60 Monate Beiträge braucht man, um überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erwerben, und die ist in der Tat Vorausstetzung für den Status "KVdR".
Dazu muß man halt die zweite Hälfte des Berufslebens zu 90% in der GKV gewesen sein.
Peleron hat geschrieben, dass der freiwilliges Mitglied der GKV ist. Daher die Annahme, dass er das nicht erst seit gestern ist.
Wenn er also schon lange freiwilliges GKV-Mitglied ist reicht der Bezug einer (minimalen) Rente um Ihn als KVdR-Mitglied zu berechtigen.
Und ja, Gesetze können geändert werden. Aber deswegen sollte man nicht in Schockstarre verharren und nichts tun, sondern erstmal annehmen, dass die aktuellen Gesetze erstmal so bestehen bleiben.