bAV einmal durchgerechnet

  • Hallo,

    wir haben vom Arbeitgeber letztens ein Angebot für die bAV bekommen. Ich habe mich dann in das Thema intensiv eingelesen und einmal durchgerechnet. Nun würde ich gerne wissen, ob a) ich alle Zusammenhänge soweit verstanden habe und b) meine Rechnung stimmt. Es wär super, wenn da mal jemand draufschauen könnte.


    Die Eckdaten zur bAV:

    - AG zahlt 15% vom AN-Beitrag

    - AG zahlt einen Zuschuss von 25€ je 5 Jahren Betriebszugehörigkeit

    - die bAV läuft über eine Unterstützungskasse und wird mit 1,25% p.a. verzinst


    Nehmen wir an ich sei bereits mindestens 5 Jahre in dieser Firma, verdiene 4000€ Brutto und bin kinderlos, ledig und habe noch 30 Jahre bis zur Rente (wir nehmen an, dass ich per 01.01.2054 in Rente gehe und damit das Jahr 2053 noch voll mitzählt).

    Die aktuellen Beitragssätze für Arbeitnehmer zu KV, PV, AV und RV laut Techniker Krankenkasse betragen 7,3%+0,6% (KV), 9,3% (RV), 2,3% (PV) und 1,3% (AV). Es würden damit 832,00€ Sozialabgaben anfallen. Nach Abzug des Steuerfreibetrages von 10.908,00€ bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 37.092,00€ übrig. Nach der Berechnung hier fielen monatlich 573,28€ Lohnsteuer an. Die gesamte steuerliche Belastung betrüge dann 1405,28€ und es bliebe ein Nettomonatsgehalt von 2594,72€.


    Jetzt fließt die bAV ein. Hier würde ich gerne 2 Szenarien betrachten:

    Szenario 1) Ich zahle 100€ mtl. in die bAV ein

    Mein monatliches Brutto verringert sich dann auf 3900€, Steuer- und Sozialabgaen auf 541,42€ und 811,20€ und es bliebe ein Nettomonatsgehalt von 2547,38€. Das ist eine Differenz von 47,34€, die ich monatlich weniger zur Verfügung hätte. In die baV fließen nun jeden Monat 100,00€ von mir, 15,00€ vom AG und der Zuschuss ein. Da sich der Zuschuss alle 5 Jahre, die ich in dieser Firma arbeite um 25,00€ vergrößert, wächst der monatliche Gesamtbeitrag zur bAV von anfangs 140,00€ bis 290,00€ im Jahr 2053. Dadurch sammelt sich ein Kapital von insgesamt 76.380,00€ an, wobei 37.200,00€ von mir und 39.180,00€ vom AG aufgebracht werden. Da dieses Kapital mit 1,25% verzinst wird wächst es auf 91.517,51€ an.


    Bei Rentenbegin möchte ich mir die bAV einmalig auszahlen lassen. Abzüglich Steuerfreibetrag bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 80.609,51€ auf das 23.883,01€ Steuern anfallen. Außerdem müssen KV und PV in voller Höhe abgeführt werden, was nochmal 16.444,34€ ausmacht. Damit bleibt ein Netto von 40.282,16€. Stellt man dem meine Einzahlungen gegenüber, ist das ein Gewinn von lediglich 3.082,16€.


    Szenario 2) Ich zahle 1€ mtl. in die bAV ein

    (Die Beraterin hat mir bestätigt, dass das möglich ist, mich aber auch mehrmals darauf hingewiesen, dass es für mich ja viieel lukrativer sei, mehr einzuzahlen.)

    Dadurch mache ich die bAV de facto zu einer Arbeitgeber finanzierten bAV, da sie sich (fast) ausschließlich durch die Zuschüsse finanziert. Über 30 Jahre würden sich dann 39.533,00€ ansammeln, wobei mein Eigenanteil bei nur 372,00€ liegt. Nach Abzug des Grundfreibetrages fielen dann Steuern i.H.v 2.049,52€ an und SV-Abgaben von 5.839,50€. Netto bekäme ich dann 20.735,98€ heraus, was einem Gewinn von 20.363,98€ gegenüber meinem Eigenanteil entspräche.


    FALLS meine Rechnungen stimmen, bringt mir Szenario 2 am meisten Rendite, ohne dass ich bis zum Rentenbeginn auf Nettogehalt verzichten muss.


    Mir ist klar, dass ich dadurch relativ wenig Zusatzrente zu Rentenbegin bekäme und in irgend einer Form anderweitig vorsorgen sollte. Mir geht es an der Stelle tatsächlich nur darum, dass ich die Zusammenhänge verstehe und auch verstehe und ungefähr ausrechnen kann, was mir das Ganze an Mehrwert bringt. ("Ungefähr", da sich der ein oder andere Steuersatz in den kommenden 30 Jahren sicherlich noch ändert.)


    Ich bin euch sehr dankbar, wenn ihr kurz eure Meinung und vor allem Korrekturen dazu schreiben könntet.


    Gruß

    Andski

  • Ich glaube Du hast im ersten Fall nicht die gesparten Steuern als Gewinn eingerechnet?

    Dann aber auch dran denken, dass durch das geringere Brutto Deine Einzahlung in die gesetzliche Rente geringer ist...


    Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde Variante 2 wählen und mir nicht weiter Gedanken darüber machen.

    Grund: 15% Zuzahlung ist echt wenig und den Festbetrag bekommst Du ja in beiden Fällen. Kannst Du rauskürzen. ;)

  • Danke für deine Antwort. Ich tendiere auch sehr stark zu Szenario 2, wollte jetzt aber ausschließen, dass ich nicht doch irgendwo Denkfehler drin habe.


    Spare ich denn wirklich Steuern? KV und PV wird in voller Höhe bei Auszahlung fällig, da spare ich ja nichts, sondern zahle sogar den AG-Teil auch noch. Und bei der Lohnsteuer müsste es doch schon ein wirklich niedriger Steuersatz sein, sodass ich bei Auszahlung weniger Steuern zahle als in der Ansparphase angefallen wären. Genau genommen müsste die Lohnsteuer so niedrig sein, dass sie die AG-Teile von KV und PV kompensiert, damit man überhaupt vom Steuer sparen reden kann.


    Ich frage hier aus dem Grund so ausführlich nach, weil das Thema recht komplex ist und ich vor allem das Gefühl hatte, dass die Beraterin nicht alle Haken an der Sache benannt hat. Es klang alles zu schön um wahr sein zu können in Deutschland.

  • Spare ich denn wirklich Steuern?

    Laufend definitiv und wenn der Steuersatz im Alter niedriger als jetzt, dann auch insgesamt.


    In der Pflegeversicherung gibt es eine Freigrenze (d. h. wenn die bAV-Rente weniger als ca. 160 Euro monatlich beträgt, fällt kein Beitrag zur Pflegeversicherung an), in der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag (die ersten ca. 160 Euro sind KV-frei).


    Bei minimalen Einzahlungen bleibt die Rente später unter dem Schwellenwert und es fallen keine Beiträge an.

  • Werden die Freibeträge auch bei einmaliger Kapitalauszahlung angewendet?

    Kommt auf die Höhe der einmaligen Kapitalauszahlung an.

    Es wird so gerechnet, dass der aktuelle monatliche Freibetrag auf 10 Jahre hochgerechnet wird.

    Für 2023 gilt demnach: 169,75€ x 120 Monate = 20.370€ Freibetrag für KV/PV-Beiträge.

    Der Freibetrag steigt also regelmäßig an.

  • Kommt auf die Höhe der einmaligen Kapitalauszahlung an.

    Es wird so gerechnet, dass der aktuelle monatliche Freibetrag auf 10 Jahre hochgerechnet wird.

    Für 2023 gilt demnach: 169,75€ x 120 Monate = 20.370€ Freibetrag für KV/PV-Beiträge.

    Der Freibetrag steigt also regelmäßig an.

    Wir haben unterschiedliche Rechenwege, im Ergebnis ändert sich aber nichts. ;)