Arbeitgeberdarlehen / Arbeitgeberkredit - was gilt es zu beachten?

  • Der Arbeitnehmer hat ebenfalls Einsparungen, erleidet dafür aber auch bei der Rente und beim Krankengeld Nachteile

    das vermutete ich nämlich... in einem Thread steht allerdings, dass es nicht weniger werden würde... widerspricht sich das nicht? (von Referat Janders)

    Der Gedanke mit dem zinsgünstigen Kredit durch den Arbeitgeber ist ganz nett und das kann auch funktionieren, aber noch besser als ein günstiger Kredit ist gar kein Kredit. War nicht der Diskussionsstand, auf eine umfassende Renovierung zu verzichten?

    ja, umfassend wird sie nicht, aber ich habe mich ja entschlossen, wieder zu vermieten, dann muss doch so einiges gemacht werden, rechne mit 35 Tsd.

    die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

    Habe ich seit ein paar Jahren. Habe 2017 angefangen in dem Betrieb und zwei Jahre später bekam man sie. Ist nicht die Menge, aber Kleinvieh...

    Der Diskussionsstand hat sich im Lauf der Diskussion mehrfach verändert.

    :thumbup: So ist das nun einmal, wenn man immer neue Hinweise und Tipps bekommt und abwägt - so soll es doch sein

    Im Moment hat sie ein von einem Chaosmieter ruiniertes einzelnes Mietobjekt an der Backe, das sie nun doch nicht verkaufen, sondern sanieren will.

    Genau! Schön, dass ich noch im Gedächtnis bin :thumbup:

    ob das zum einem selbst (Einstellung, Mentalität, Bereitschaft zur unternehmerischen Tätigkeit etc.), zu den eigenen Zielen bzw. Erwartungen (Rendite, Risiko, Aufwand usw.) und zu den sonstigen persönlichen Rahmenbedingungen paßt

    Das weiß man erst, wenn man es ausprobiert - irgendwann muss man springen. Wenn man dann aber bei drei Mietern dreimal Pech hat (ich schrieb darüber), dann ist das deinfach Mist und zum Abgewöhnen. So etwas hätte vorher nicht ausgeschlossen werden können. Der letzte Mieter z. B. war alles okay, bis seine LG gestorben ist, dann flippte der ins Kriminelle aus...

  • in einem Thread steht allerdings, dass es nicht weniger werden würde... widerspricht sich das nicht? (von Referat Janders)

    Das unter anderem von mir zu Nachteilen bei Umwandlung Geschriebene war nicht falsch, aber Referat Janders hat darauf hingewiesen, dass es in Deinem Fall gerade nicht das Problem ist. Der beschriebene Nachteil tritt nur ein, wenn eine Zuwendung, die sonst als Lohn geflossen wäre, statt dessen als Sachleistung erfolgt. Dein Arbeitgeber bietet Dir den günstigen Kredit aber nicht gegen Lohnverzicht oder statt einer Gehaltserhöhung an, so dass es auch nicht zu einer Verkürzung von Rente oder Krankengeld kommt.

  • BirgitN

    Das Arbeitgeberdarlehen wäre ja zusätzlich, also reduziert sich das SV-Brutto (und damit auch etwaige Leistungsansprüche) nicht.

    Wenn man vor die Wahl gestellt wird entweder Darlehen oder Gehaltserhöhung, dann würde man mit dem Darlehen (höchstwahrscheinlich) einen Verlust an Leistungsansprüchen gegenüber der Gehaltserhöhung erleiden. Aber das wäre noch immer kein Verlust gegenüber der Ausgangslage.

    Über welche monatliche Summe geht die Entgeltumwandlung denn?

  • Das unter anderem von mir zu Nachteilen bei Umwandlung Geschriebene war nicht falsch, aber Referat Janders hat darauf hingewiesen, dass es in Deinem Fall gerade nicht das Problem ist. Der beschriebene Nachteil tritt nur ein, wenn eine Zuwendung, die sonst als Lohn geflossen wäre, statt dessen als Sachleistung erfolgt. Dein Arbeitgeber bietet Dir den günstigen Kredit aber nicht gegen Lohnverzicht oder statt einer Gehaltserhöhung an, so dass es auch nicht zu einer Verkürzung von Rente oder Krankengeld kommt.

    So sehe ich das auch. Da haben sich unsere Erläuterungen überschnitten.

  • Arbeitgeberdarlehen in schwierigen Zeiten

    Benötigst Du kurzfristig Geld, kannst Du einen finanziellen Engpass mit einem Arbeitgeberdarlehen überbrücken. Bis 2.600 Euro fallen keine Abgaben an. Das gilt auch für den Fall, wenn der monatliche Zinsvorteil samt weiterer Sachzuwendungen unterhalb der 50-Euro-Freigrenze bleibt.

    Ein Darlehen über 2.600 Euro führt grundsätzlich zur Steuerpflicht. Zu versteuern ist die Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz (reduziert um 4 Prozent Bewertungsabschlag) und dem gezahlten Zins.“

    Quelle: https://www.finanztip.de/steuerfreie-sachzuwendungen/#

  • Eigentlich wäre es mein Job gewesen, auf den einschlägigen FT-Beitrag zu verweisen. :sleeping:

    Hier kann man auch schön die tatsächliche Bedeutung des Wortes grundsätzlich diskutieren.

    Kann jemand die 4 % Bewertungsabschlag deuten? Heißt das, der Arbeitgeber könnte das Darlehen bis zu 4 Prozentpunkte günstiger als marktüblich geben ohne dass eine Steuerpflicht entsteht?

  • Heißt das, der Arbeitgeber könnte das Darlehen bis zu 4 Prozentpunkte günstiger als marktüblich geben ohne dass eine Steuerpflicht entsteht?

    Leider nein!


    Warte doch erst einmal ab, was Dein Arbeitgeber Dir anbietet! Vermutlich ist der Zinssatz günstig und dann ist die Differenz zum Marktzins geschenktes Geld, selbst wenn das Geschenk steuerpflichtig wäre. Vermutlich ist das Angebot jedoch so gestrickt, dass Du dieses Geschenk nicht versteuern musst.

    Etwas aufpassen musst Du natürlich bei der Laufzeit. Eventuell soll der Kredit bei Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Selbst dann wäre aber m.E. ein Geschenk für wenige Jahre besser, als kein Geschenk.

    Es kann aber auch Bedingungen geben, die nicht passen, z.B. Kredite ausschließlich für selbstgenutzte Wohnungen.

  • BirgitN:

    Man sollte nicht allzu vertrauensselig sein, andererseits nicht vom Mißtrauen übermannen lassen.

    Dein Arbeitgeber stellt Dir ein zinsgünstiges Darlehen in Aussicht. Damit kannst Du (wie nun gewünscht) diese Wohnung renovieren lassen.

    Rechnerisch ist die Bereitstellung des Darlehens eine Lohnerhöhung. Weil sie richtig dimensioniert ist, ist sie steuerfrei und auch sozialabgabenfrei. Sie kostet Dich keinen Krankenversicherungsbeitrag, aber auch keinen Rentenversicherungsbeitrag, wodurch dieser Betrag nicht rentenwirksam ist, was eine "normale" Lohnerhöhung wäre. Wie sagt der Volksmund? "Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul."

    Du bekommst also später mal nicht weniger Rente, aber auch nicht mehr, wie es bei einer sozialversicherungspflichtigen Lohnerhöhung der Fall wäre. Bei der bekämst Du mehr Rente, wenngleich die Wirkung von 50 € Lohnerhöhung über eine kurze Zeit bei der Rente überschaubar ist.

    Auf eine Art grob vergleichbar ist eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Hier sagt der Mitarbeiter: "Ich zahle 100 € meines Gehalts steuer- und abgabenfrei in einen Altersvorsorgevertrag, den mein Arbeitgeber für mich abschließt." Damit spart der Mitarbeiter die Steuern auf die 100 € jetzt (Er zahlt sie später, denn die Auszahlung ist steuerpflichtig). Er spart auch den Krankenversicherungsbeitrag (ohne Folgen für die eigene Person) und den Rentenversicherungsbeitrag (mit der Folge der späteren Rentenminderung, denn er hat ja von 100 € monatlich weniger "eingezahlt"). Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an Kranken- und Renten- und sonstwas -versicherung, weswegen es fair ist, wenn er die ersparten Beträge auf die Sparrate drauflegt. 15% ist normal und keine besondere Wohltat.

    :)

  • Wo liest Du das raus? Für mich liest sich das, als würde der Arbeitgeber Dir das Darlehen geben (anstelle einer Bank), und die Rückzahlung erfolgt durch Einbehalt eines Teils des Arbeitslohns. Der Arbeitgeber hat das Geld vermutlich in seinem Geschäftsbetrieb verfügbar, der wird dafür kein Bankdarlehen aufnehmen.

    Hallo 12345,

    ein Jahr später: Ich habe den Kredit von 40 K vom AG erhalten und vollständig eingesetzt bei der monatelangen Renovierung/Sanierung, zudem Leerstand der Wohnung. Ich zahle den Kredit durch Einbehalt des Arbeitslohns mtl. zurück.

    Wenn die Zinsen plus Abzüge durch den gefräßigen Staat sich die Waage mit den Pluszinsen bei der Bank halten, werde ich den Kredit in einem ablösen, das Geld war da und wurde jedoch höherverzinst angelegt. Leider ist die Waage in Kürze erreicht. Wollte halt die Zinsen steurlich absetzen. Vermutlich war das gar nicht nötig, weil ich so hohe Kosten von der Sanierung und nun noch dem Verlust der Miete etc. hatte, so viel Steuern zahle ich mit meinem Gehalt wohl gar nicht, wie ich absetzten könnte 😒. Aber da ich das alles allein regele, habe ich halt einfach entschieden des inneren Friedens willen.

    Noch zur Wohnungsgeschichte: Es war eine üble Zeit letztes Jahr mit der Sanierungsfirma, mehrere Termine vor Gericht mit dem säumigen, unverschämten Mieter. Eine Räumungsklage stand ins Haus, immense Kosten für einen miesen Rechtsanwalt (sehr schlecht beraten) und Gericht. Hatte lediglich ein paar EUR Kaution und wenige 100 EUR Rückzahlung nach Titel. Und dann ist dieser Mensch mitte des Jahres gestorben, als wir eine Kontenpfändung einreichten (natürlich noch einmal Geld in die Hand genommen).

    Ein falscher Mieter kann ein Leben zerstören, mir hat es zumindest ein großes Loch in meine Rentenplanung gerissen. Hinterher ist man immer schlauer! Ich hätte ihn gleich nach Abmahnung rauswerfen sollen bei seinen Vergehen (Untervermietung, Hundehaltung, keine NK, keine Miete usw.) - aber der Anwalt hat mich überredet, alles weiterlaufen zu lassen, verrechnete sich, vergaß Anträge zu stellen usw.. Und der war noch eine Empfehlung eines Bekannten. Vorbei und Schlusstrich!

  • Hallo BirgitN ,

    danke dafür, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst, auch wenn es in meinen Augen sehr bedauerlich ist, wie es Dir mit Deinem Mieter und dem Anwalt ergangen ist!

    Für die Zukunft wünsche ich Dir mehr Glück. Vielleicht ist es eine gute Idee, einen Hausverwalter zu engagieren, der sich um die Mietpartei kümmert und dessen tägliches Brot das ist. Die Kosten müsste dann halt der Mieter tragen bzw. müssten diese dann auf die Miete aufgeschlagen werden.

    Alles Gute!

  • Vielleicht ist es eine gute Idee, einen Hausverwalter zu engagieren, der sich um die Mietpartei kümmert und dessen tägliches Brot das ist. Die Kosten müsste dann halt der Mieter tragen bzw. müssten diese dann auf die Miete aufgeschlagen werden.

    Alles Gute!

    Ich danke dir. Allerdings ist seit letztem Jahr Dezember ein neuer Mieter drin, dafür also zu spät. Dieser hat darüber die Wohnung (sein Eigentum) an seine Tochter vermietet. Somit kennt er also den ganzen Hauskram. Und gemeinsam nutzen sie meinen Garten. Er ist zwar 78, aber jemand, der mir wohl keinen Ärger machen wird. Mir wird schon ganz fleu: Nächste Woche ist Versammlung und die Kostenvoranschläge belaufen sich schon wieder auf die 70.000 - darunter nur 2 der ca. 20 Balkonsanierungen. Ein Fass ohne Boden, dabei ist das Haus Ende 2019 fertiggestellt worden. Ich versuche entspannt in die Versammlung zu gehen, wir sind 22 Parteien, das wird schon.

  • Ein Arbeitgeberdarlehen ist immer eine unangenehme Sache. Wenn man es dem Arbeitgeber aber begründet, kann das durchaus eine sinnvolle Lösung sein. Man sollte aber wissen, dass ein Arbeitgeberdarlehen (Saldo und Rate) oft auf der Lohnabrechnung sichtbar ist und für manche Banken ein Ablehnungsgrund ist. Wenn die Zeit der Rückzahlung überschaubar ist, könnte das aber eine bequeme und schnelle Lösung sein!