Zinsauszahlung beim Tagesgeld bei zwischenzeitlichem Wechsel

  • Hallo liebe Community,


    Ab August bietet die DKB ja Tagesgeld mit 3,5 % Zinsen an. Dies allerdings beschränkt auf ein halbes Jahr. Was danach kommt, weiß man noch nicht.

    Wir stellen uns aktuell folgende Fragen, wenn wir dieses Angebot annehmen. Was passiert nach dem halben Jahr, wenn es kein erweitertes Zinsangebot gibt und wir aufgrund dessen das Geld abziehen und zu einem neuen Tagesgeldanbieter wechseln wollen?

    • Wann werden die Zinsen ausgezahlt? Nach meinem Verständnis Ende 2024, oder?
    • Funktioniert das reibungslos? Habt ihr Erfahrungen gemacht oder was ist noch zu beachten?

    Danke für eure Hilfe!

    VG, Christoph

  • Kommt auf die Bank und deren Bedingungen an. Manche zahlen die Zinsen am Ende des Kalenderjahres, manche monatlich (Santander), manche quartalsweise (DKB).


    Ich bin Kunde bei der DKB und habe da ein immer ein paar Euro auf dem Tagesgeld und habe nichts zu meckern.

  • Wann werden die Zinsen ausgezahlt? Nach meinem Verständnis Ende 2024, oder?
    Funktioniert das reibungslos? Habt ihr Erfahrungen gemacht oder was ist noch zu beachten?

    Erste Frage: Je nach Konditionen des jeweiligen Anbieters. Selbst wenn ein Anbieter aber eine Zinszahlung immer erst zum Jahresende vorsieht, würde das in deinem Fall üblicherweise bedeuten, die August bis Ende Dezember 2023 aufgelaufenen Zinsen gibt es zu Ende 2023, die im Kalenderjahr 2024 aufgelaufenen Zinsen dann Ende 2024.


    Zweite Frage: Mit der DKB direkt noch keine Erfahrungen, bei anderen Anbietern habe ich es aber auch schon erlebt, dass bei Kündigung des Kontos (also wenn ich nicht nur das Geld abgezogen habe, sondern das Tagesgeld komplett gekündigt habe) die bis zur Kündigung aufgelaufenen Zinsen direkt mit ausgezahlt wurden (nicht erst am Jahresende oder zum nächsten "regulären" Zinszahlungszeitpunkt). Ob Banken das müssen oder es in dem Fall freiwillig machen, um das Kundenkonto komplett (ab-)schließen zu können, weiß ich nicht.

  • Hallo liebe Community,

    • Wann werden die Zinsen ausgezahlt? Nach meinem Verständnis Ende 2024, oder?
    • Funktioniert das reibungslos? Habt ihr Erfahrungen gemacht oder was ist noch zu beachten?


    Vereinfach ausgerückt: Am Quartalsende wird abgeglichen, wieviele Tage Geld auf deinem Konto war. Diese Tagen werden mit den jeweilig gültigen Zinsen verzinst und diese Beträge werden dir dann gutgeschrieben. Für die Tage August 2023 bis Januar 2024 gibt es mehr. Das ist einfach ein Algorithmus der darüber läuft.


    Wenn du also voller Wut auf das Lockangebot bist, dass die DKB am 1. Februar den Zins von 3.5% auf 0.8% senkt und du dann am 10. Februar das Geld abziehst, dann wird der Januar mit 30(!) Tagen zu 3.5% pro Tag verzinst und die neun Tage im Februar zu 0.8%.


    Also bei 1000€ zum 1. Januar, die du am 31. Silvester auf das Konto überweist:

    1-31 Januar: 30*0.035/360*1000

    1-9 Februar: 9*0.018/360*1000

    10-28 Februar: 21*0.018/360*0

    1-31 März: 30*0.018/360*0


    Alle Monate werden mit 30 Tagen gezählt (30/360 Regel). Würdet du durchgängig anlegen, dann würde ab Q2 bereits der Zinseszinseffekt einsetzen.


    Wenn du das Konto kündigst, bekommst du die Zinsen direkt auf Tagesbasis gutgeschrieben.

  • Wenn du also voller Wut auf das Lockangebot bist, dass die DKB am 1. Februar den Zins von 3.5% auf 0.8% senkt und du dann am 10. Februar das Geld abziehst, dann wird der Januar mit 30(!) Tagen zu 3.5% pro Tag verzinst und die neun Tage im Februar zu 0.8%.

    ich würde das nicht als "lockangebot" bezeichnen. die zinsen gibt es auch für bestandskunden. das sie das nur für halbes jahr festschreiben hat meines erachtens eher was mit absicherung des vertragsangebots zu tun. die dkb ist als "echte bank" halt etwas schwerfälliger die zinsen an ihre kunden durchzureichen.

    (bin selbst Bestandskunde b. d. dkb)

  • Hey christoph.g danke für Deine Frage und allen anderen für die Antworten!


    Wir haben dieser gute Frage im heutigen Newsletter den FinanzFact gewidmet ? – für den DKB-Fall, aber auch grundsätzlich :)

    Diese Punkte sind dabei für mich noch offen:


    Was passiert mit dem ursprünglich möglicherweise reichlich definierten Freistellungsauftrag bei Kontokündigung (z. B. 500 Euro Freistellung, aber nur 200 Euro Zinsen)? Kann ich den Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank durch 1000 Euro minus Zinsen des gekündigten Tagesgeldes auf 800 Euro maximieren?


    Wie komme ich im Falle einer unterjährigen Kontokündigung an die später erfolgende Jahresmitteilung? Wie handhaben das die Banken?

  • Was passiert mit dem ursprünglich möglicherweise reichlich definierten Freistellungsauftrag bei Kontokündigung (z. B. 500 Euro Freistellung, aber nur 200 Euro Zinsen)? Kann ich den Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank durch 1000 Euro minus Zinsen des gekündigten Tagesgeldes auf 800 Euro maximieren?

    Ja, kannst du. Du musst nur sicher sein, dass du nicht verstehentlich falsch rechnest und z.B. auf 1200 € Freistellung kommst und 1200 € steuerfrei aufs Konto bekommst.


    Oder du lässt es laufen, zahlst evtl. unterjährig zu viele Steuern und bekommst es in der Steuererklärung wieder ausgeglichen.

  • Wie komme ich im Falle einer unterjährigen Kontokündigung an die später erfolgende Jahresmitteilung? Wie handhaben das die Banken?

    Bei vielen Banken kannst Du auch nach einer Kündigung noch online auf Dein Postfach zugreifen, andere Banken schicken Dir die Bescheinigung nach Erstellung zu.


    Aber eigentlich braucht man die doch nicht. Wenn Du den Freistellungsbetrag richtig verteilt hast, brauchst Du i.d.R. ja nichts in der Steuererklärung anzugeben. Wenn doch, kannst Du die Bankmeldungen auch über Elster abrufen.

  • .....Aber eigentlich braucht man die doch nicht. Wenn Du den Freistellungsbetrag richtig verteilt hast, brauchst Du i.d.R. ja nichts in der Steuererklärung anzugeben. Wenn doch, kannst Du die Bankmeldungen auch über Elster abrufen.

    Ist das tatsächlich jetzt möglich? In den Vorjahren habe ich mich immer gewundert/geärgert, dass die Jahressteuerbescheinigungen der Banken (u.a. bei mir selbst) in dem Elster-Unterlagen-Abruf nicht inkludiert waren.

    Ist das neu? Oder habe ich evtl. etwas falsch gemacht?


    P.S. Habe die Steuererklärung für 2022 noch nicht gemacht....


    stefsch

  • Nein, das ist nicht möglich. Wurde hier im Forum schon mal diskutiert.

  • @forenteilnehmer


    Das ist nicht möglich, weil in ELSTAM nicht direkt Berechnungen durchgeführt werden, sondern nur wenn du es selber über die Einkommensteuererklärung triggerst. Das ergibt ja auch Sinn.


    Aber: Die Steuerbescheinigungen werden automatisch von den Banken an das Finanzamt übermittelt und in die Endberechnungen mit einbezogen. Es ist also vollkommen irrelevant ob du was einreichst oder nicht.

    Wenn es sich im Aktien oder ETFs handelt und da primär um das Ausschöpfen der Freibeträge (also das, was 90-95% der Bürger machen), dann ist das eh ne einfache Rechnung. Sollte da wirklich was falsch sein, kannst du gegen den Bescheid später Einspruch erheben. Das ist schon seit Jahren so.


    Schwieriger kann es bei der Besteuerung ausländischer Dividenden oder Optionen sein. Da lohnt sich dann die Kapitalertragsanlage (oder wie das Teil heißt). Ich nutze das auch erst wieder seit zwei Jahren. Davor habe ich immer einfach auf den Bescheid gewartet.

  • Die Steuerbescheinigungen werden automatisch von den Banken an das Finanzamt übermittelt und in die Endberechnungen mit einbezogen. Es ist also vollkommen irrelevant ob du was einreichst oder nicht.

    Ist das so?


    Es hieß doch immer, die Abgeltungssteuer werde anonym an das Finanzamt abgeführt. Wenn Steuerbescheinigungen automatisch ans Finanzamt gehen, ist das ja nicht der Fall.


    Meiner Kenntnis nach melden die Banken freigestellte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern, aber nicht die kompletten Steuerbescheinigungen.


    https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html


  • Sorry, das ist korrekt. Die Bescheinigung an sich wird nicht übermittelt.

  • Danke flip , Achim Weiss , ichbindasauge


    für die Wiederaufnahme des Themas! Das deckt sich auch mit meinem Sachstand. Hatte gehofft, dass eine pos. Veränderung eingetreten ist, dergestallt, dass man die Erträge über den Freibetrag nicht mehr selbst melden muß, wenn man eine Rückerstattung haben möchte.


    Schön wäre es auch, wenn man in Elster endlich die Einträge pro Bankinstitut machen könnte (wie es in Elsterformular schon mal war), das würde die Übersichlichkeit erhöhen...