Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine neu gebaute Wohnung zur Eigennutzung erworben - Vertragsabschlussdatum : August 2020. Die Übergabe der Wohnung an mich erfolgte im November 2021. Der Grundbucheintrag wurde erst im Juni 2023 vorgenommen. Ich habe mir den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durchgelesen und dort ist die Rede von einem Abzug der Renovierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre mit einer Grenze von 15%. Ich habe ein paar Fragen
1. Gilt diese Klausel auch für eine selbst genutzte Wohnung?
2. Wann beginnen die 3 Jahre? August 2020, November 2021 oder Juni 2023?
3. Zählt eine voll ausgestattete Küche als Renovierung?
4. Welches Elster-Formular sollte ich für diese Abzüge verwenden? Ich habe mir die Anlage V Zeile 33 angesehen, aber überall, wo ich online lese, steht, dass der Abzug nur für Vermieter gilt. Ich bin also verwirrt.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen