Pflegepauschbetrag / Kompensation Verdienstausfall

  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Mum letztes Jahr gepflegt (Pflegestufe 4 mit Pflegedienst usw). Bin dazu regelmäßig von meinem Wohn- / Arbeitsort zu den Eltern gependelt ( > 500 km) und habe auch nur Teilzeit gearbeitet. Insgesamt wahrscheinlich mehr bei meinen Eltern angepackt als im Betrieb.


    Jetzt gibt es ja den Pflege-Pauschbetrag, den kann ich mir mit meinem Vater teilen, aber viel ist das nicht, gemessen an dem was man da durchgemacht hat. Für die Alternative, nämlich die "außergewöhnlichen Belastungen" hatte ich nicht genug Ausgaben, u.a. wegen Bahncard 100.


    Neben psychischer Belastung und kompletter Überarbeitung war es eben einfach reichlich Verdienstausfall weil ich ca. drei Tage die Woche bei den Eltern ran musste und entsprechend nur max drei Tage pro Woche für die Firma arbeiten konnte. Da wäre nun interessant ob es irgendeine Form der Kompensation / Steuererleichterung gibt die ich bisher übersehen habe.


    Vielen Dank, schöne Grüße!

  • Hallo zusammen,

    Respekt für Ihren Einsatz und willkommen im Forum.


    Die Pflegeversicherung dürfte Ihr Ansprechpartner sein und dürfte den Verdienstausfall übernehmen ggf. für eine Zeit bzw. Urlaub steht Ihnen auch zu.


    Ggf. ist auch zu überlegen das Ihr Vater auf den Pflegepauschbetrag und Rentenpunkte verzichtet, ggf. nützt er ihm weniger als Ihnen.

    Eine Übertragung ist es wert.


    Denken Sie auch an die kostenlose Pflegeberatung.

    Die sollten Sie rasch nutzen und immer dann wenn Sie Ihnen zu steht.


    Ersatzpflegeperson sollten Sie ebenso „buchen“.


    Besonders hilfreich ist Finanztip, auch der Newsletter usw.


    https://www.finanztip.de/gesetzliche-pflegeversicherung


    Viel Kraft wünsche ich Ihnen.


    LG

  • Vielen Dank für die Antworten an Sie beide!


    Das Pamphlet vom VDK ist eine sehr gute Übersicht, wenn uns das damals jemand gezeigt hätte dann hätten wir wahrscheinlich ein paar Fehler weniger gemacht!


    Die gefahrenen Kilometer werde ich nochmal überschlagen, ich habe aber wegen der BC100 keinerlei Nachweise über die Strecken weil man ja nichts buchen muss. Wird eher kompliziert.


    ---


    Eine Pflegeberatung hatten wir zu Beginn der Pflegezeit in Anspruch genommen, da ging es aber eher darum die lebenspraktischen Dinge in den Griff zu bekommen, den Pflegedienst und die Materialien zu organisieren, im Haus umzubauen und irgendwie nicht komplett unterzugehen. Wahrscheinlich hätte man mehrere Beratungen in verschiedenen Phasen gebraucht.


    Den Tipp mit der Übernahme von Rentenbeiträgen jedenfalls hatte ich damals leider nicht erhalten und als sich die Lage dann verschärfte war auch nicht mehr daran zu denken sich mit sowas zu befassen. Es fiel ohenhin schon extrem viel Papierkram an, und in der Praxis wird man dann ja einfach von der Pflege verschluckt und kriecht auf dem Zahnfleisch.


    Ich habe nun recherchiert dass mir wohl Rentenpunkte zugestanden hätten, aber meine Mutter ist zwischenzeitlich verstorben, die Pflege ist beendet und rückwirkend wird einem das nicht mehr angerechnet. Da die Rentenkasse für meine Generation aber eh nicht mehr viel leisten wird ist es wahrscheinlich gehupft wie gesprungen.

  • Ich habe nun recherchiert dass mir wohl Rentenpunkte zugestanden hätten, aber meine Mutter ist zwischenzeitlich verstorben, die Pflege ist beendet und rückwirkend wird einem das nicht mehr angerechnet.

    Hallo Fleks, bist Du Dir bei der Rückwirkung sicher?


    Aus den Leistungen der Pflegeversicherung kommt noch die Verhinderungspflege für Dich in Frage. Damit kannst Du pro Kalenderjahr bis zu 2400 € erhalten (wenn Kurzzeitpflege genutzt wurde nur 1600 €). Die meisten denken, das geht nur wenn die Pflege privat geleistet wird und nicht durch einen Pflegedienst, aber dem ist nicht so. Erst ab 6 Monaten Pflege möglich. Stundenzettel schreiben (unbedingt stundenweise Pflege abrechnen), 15-20 € Entschädigung pro Stunde berechnen. Ggf. musst Du Deinen Vater als Haupt-Pflegeperson melden, falls das nicht schon so eingetragen ist. Rentenpunkte erhältst Du auch. Wenn Dein Vater auch mitgeholfen hat und das mehr als 10 Stunden die Woche war, müsste der eigentlich auch noch Punkte bekommen.

  • Hallo zusammen,

    in der akuten Pflegezeit ist es sehr schwer auch an sich zu denken.


    Das geht den meisten so.


    Mein Beileid zum Verlust Ihrer Mutter.


    Gut ist, dass es rückwirkend viele Möglichkeiten gibt.


    Ich meine es geht vier Jahre zurück.

    (Oder das war bei dem Schwerbehinderten Ausweis so).


    Einen Antrag sollten Sie stellen.


    Prüfen Sie wie oben ob geschrieben ob es


    günstiger


    ist wer Hauptpflege Person ist.

    Es kann Je nach dem

    günstiger sein, was Sie beantragen, ob Sie oder Ihr Vater als einzige Pflegeperson eingetragen ist.

    Ggf. lässt sich das ändern… auch bezüglich der Rentenpunkte.

    Wer wie eingetragen ist will


    genauestens


    überlegt sein.

    Auch ein Schwerbehinderten Ausweis ist steuerlich wichtig.

    Ihren steuerlichen Pauschbetrag haben Sie ja schon berücksichtigt.


    Finanztip hat viele weitere Aspekte bearbeitet die auch rückwirkend interessant sind. Auch überhaupt zu Geld, Versicherungen und Umgang mit Geld und Teilzeit.


    Viel Kraft wünsche ich Ihnen.


    LG

  • Ich danke Ihnen beiden für diese weiterführenden Hinweise und werde mich da nochmal näher einlesen. Es liegt nun fast ein Jahr zurück und so langsam komme ich wieder zu Kräften.


    Zur Konstellation:


    Wir hatten für den Großteil der Zeit (ca. anderthalb Jahre gesamt) einen Pflegedienst der jeweils morgens und Abends kam. Zunächst Pflegestufe 3, dann 4. Trotzdem gab es natürlich sehr viele zusätzliche Aufgaben die wir unter uns aufgeteilt hatten, vor allem rund um den Mittagsschlaf und in der Mitte der Nacht, später dann auch bei allen Mahlzeiten usw.


    Den Hauptteil der Arbeit hat mein Vater geleistet weil er schon in Rente ist. Ich habe dann wie oben geschrieben ca. 2 bis 3 Tage die Woche unterstützt. Zunächst vor allem während der Nachtschichten weil wir oft mehrmals pro Nacht gerufen wurden und das körperlich für eine Person kaum durchzustehen war.


    Verhindert war ich vorrangig dann wenn ich an meinen Wohn- / Arbeitsort zurückfahren musste - 100% Homeoffice ließ sich nicht machen. Vermute aber da mein Vater die Haupt-Pflegeperson ist müsste er die Verhinderung einreichen und mich dann als Vertretung angeben? Aber da ist natürlich kein Geld geflossen... Also diese ganze Konstruktion mit der Verhinderungspflege ist mir irgendwie noch ziemlich unklar.


    Aber ich geh morgen nochmal mit frischem Kopf ran...

  • Also diese ganze Konstruktion mit der Verhinderungspflege ist mir irgendwie noch ziemlich unklar.

    Das ging geht uns allen so. ;)


    Zum Geldfluss: Beim Pflegegeld wäre das Geld als monatlicher Pauschalbetrag (545 € in PG 3 bzw. 728 € in PG 4 - steuerfrei und pfändungsgeschützt) auf ein angegebenes Konto sein. Das könnte das Konto des zu Pflegenden sein, der es dann weiterverteilt, oder das Konto der Pflegeperson. Bei Euch war das nicht so, weil statt dessen eine Pflegesachleistung erbracht wurde und der Pflegedienst davon ganz oder teilweise bezahlt wurde (da gibt es denn gut das Doppelte 1363 / 1693 €). (Wenn das Budget durch die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der Rest als Pflegegeld gezahlt werden "Kombinationsleistung". In der Praxis sieht man eher, dass der Betrag nicht ausreicht und privat zugezahlt wird. Es lohnt sich in solchen Fällen übrigens ein genauer Blick. Man wundert sich manchmal, was da alles so abgerechnet wird.)


    Es kann aber auch bei Pflegesachleistung trotzdem eine private Pflegeperson eingetragen werden! Die hat zwar kein Budget, genießt aber alle anderen Vorteile, die eine Pflegeperson so hat. https://www.bundesgesundheitsm…ung-der-pflegeperson.html .


    Durch die eingetragene Pflegeperson wird auch eine Verhinderungspflege möglich, für die zusätzlich bis zu 2418 € jährlich gezahlt werden. Fahrtkosten gibt es zusätzlich (da kenne ich keine Details) auch noch. Dazu wird ein Stundenzettel eingereicht, auf dem die Zahl der Stunden mit dem vereinbarten Stundensatz (sinnvollerweise 15-20 € ) multipliziert wird. Der Betrag wird dann auf ein angegebenes Konto z.B. der Verhinderungspflegeperson erstattet. Das klingt etwas kompliziert und die Formulare der Pflegekassen machen es nicht unbedingt besser, aber es lohnt sich.


    Diese Regelungen passen nahezu perfekt zu Eurer Situation und sollten geschickt eingesetzt werden. Intuitiv denkt man, dass Dein Vater die Hauptpflegeperson gewesen ist und Du der Verhinderungspfleger. Wie adrianberg oben schreibt, ist es aber auch andersherum möglich, und das ist wegen der Rentenpunkte vermutlich der bessere Weg, selbst wenn die Fahrtkostenerstattung leidet.


    Nach weiterem Schlaulesen empfehle ich Dir ein Gespräch bei der Pflegeberatung (kann die Pflegekasse=Krankenkasse Deiner Mutter sein, gibt es aber z.B. auch bei Kommunen, Kirchen, Sozialverbänden). Du solltest ankündigen, dass es im Gespräch nicht um die praktischen Aspekte der Pflege gehen soll... Wahrscheinlich ist auch ein Gespräch mit der Rentenversicherung zielführend, vor allem wenn da Ideen herauskommen zur Abfederung der durch die Pflege erzwungenen Teilzeit.

  • Hallo zusammen,

    das ist sehr häufig so, dass es ein Jahr dauert, bis man wieder klar denken kann.

    Respekt, dass Sie sich nun beraten lassen.

    Das ist auch das entscheidende.

    Beratung, die kostenlos ist, ist entscheidend.

    Es kommt sehr darauf an wie wer wie eingestuft wird.

    Kleben Sie nicht daran das jemand als Hauptpflegeperson eingetragen ist, der es verdient hat. Ggf. ist es günstiger, wenn Sie die Hauptpflegeperson sind.

    Ein Vollrentner erhält keine wirksamen Rentenpunkte, Sie dagegen schon.

    Unterschätzen Sie nicht die rentensteigernde Wirkung.

    Bei der Verhinderungspflege wird es wohl keine Fahrtkosten zusätzlich geben. Der gesamt Betrag ist gedreckelt.

    In ihrem zugrundeliegenden Stundensatz können Sie diese jedoch mit einrechnen.

    Es ist ein weites Feld. Kommen Sie nicht auf die Idee, dass eine Beratung reicht.

    Das Recht für niemanden. Dafür ist es zu undurchsichtig.

    Viel Kraft wünsche ich ich Ihnen.

    LG

  • Vielen Dank nochmal für die sehr ausführlichen Erläuterungen! Ich war ja eigentlich nur wegen meiner Steuererklärung gekommen, aber jetzt habe ich also nochmal ein neues Thema auf dem Tisch :)


    Ich werde am Montag einfach mal bei der Beratungshotline der TK-Pflegeversicherung anrufen, bin selbst bei der TK und die waren auch für meine Mutter zuständig.


    Ich würde mal vermuten dass mein Vater bereits auf irgendwelchen Formularen als Hauptpfleger eingetragen war, ehrlich gesagt kann ich mich aber nicht genau erinnern wann das überhaupt mal abgefragt wurde - müsste mir die Unterlagen nochmal raussuchen.


    ...oder wird das für das Thema Verhinderungspflege isoliert betrachtet?


    Viele Grüße!

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Ich freue mich, dass Sie damit etwas anfangen konnten.


    Wenn Sie entschieden haben was günstiger ist z.B. in Sachen Hauptpflegeperson ist es ggf. möglich es jetzt noch Rückwirkend zu ändern.


    Sie sollten es vor dem Telefonat mit der Kasse Ihrer Mutter, Gott habe sie selig,

    genau wissen, wie es sein soll.


    „Es ist schon lange tatsächlich ein anderer Sachverhalt. Würde wohl vergessen richtig einzutragen“.


    Daher macht ein Gespräch mit ihrer Kasse Sinn. Ggf. besser eine andere anrufen dann sind Sie auf der sicheren Seite ohne das es gleich rechtsfolgen hat.


    Hauptpflegeperson und Verhinderungspfleger schließen sich aus.


    Die Finanztip Ausführungen sind unerlässlich, so können Sie die notwendigen Vokabeln sicher unterscheiden lernen.


    Vorher kein Telefonat.


    Daher genau entscheiden was günstiger ist.

    Die Rentenpunkte kommen über die Hauptpflegeperson oder geteilt.

    ODER

    Verhinderungspflege jährlich ca. 2400 Euro

    LG

  • Ok ich lese mich zunächst noch weiter ein und/oder rufe jemanden an der nicht zugleich die betroffene Pflegekasse ist. Der Einwand ergibt Sinn :)


    Sie beziehen sich vor allem auf folgende Ausführungen von Finanztip oder?

    https://www.finanztip.de/geset…rung/verhinderungspflege/


    Ihren letzten Satz habe ich jetzt mehrfach gelesen, verstehe ich den richtig:

    - Entweder ich lasse mich als Hauptpflegeperson eintragen, ernte auf dem Wege Rentenpunkte und das Geld für die Verhinderungspflege geht an meinen Vater (der dann als meine Vertretung auftritt)

    - Oder er bleibt die Hauptpflegeperson, die Rentenpunkte fallen an ihn (wo sie nichts bewirken) und das Geld für die Verhinderungspflege geht an mich.


    In einem anderen Artikel habe ich noch folgenden Hinweis gefunden:

    "Soll Dein Angehöriger lieber zuhause gepflegt werden, könnt Ihr derzeit 806 Euro im Jahr aus dem Kurzzeitpflege-Budget auf die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge übertragen." Beträfe uns das in dem Kontext auch? https://www.finanztip.de/geset…sicherung/kurzzeitpflege/

  • Hallo zusammen,

    Sie leisten ganze Arbeit.

    So hatte ich es sagen wollen. Sie haben es besser verstanden als ich geschrieben.


    Den „Kurzzeitpflegebetrag“ hatte ich schon in die ca. 2.400 Euro eingerechnet.


    In dem Betrag von Finanztip ganz unten gibt es weitere Verweise auf wesentliche Seiten.


    Dran bleiben.


    LG

  • Hallöchen, danke für den Nachtrag noch! Das hört sich natürlich ziemlich viel an. Ich komme erst Ende der Woche wieder dazu mich weiter damit zu befassen, gerade zu viel zu tun im Büro. Aber ich werde das weiter verfolgen!

  • Die Pflegeversicherung dürfte Ihr Ansprechpartner sein und dürfte den Verdienstausfall übernehmen ggf. für eine Zeit bzw. Urlaub steht Ihnen auch zu.

    Gemeint ist damit noch was anderes als die Berücksichtigung von Pflege bei reduzierter Arbeit (max. 30 Stunden/Woche) zur Anrechnung bei der Rente der pflegenden Person?

    In meinem Fall (Pflege der Mutter) habe ich jetzt rückwirkend für mehrere Jahre eine Information zu beitragspflichtigen Einnahmen erhalten, die von der Pflegekasse an die RV gemeldet wurden. Unklar ist, was diese Beträge (zw. 4000 und 7000 Euro pro Jahr) an Rentenpunkten wert sind. Kann man das ausrechnen? Vielleicht weiß das der Spezialist Referat Janders?

  • In meinem Fall (Pflege der Mutter) habe ich jetzt rückwirkend für mehrere Jahre eine Information zu beitragspflichtigen Einnahmen erhalten, die von der Pflegekasse an die RV gemeldet wurden. Unklar ist, was diese Beträge (zw. 4000 und 7000 Euro pro Jahr) an Rentenpunkten wert sind. Kann man das ausrechnen? Vielleicht weiß das der Spezialist Referat Janders?

    Einfach mal den Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern, da steht es für jedes Jahr drin.