Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt

  • Viel effektiver ist, wenn der Verbraucher selbst was macht.

  • Viel effektiver ist, wenn der Verbraucher selbst was macht.

    Meine Kritik an E.ON zieht sich wie ein roter Faden durch meine Beiträge.

    Ich habe auch schon an die Netzagentur, an die Verbraucherzentrale NRW und in mehreren Foren geschrieben und auf die Missstände bei E.ON hingewiesen und entweder keine oder Monate später nichtssagende Antworten bekommen.

    Die unsinnige Antwort auf mein kritisches Schreiben an den Vorstandvorsitzenden von E.ON kann man hier im Forum nachlesen.

    Wegen 100,00 € zu klagen ist auch nicht zielführend, wenn es um das Grundsätzliche für alle geht, z.B. überhaupt mal eine Antwort auf eine Eingabe zu bekommen oder auch auf die Frage, wie E.ON unterschiedliche Sept22Prognosen für die Dezemberhilfe und die Gaspreisbremse begründen will.

    Man muss nur mal das Wort E.ON bei einer Suchmaschine eingeben.
    Dann sieht man wie großspurig dort von Verbraucherfreundlichkeit gesprochen wird.

    Im Internetauftritt von E.ON findet man über 'Service' ein Forum, in dem die Schwarmintelligenz der Forumsteilnehmer zu Verbesserungen beim Energieverbrauch führen soll.
    Sobald man dort Kritik an den Geschäftspraktiken von E.ON äußert oder auch nur einfache Verbesserungsvorschläge macht, wird nach kurzer Zeit der Beitrag 'eingefroren', so dass man ihn nur noch selbst lesen kann!

    berghaus 07.01.24

  • Viel effektiver ist, wenn der Verbraucher selbst was macht.

    Die Frage ist "Was". Die vom Gesetzgeber vorgesehenen "Beschwerde Möglichkeiten" sind allesamt zahnlos. Was nutzt eine Schlichtungsstelle wenn der Gesetzgeber ihr keine Sanktionsmöglichkeit erteilt hat? Den Vorgang kann man einfach "aussitzen".
    Das Unternehmen wegen eines Streitwerts < 1.000€ verklagen? Finde mal einen Anwalt der sich dafür ins Zeug legt. Komisch umgekehrt geht das problemlos. Die Unternehmen können problemlos ein Inkassoverfahren wegen 5€ anstrengen. Die ganzen Aufwand zahlt zusätzlich der Schuldner.

  • NeverRiester


    Mal bei ReclaBox die Beschwerde einstellen.

    Da antwortet meist ein E.ON "Social-media-Mitarbeiter " wie folgt:

    Hallo xxxx

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Es tut uns leid, dass Sie schon länger auf die Korrektur Ihrer Rechnung warten.

    Wir prüfen das sehr gern. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit einem Verweis auf diesen Beitrag, Ihrer Vertragsnummer und Ihrer Zählernummer an unser Postfach sozialmedia@eon.de
    Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

    Viele Grüße

    Ihre E.ON Energie Deutschland

    Manchmal hilft's (vielleicht)! :cursing:

    berghaus 14.01.24

  • Mein Energieversorger - DEW21 in Dortmund - ist der Meinung, dass folgende Ausagen von Finanztip:

    "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    nicht richtig sind und hat mir die Erstattung verweigert.

    Ob das rechtens ist, versuche ich gerade herauszufinden, u.a hier:

    Bin gespannt.

    Schönes WE, Gerd

  • Die Frage ist "Was". Die vom Gesetzgeber vorgesehenen "Beschwerde Möglichkeiten" sind allesamt zahnlos. Was nutzt eine Schlichtungsstelle wenn der Gesetzgeber ihr keine Sanktionsmöglichkeit erteilt hat? Den Vorgang kann man einfach "aussitzen".

    Vor der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle scheint zumindest Bei kleineren Stadtwerken Respekt zu herrschen. Bei mir hing eine Ummeldung mal ewig.. Hab dann einfach das Verfahren mal in Gang gesetzt mit Frist und dazu, dass ich bei nicht erfolgreicher Schlichtung spätestens die formelle Beschwerde einreiche. Darauf rief dann der Vertriebschef an ("Die Bundesnetzagentur wollen wir doch aus dem Spiel lassen") und es war in 2 Tagen geregelt.

    Das wird bei e.on sicher nicht passieren, aber dafür werden die genauer rechnen, ob es nicht günstiger ist einfach zu zahlen als da zu begründen. Denn Aufwand haben die schon mit der Schlichtung.

  • Hier steht, wie es geht:

    Unklarheiten bei der Gaspreisbremse im Rahmen der Jahresrechnung

    Die Aussagen von Finanztip und des BMWK sind nicht falsch, führen aber in die "Irre".

    Mich hätte ein knackiger Artikel zum Thema durchaus interessiert, und ich bin daher dem Link gefolgt. Er führt auf einen längeren Thread, in dem dann wieder weiterverwiesen wird. Da hat mich dann meine Lust verlassen.


    Es wäre vielleicht eine gute Idee, wenn die Redaktion daraus einen Artikel destillieren könnte, vielleicht auch mit Deiner Hilfe, in dem dann auf einer Seite oder zwei die Rechtslage dargestellt wird.

  • Vielleicht ist mein neuer Beitrag in #9 des Chats

    Unklarheiten bei der Gaspreisbremse im Rahmen der Jahresrechnung

    'knackig' genug! :)

    Ohne intensive Beschäftigung mit den Berechnungen geht es allerdings nicht, wenn man der Aussage, dass die Aussagen von Finanztipp und des Ministeriums nicht falsch sind, aber in die Irre führen, nachspüren will.

    Wenn man sich diese Mühe allerdings nicht machen will, kann man seine Abrechnung einfach dahingehend prüfen, ob oben mit dem vollen AP gerechnet wurde und unten die monatlich feststehende Entlastung abgezogen wurde.

    berghaus 27.01.24

  • Auch dieser Text (auf den ich ja oben schon gestoßen bin) ist nicht das, was ich unter knackig verstehe.


    Aber - wie gesagt - ich bin persönlich nicht davon betroffen, somit verfolge ich das Thema nur mit gebremstem Schaum.

  • Mittlerweile konnte ich für mich das Thema mithilfe von berghaus hier klären:



    und einsehen, dass mein Energieversorger - DEW21 in Dortmund - doch alles richtig gemacht hat, und ich ziehe damit natürlich meine Kritik an DEW21 zurück.


    LG

    Gerd

    • Hallo Xenia,


      kannst Du mir sagen, ob meine Gaspreisbremse richtig berechnet worden ist?

      Laut meinem Verständnis ist die gem. der Anlage falsch. Es wurden keine 80% vom Verbrauch 01.01.2023 - 13.04.2023 berücksichtige sondern nicht einmal 50%. Es gibt auf der 2. Seite der Rechnung eine Berechnungsgrundlage, der ich nicht folgen kann. Kannst Du mir hier helfen?


      Vielen Dank im Voraus


      Carlo

  • kannst Du mir sagen, ob meine Gaspreisbremse richtig berechnet worden ist?

    Laut meinem Verständnis ist die gem. der Anlage falsch. Es wurden keine 80% vom Verbrauch 01.01.2023 - 13.04.2023 berücksichtige

    ich kann es dir sagen: es scheint zu passen. Es wird nicht 80% deines Verbrauchs erstattet, sondern 80% deiner Prognose. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt. In deinem Fall bekommst du also 80% von 31.005=24.804 gedeckelt auf 12 Cent. Also statt 19,87 nur 12, daher 7,87 Cent Erstattung. Also 7,87 Cent Mal 24.804 kWh = 1.951 Euro im Jahr bzw. ca. 162 pro Monat bzw. ca. 569 für deine 3,5 Monate. (Wenn du ohne rundung und den März taggenau rechnest wirst vermutlichgenauer auf die 558 Euro kommen).

    Den restlichen Betrag sollte es dann mit der nächsten Abrechnung geben, sofern der Preis in der Zwischenzeit nicht gesunken ist ...


    Doppelpost von lohwin besser in diesem Thread weiter


  • Hallo Carlo,

    die Aussage, dass man für bis zu 80 % des Verbrauchs nur 12 Ct/KWh bezahlen muss, ist nur dann richtig ist, wenn man hinzufügt, dass das nur gilt, wenn ein ganzes Jahr abgerechnet wird und man 80 % der Sept22Prognose nicht überschreitet.
    Und das ist auch noch nicht die ganze Wahrheit.

    Richtig wird diese unglückliche Betrachtungsweise dann, wenn man, wie es auch tb38 erklärt, die Entlastung monatsweise und im April tageweise betrachtet - hier: 24.804 ./. 12 = 2.067 kWh und im April dann 2.067 x 13/30Tage = 896 kWh
    (3 x 2.067) + 896 = 7.097 kWh

    Den Entlastungsbetrag von 7.097 x 0,0787 = 558,54 € hättest Du auch dann bekommen, wenn Du in den 113 Tagen weniger als 7.097 kWh verbraucht hättest.
    Aber nur soweit, bis die Rechnung mit dem vollen AP + GP wenigstens 558,54 € betragen hätte.

    Wenn die (Zwischen?)Abrechnung bis 13.04.2024 nicht gekommen wäre, hätte man den (üblichen) Mehrverbrauch am Jahresanfang in die Sommermonate mit niedrigen Verbrauch mitnehmen können.

    Wenn du den Anbieter nicht gewechselt hast und es für den Rest des Jahres bei dem Arbeitspreis von 19,87 Ct/kWh bleibt, bekommst Du in der nächsten Rechnung weiter Monat für Monat den monatlichen Entlastungsbetrag von 162,67 € gutgeschrieben und auch anteilig für die 17 Tage im April.

    Aber auch nur bis zur Höhe der Abrechnung des Lieferanten mit dem vollen AP + GP und auch nur für den Gaspreisbremszeitraum (= restliche 262 Tage des Jahres 2023).

    Ob die Zwischenabrechnung für Dich nachteilig war, muss man dann oder jetzt an einem Beispiel berechnen.

    Die Berechnung der DEW21 ist also richtig und m.E. übersichtlich.
    Auch die Dezemberhilfe stimmt.

    berghaus 08.02.24

  • Vielen lieben Dank in die Community auch wenn für mich leider unglücklichen Bestätigung.

    Ja, ich habe am 13.04.2023 den Lieferanten gewechselt mit einem Gaspreis unterhalb der 12 Ct-Marke.

    Sorry für die Doppelpost.