Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Nee, is klar… Die Lobbyisten der PKV ärgern sich über den Test der Stiftung Warentest - vermutlich weil sich mit dem Ergebnis nicht so schönes Werbematerial erstellen lässt.

    Denn bislang hat das Stiftung Warentest Siegel immer Gefallen gefunden.

    Das Argument zieht schon deshalb nicht, weil es ja immerhin weit über 300 "sehr-gut"- Siegel" zu erwerben gäbe, und zwar nicht nur von einer Handvoll der Anbieter .

    Hier zeigt sich eine gewisse Doppelstrategie. Auf der einen Seite dient der Titel und der Tenor des Tests dazu, die Branche zumindest für flüchtige Leser wie gewünscht abzuwatschen und auf der anderen Seite gibt es genügend Gelegenheiten, derselben Branche die nicht ganz billigen Siegel vor die Nase zu halten, mit der zwischenzeiligen Botschaft "wenn lt. Warentest 03/2025 die meisten Tarife auch nix taugen, unserer ist sehr gut".

    Mit dieser Masche fahren sie erfahrungsgemäß gut. Vermutlich auch diesmal wieder.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Zu #42 und #175:

    Verkündung war heute, damit tritt es morgen in Kraft. Wahrscheinlich zu kurzfristig für einen Wechsel zurück in die gKV.

    Seit #42 ist schon eine Menge Wasser von Köln nach Düsseldorf geflossen.

    Ob das Gesetz inhaltlich heute auch genauso verabschiedet wird, wie es noch unter #42 hervorgehoben wurde? Und gerade auch, was das zu stopfen gewesene Schlupfloch via "vorübergehende Teilrente" anbelangt?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • So habe ich es herausgelesen.

    Jetzt muss man den Wechsel ohne Teilrente hinbekommen.

    Ich habe mir das verabschiedete Gesetz heute nicht durchgelesen. Warum ich diese Frage oben gestellt habe:

    In der Präambel "Problem und Ziel" auf der Seite 2 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 17.6.2024 zum GVSG steht noch explizit:

    Infolge des Flexirentengesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) kommt
    es vermehrt zu Fällen, in denen privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rent-

    ner durch gezieltes Absenken des Rentenzahlbetrages auf die Einkommensgrenze

    der Familienversicherung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V eine Auf-

    nahme in die Familienversicherung erhalten. Bei anschließender Wahl einer Voll-

    rente können sie ihre Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fort-

    setzen. Diese Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft der Bei-

    tragszahlerinnen und Beitragszahler soll unterbunden werden. Gleiches gilt für

    die soziale Pflegeversicherung.

    (blau und fett von mir)

    In der Beschlussempfehlung vom 29.01.2025 zum GVSG fehlt dieser Passus an entsprechender Stelle und ist auch nirgends sonst zu finden. Übrig geblieben ist ein diffuses
    Zum Schutz der Solidargemeinschaften solle die Bekämpfung unberechtigter Verhaltensweisen im Gesundheitswesen gestärkt werden.
    Wieso das?

    Kann natürlich auch sein, dass das Gesetz dennoch so verabschiedet wurde, dass diese Missbrauchsmöglichkeit ab morgen nicht mehr besteht. Aber sicher wäre ich da nicht mehr.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Im Bundesgestzblatt konnte ich den ursprünglichen Passus jetzt auch nicht entdecken. ?(

    Da bin ich momentan überfragt.

  • Im Bundesgesetzblatt konnte ich den ursprünglichen Passus jetzt auch nicht entdecken.

    Ich auch nicht - was jedoch nichts besagt. Aber immerhin ist im Art. 1 GVSG die komplette vorherige Nr. 1 zur Änderung des Familienversicherungsparagrafen 10 SGB 5 komplett und ersatzlos gestrichen worden.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich auch nicht - was jedoch nichts besagt. Aber immerhin ist im Art. 1 GVSG die komplette vorherige Nr. 1 zur Änderung des Familienversicherungsparagrafen 10 SGB 5 komplett und ersatzlos gestrichen worden.

    Wenn der Paragraf 10 SGB V nicht verändert wurde, wonach es ja derzeit ausschaut, dann besteht die Lücke noch. :/

  • Ich auch nicht - was jedoch nichts besagt. Aber immerhin ist im Art. 1 GVSG die komplette vorherige Nr. 1 zur Änderung des Familienversicherungsparagrafen 10 SGB 5 komplett und ersatzlos gestrichen worden.

    Nochmal nachrecherchiert:

    Ist tatsächlich rausgeflogen, genau wie die Regelungen zu MVZen und Gesundheitskiosken.

    Es darf weiter gewechselt werden.

  • Es darf weiter gewechselt werden.

    Wenn man sich die Entwicklung des GVSG vom Referentenentwurf bis hin zur Verabschiedung - Peter Strucks Erkenntnis, das sogenannte "Strucksche Gesetz", lässt heftigst grüßen - ist dieser Gedanke nicht völlig abwegig:

    Es soll weiter gewechselt werden (können).

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn man sich die Entwicklung des GVSG vom Referentenentwurf bis hin zur Verabschiedung - Peter Strucks Erkenntnis, das sogenannte "Strucksche Gesetz", lässt heftigst grüßen - ist dieser Gedanke nicht völlig abwegig:

    Es soll weiter gewechselt werden (können).

    Das kann man so sehen.

    Mir fällt da aber eher die Donnerkuppel ein, da kam ja auch was anderes heraus als hineingegangen ist.

  • Mir fällt da aber eher die Donnerkuppel ein, da kam ja auch was anderes heraus als hineingegangen ist.

    Mit der Donnerkuppel bist Du zielsicher auf eine meiner Wissenslücken gestoßen. Von ihr hatte ich bisher weder gelesen, gesehen oder gehört (gilt damit wohl auch für den nie von mir gesehenen MAD MAX).

    Bei Deiner Kurzbeschreibung fiel mir - ich lese gerade "Jokehnen" von Arno Surminski - spontan das 'Unternehmen Barbarossa' ein. Da kam man ja auch anders heraus als man hineingegangen ist.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn man sich die Entwicklung des GVSG vom Referentenentwurf bis hin zur Verabschiedung - Peter Strucks Erkenntnis, das sogenannte "Strucksche Gesetz", lässt heftigst grüßen - ist dieser Gedanke nicht völlig abwegig:

    Es soll weiter gewechselt werden (können).

    Heißt das, dass eine Wechselmöglichkeit aus der PKV in Richtung GKV auch über 55 Jahren durch temporäres Beantragen einer Teilrente weiterhin besteht?

  • Heißt das, dass eine Wechselmöglichkeit aus der PKV in Richtung GKV auch über 55 Jahren durch temporäres Beantragen einer Teilrente weiterhin besteht?

    Das heißt es.

    Für die richtig Reichen steht dieser Weg allerdings nicht offen. Wer familienversichert sein will, darf nicht mehr als etwa 6500 €/a Einkünfte haben. In diesen Betrag zählt auch die Teilrente (muß mindestens 10% einer Vollrente sein). Den Rest hat man mit der Vorabpauschale schon von wenigen hunderttausend Euro ETF voll.

    Dieser Weg mag einzelnen offenstehen, eine Autobahn in die GKV ist er aber nicht.

  • Heißt das, dass eine Wechselmöglichkeit aus der PKV in Richtung GKV auch über 55 Jahren durch temporäres Beantragen einer Teilrente weiterhin besteht?

    Alternativ bietet sich auch das niederländische Modell an.

    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ , Punkt 4.2

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das heißt es.

    Für die richtig Reichen steht dieser Weg allerdings nicht offen. Wer familienversichert sein will, darf nicht mehr als etwa 6500 €/a Einkünfte haben. In diesen Betrag zählt auch die Teilrente (muß mindestens 10% einer Vollrente sein). Den Rest hat man mit der Vorabpauschale schon von wenigen hunderttausend Euro ETF voll.

    Dieser Weg mag einzelnen offenstehen, eine Autobahn in die GKV ist er aber nicht.

    Wenn der Ehepartner allerdings z.B. als Beamter oder Selbstständiger (ob im Ruhestand oder noch im aktiven Berufsleben) auch in der PKV ist, dann geht das mit der Teilrente nicht, oder?

  • Wenn der Ehepartner allerdings z.B. als Beamter oder Selbstständiger (ob im Ruhestand oder noch im aktiven Berufsleben) auch in der PKV ist, dann geht das mit der Teilrente nicht, oder?

    Nee, die Teilrente hilft ja nur das Einkommen unter die Schwelle der Familienversicherung zu drücken. Die pKV kennt ja keine Familienversicherung im Sinne des SGB V.

  • Was hält die geneigte Community eigentlich von der kürzlichen Finanztip PKV Umfrage?

    Private Krankenversicherungen: Jeder dritte Versicherte klagt über verweigerte Leistungen
    Viele Versicherte wechseln von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung, weil sie sich davon bessere Leistungen versprechen. Doch eine…
    www.finanztip.de

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Was hält die geneigte Community eigentlich von der kürzlichen Finanztip PKV Umfrage?

    https://www.finanztip.de/presse/private…rte-leistungen/

    Das ist ja kein alleiniges PKV-Problem. Wir hatten hier in der GKV deutlich mehr Probleme, insbesondere Sehhilfen für Kinder, Partnerausstattung bei Encasings und eine Kur für meine Schwiegermutter waren problembehaftet zu bekommen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist