfung weniger als die 25% Abgeltungssteuer zu zahlen. Bei weniger als 10.000 Jahreseinkommen+Kapitalerträge abzüglich Vorsorgeaufwand und Sparerpauschbetrag sogar gar nichts.

    Das stimmt. Wir hatten dieses Thema ja erst neulich mal.

    Die Günstigerprüfung lohnt sich speziell bei geringem "regulärem" Einkommen (etwa Erwerbseinkommen oder Rente) bis hinauf in unerwartete Einkommenshöhen (z.B. 10.000 € zvE + 26.500 € Kapitaleinkünfte bei einem Ledigen).

  • Vermutlich Verluste ;) Dann fällt auch die Vorabpauschel weg.


    Ich selbst habe mittlerweile auch keine FSAs mehr und mache alles über die Steuererklärung


    was sind denn negative Ergebnisse bei einem ETF? :/

    1. Du hast einen ausschüttenden ETF, der schüttet dann i.d.R. auch aus, obwohl die Kursentwicklung in dem Jahr negativ war.

    2. Du hast einen thesaurienden ETF. Dann muss man rechnen wie hoch die Vorabpauschale wird und den Betrag freistellen


    Und wenn Du es dir ganz 'einfach' machen willst, verteilst Du gar keinen Freistellungsauftrag, machst eine Steuererklärung und holst Dir die gezahlten Kapitalertragssteuern so zurück.

    Wenn ich richtig informiert bin, dann sind beide Varianten - sowohl ausschüttend als auch thesaurierend - kapitalertragssteuerpflichtig - richtig?

    Und da das bei einem ETF eher variiert, deshalb ist ein Freistellungsauftrag - wenn man denn überhaupt einen machen will (siehe Deinen und andere Kommentare dazu) - m.E.n. besser bei Investitionen aufgehoben, wenn denen man zuverlässiger weiss, wieviel Kapitalertrag sie bringen.

  • 2022 lag die Grenze [für die Günstigerprüfung] bei 17.400€ (34.800 bei gemeinsamer Veranlagung).

    Das wird vielfach behauptet, auch von hochoffizieller Seite, in der Sache stimmt die Aussage aber nicht. Schon die Zahl stimmt nicht, und wenn sie richtig wäre, gälte sie nur dann, wenn zu verhältnismäßig vielen Erwerbseinkünften wenige Kapitaleinkünfte dazukämen.


    Im Extremfall lohnt sich die Günstigerprüfung für den Steuerzahler bis in die Gegend von 65.000 € Kapitaleinkünften (für einen Ledigen, Verheiratete das Doppelte). Warum das so ist, steht im Parallelthread allerdings schon ausführlich erklärt, weswegen ich es hier nicht nochmal ausführe.