Moin zusammen,
ich bekomme ab November Rente, habe aber den Rentenbescheid noch nicht.
Mit welchen Abzügen muss ich bei 2.000,00 EUR Brutorente rechnen, Krankenkasse ist gesetzlich.
Vielen Dank an alle
Mit freundlichen Grüßen
Harry
Moin zusammen,
ich bekomme ab November Rente, habe aber den Rentenbescheid noch nicht.
Mit welchen Abzügen muss ich bei 2.000,00 EUR Brutorente rechnen, Krankenkasse ist gesetzlich.
Vielen Dank an alle
Mit freundlichen Grüßen
Harry
Hallo.
11 bis 12% Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung sollten es treffen.
Dann reden wir aber nicht über netto, sondern nur über den Auszahlungsbetrag.
Steuern sind noch mit dem Finanzamt auszufechten. Vorsichtshalber würde ich 15% vom Auszahlungsbetrag zunächst nicht weiter verplanen.
Moin harrylothar
hier kannst du mal ein bisschen Rechnen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Viel Spaß in der Rente und eine möglichst lange und gesunde Bezugsdauer!
Moin Herr Janders,
vielen Dank für diese schnelle Reaktion.
Meine Frau hat ausgezahlte Rente von ca. 900,00 EUR
Wir sind gemeinsam veranlagt.
Kann man da schon grob die Steuerabgaben bei mir schätzen, Sie zahlt aktuell keine?
Suuuper, D A N K E Ihnen !!!
Meine Frau hat ausgezahlte Rente von ca. 900,00 EUR
Wir sind gemeinsam veranlagt.
Kann man da schon grob die Steuerabgaben bei mir schätzen, Sie zahlt aktuell keine?
Das Jahr 2023 mit einem Teil Berufstätigkeit und einem Teil Rente funktioniert steuerlich anders als das Jahr 2024 funktionieren wird (Vollrente). Ab dem Jahr 2025 wird es dann nochmal minimal anders sein.
Den Kranken- und Pflegekassenbeitrag kannst Du so ähnlich ausrechnen, als wären die 2000 € Erwerbseinkommen, denn die Rentenkasse zahlt Dir den "Arbeitgeberzuschuß" dazu.
Die Steuer auf die Rente zahlst Du selbst, und zwar anno 2023 von 83% des Rentenbetrags.
Du kannst für eine Näherungsrechnung ein Online-Steuertool nehmen (Mein Favorit: Smartsteuer). Es ist für Deine Zwecke kostenfrei. Das bietet Dir natürlich nur eine Steuererklärung für 2022 an, (noch) nicht 2023, die Unterschiede sind aber nicht so groß, so daß das Ergebnis für eine Abschätzung reicht.
Wenn Du bisher mit einem anderen Steuerprogramm gearbeitet hast (Hast Du denn?), dann kannst Du auch das dafür nehmen.
Alles anzeigenMoin Herr Janders,
vielen Dank für diese schnelle Reaktion.
Meine Frau hat ausgezahlte Rente von ca. 900,00 EUR
Wir sind gemeinsam veranlagt.
Kann man da schon grob die Steuerabgaben bei mir schätzen, Sie zahlt aktuell keine?
Einfach die Brutto-Renten in einen Rentensteuerrechner ,(Tante Google) hat da einige zur Auswahl, eingeben. Da kann man dann grob abschätzen ob eine Steuer fällig wird. Hier sind einige Fragen zu beantworten, wichtig ist der jeweilige Rentenbeginn, je eher desto besser, da der steuerfreie Teil der Rente jährlich weniger wird.
Alles anzeigenMoin Herr Janders,
vielen Dank für diese schnelle Reaktion.
Meine Frau hat ausgezahlte Rente von ca. 900,00 EUR
Wir sind gemeinsam veranlagt.
Kann man da schon grob die Steuerabgaben bei mir schätzen, Sie zahlt aktuell keine?
Mit schätzen bin ich vorsichtig.
ichbins hat einen guten Vorschlag gemacht.
Die Krankenkassenbeiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen, sodaß bei gemeinsamer Veranlagung von 2900 Euro Rente im Monat nicht viel an Steuern herauskommt. Aktuell sind 21.000 Euro im Jahr steuerfrei, nächstes Jahr schon 22.000 Euro.
Wenn es neben der Rente noch Kapitalerträge von 1000 Euro und mehr gibt, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung mit Günstigerprüfung. Denn der Steuersatz auf Rente+Zinsen ist wesentlich geringer als die 25% Abgeltungssteuer.
ANDREJ , die Rechnung ist nicht ganz richtig, 2000 waren brutto, 900 netto also um die 1100 brutto. Sicherlich gibt es neben Kranken- und Pflegeversicherung andere abziehbare Beträge, Haftpflicht, Nebenkosten usw, aber für einen groben Überblick reicht erst einmal ein Rechner. Da es dieses Jahr noch andere Einkünfte geben müsste, wäre eine Steuererklärung für 2023 sicherlich schon sinnvoll und da kann dann schon mal alles mit rein.