Sparkonto für Kinder

  • Hallo zusammen,

    habe hier mal einen Artikel gefunden, in dem es um Geldanlage für Kinder ging. Leider kann ich Ihn nicht mehr finden.
    Es konnte ein Konto angelegt werden welches in der Steuererklärung aufgeführt wurde, aber keine Steuern darauf erhoben wurden, wenn es
    ausschließlich für das Kind angelegt wird.

    Könnt ihr mir helfen?

    Mit bestem Gruß

    Ekki

  • Hallo Ekki,

    vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Wie Du vielleicht gesehen hast, ist Finanztip zur Zeit im Um- und Aufbau. Denn wir möchten die Seite so nützlich und angenehm wie möglich für Euch gestalten! In diesem Zuge kann es sein, dass Artikel, die veraltet sind, nicht mehr online sind. Ich habe Deine Frage aber an unsere Experten weitergeleitet, die das besser verorten können.

    Viele Grüße

    Franziska

  • Hallo Ekki,

    bei vielen Banken kann man Konten für Minderjährige eröffnen. Da die Kinder meist kein eigenes Einkommen haben, werden Steuern auf Zinsen erst fällig, wenn diese den Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Jahr) und den Grundfreibetrag der Einkommensteuer (2014: 8.354 Euro pro Jahr) übersteigen.

    Beachten Sie jedoch, dass das Geld rechtlich gesehen Eigentum des Kindes ist. Ein Konto für Kinder zu eröffnen kann sich also lohnen, wenn Sie für die Zukunft des Kindes Geld beiseite legen wollen. Dazu müssen Sie noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Dann wird die Abgeltungssteuer über dem Sparerpauschbetrag von der Bank nicht abgeführt.

    Als Steuersparmodell, um so der Abgeltungssteuer zu entkommen, empfehlen wir diese Möglichkeit jedoch nicht.

    Beste Grüße

    Manuel

  • Vielen Dank euch zweien!

    Der Beitrag von Manuel war genau das wonach ich gesucht hatte!

    Es sollte auch nicht als Steuersparmodell dienen. Ging nur um die finanzille Vorsorge für unsere Kleine.

    Vielleicht habt Ihr ja noch ein paar Tipps wie man am besten für die Zukunft der Kleinen vorsorgen kann. Würde wahrscheinlich nicht nur mich brennend interessieren... :)

    Beste Grüße

    Ekki

  • Hallo Ekki,

    für die Kinder vorsorgen - da stimme ich Dir zu, das ist ein wichtiges Thema! Ausbildung, Führerschein, Auslandsaufenthalte, die erste eigene Wohnung: All das kostet Geld und sollte rechtzeitig vorgeplant werden, damit die Kleinen später ohne Sorgen ihre Lebensplanung verwirklichen können.

    Dein Feedback gebe ich auf jeden Fall weiter! Danke!

    Franziska

    P. S.: Die Community ist nicht nur ein Ort für Fragen und Tipps. Uns interessiert die Perspektive der Leser. Wenn es ein Thema gibt, das interessant für Finanztip wäre, kannst Du es uns gerne jederzeit hier nennen. In diesem Sinne lade ich Dich auch zu Anmeldung ein, damit wir besser kommunizieren können!

  • Hallo Ekki,

    das mit den Tipps kommt natürlich immer darauf an. Die konservative Variante ist ein Tagesgeldkonto oder ein Banksparplan. Bei einem Banksparplan trägt man sein Geld monatlich zur Bank und erhält dafür Zinsen, die derzeit leider nicht besonders hoch sind. Trotzdem ist ein Banksparplan die erste Wahl, wenn das Geld vor allem sicher angelegt werden soll. Ein weiterer heikler Punkt ist die Laufzeit des Sparplans. Einerseits gibt es nur für längere Laufzeiten höhere Zinsen, andererseits kann es passieren, dass die Zinsen steigen und man noch an die lange Laufzeit des niedrig verzinsten Sparplans verbunden ist.

    Wenn man für die Aussicht auf eine gute Rendite etwas mehr Risiko nehmen möchte, lohnt sich ein Fondssparplan mit kostengünstigen Aktienfonds - sogenannten ETFs. Dabei ist jedoch wichtig, dass das Geld erst in mehr als zehn Jahren (besser 15) benötigt werden sollte, um eventuelle Kursschwankungen abzufedern. Auf kurze Sicht können bei Aktien größere Verluste entstehen. Wenn das Geld zu einem gewissen Termin verfügbar sein sollte, empfehlen wir auch, rechtzeitig einen Teil der Aktienfonds wieder zu verkaufen. Derzeit arbeiten wir an einem Ratgeber zu diesem Thema - ich werde diesen dann hier verlinken.

    Natürlich ist auch eine Mischung aus Banksparplan und ETF-Fondssparplan möglich.

    Beste Grüße

    Manuel

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage die sich mir stellen würde:

    Für welchen Zweck soll denn tatsächlich angespart werden, erst wenn diese Frage (Phase 1) der Bedarfserhebung beantwortet ist, lässt sich eine vernünftige Einordnung der möglichen Produkte machen.

    Denn jedes Produkt hat seine Stärken und Schwächen, es muss nur sinnvoll genutzt werden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,

    Manuel hat Recht, was den steuerlichen Aspekt eines Kinderkontos betrifft. Ich möchte aber anmerken, dass in vielen Fällen nicht die Steuern das Problem sind, sondern die Krankenversicherungspflicht. Ist das Kind bei den Eltern in der beitragsfreien Familienversicherung (GKV) mitversichert, darf das Einkommen des Kindes 395 EUR pro Monat (4740 EUR jährlich zzgl. Sparerpauschbetrag 801 EUR = 5541 EUR) nicht überschreiten, sonst muss es sich selbst krankenversichern - und das wird das richtig teuer. Das gleiche Problem hat im übrigen auch ein nicht berufstätiger Ehepartner mit Vermögen. Sicher, der Betrag sieht zunächst ziemlich groß aus. Kommt das Kind aber z.B. in der Oberstufe auf die Idee, jobben zu gehen, ist die Diskussion mit den Eltern vorprogrammiert.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Eltern über das Geld, welches dem Kind übertragen oder für das Kind angespart wird, nicht nach Belieben verfügen können. Es kann nur im Sinne der elterlichen Fürsorgepflicht verwendet werden, also z.B. für die Kleidung, Ausbildung oder das Studium. Damit das Kind das Geld vorher nicht ausgibt, kann man das ganze notariell absichern. Das Vermögen zwischen Kinder- und Elternkonten aus Steuerspargründen beliebig hin- und herzuschieben empfiehlt sich auf keinen Fall. Damit macht man sich strafbar und fliegt auf, falls die Finanzämter genauer hinsehen.

    Die Frage, wie man für sein Kind anlegen sollte, hängt natürlich von den Zielen ab. Da gebe ich Henning Recht. Die meisten Eltern wollen wahrscheinlich für die Ausbildung sparen, so dass sich bei einem Sparhorizont von ca. 20 Jahren insbesondere ETF-Fondsparpläne eignen. Ein passendes Ablaufmanagament müsste man sich allerdings selbst basteln. Fallstricke lauern insbesondere auch am Ende der Sparzeit, wenn Kursgewinne realisiert werden. Hier wird die o.g. Grenze bzgl. der Krankenversicherungspflicht sehr leicht gerissen, so dass es sich anbietet, den jährlichen Freibetrag durch Verkauf und direktem Zurückkauf auszunutzen. Die anfallenden Nebenkosten sind zwar unschön, aber immer noch besser als Steuern und Krankenversicherung zu zahlen.

    Insgesamt ist das Thema Kindervorsorge also etwas breiter als der bloße Steuerfreibetrag. Sollte man größere Summen sparen, ist regelmäßige Beschäftigung mit den Anlagen unverzichtbar!

    Viele Grüße,
    Andreas

    ps: Die NV-Bescheinigung muss übrigens auch alle drei Jahre neu beantragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    danke für die Zusammenfassung.

    Was den Part "Verkauf und direktem Zurückkauf" angeht möchte ich den §42 Abgabenordnung zu bedenken geben,
    der einen Gestaltungsmißbrauch untersagen kann.

    § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
    (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen
    dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.

    (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe
    nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

  • Dieses Thema enthält 9 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.