Kündigung ehemalige Betriebsrente

  • Hallo, liebe Community,

    kennt sich hier jemand mit der Kündigung von ehemaligen Betriebsrenten aus bzw. kennt jemand einen Trick, wie ich an das Geld herankomme? Ich wäre dankbar für jeden Tipp!


    Folgender Fall:

    Mein ehemaliger Arbeitgeber finanzierte zu 100% (!!) eine Betriebsrente, die Allianz Direktversicherung Perspektive (eigentlich ein eher schlechter Vertrag, aber da der AG den kompletten Beitrag zahlte, habe ich diese Police gerne mitgenommen).


    Dann wechselte ich zu einem anderen AG, der aber leider diesen Vertrag nicht weiterführen bzw. auch nicht bezuschussen wollte. Die Allianz hat dann umgehend die Betriebsrenten-Police zu einer herkömmlichen Rentenversicherung herabgestuft (u.a. deutlich höhere Verwaltungskosten) und ich habe die Police postwendend beitragsfrei gestellt.


    Es sind knapp 4.000 € aktuell darauf verbucht, und gerne würde ich das Geld in ETFs anlegen, anstatt es mit bescheidenen 3,5% VOR Kosten und Inflation vergammeln zu lassen. Meine lebenslange Rente aus dieser Police wären laut letztem Bescheid lächerliche 12-Euro-Zerquetschte.


    Die Allianz schrieb mir, dass der Vertrag nicht kündbar sei, da diese Police u.a. als (ehemalige) Betriebsrente mit steuerlichen Vorteilen verknüpft sei (quasi ähnlich wie bei der unsäglichen Riester-Rente).


    Ich wäre so dankbar, wenn jemand eine Idee hätte, wie ich an „mein“ Geld herankommen würde!


    Viele Grüße von der GoldGaleone und schon mal vorab herzlichen Dank für Input ?

  • Die Aussage ist richtig das Betriebsrenten und Betriebliche Altersvorsorge sich nicht kündigen und auszahlen lassen dürfen.


    Selbst wenn alle Parteien der Kündigung zustimmen so wird das Kapital bis zum Renteneintritt im Vertrag bleiben weil es im Grunde "Zweckgebunden" ist.

    Das Kapital wurde mit Steuervorteilen für die Rentenphase angelegt und darf deshalb auch nur für diesen Zweck verwendet werden.


    Da es aber auf eine Kleinstbetrag hinauslaufen wird gibt es den Endsumme wohl auf einen Schlag, dann allerdings auch entsprechend versteuert.

  • So auch mein Verständnis.

  • Ich habe im Internet gelesen: es gibt wohl Aufkäufer von privaten Rentenversicherungen.

    Es ist nicht so, dass ich das in Betracht ziehen, favorisieren oder empfehlen würde.

    Aber mich interessiert, ob diese Option von Finanztip mal unter die Lupe genommen wurde und wie sie bewertet wird.

    Ich habe beim recherchieren z.B. gelesen, dass der Verkauf einer privaten Rentenversicherung nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag ein run-off hinter sich hat. Dafür würde mich konkret interessieren, wieso das nach einem run-off unterbunden wird.

  • Wo genau liegt dann eigentlich der Unterschied für den Vericherungsnehmer, ob er a) den Vertrag kündigt oder b) ruhend stellt? Ist es die Tatsache, dass er im Fall b) die Beitragszahlung wieder aufnehmen kann und dass er die Entscheidung, ob er die Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung haben will, auf später schieben kann?

  • Ich habe im Internet gelesen: es gibt wohl Aufkäufer von privaten Rentenversicherungen.

    Es ist nicht so, dass ich das in Betracht ziehen, favorisieren oder empfehlen würde.

    Aber mich interessiert, ob diese Option von Finanztip mal unter die Lupe genommen wurde und wie sie bewertet wird.

    Ich habe beim recherchieren z.B. gelesen, dass der Verkauf einer privaten Rentenversicherung nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag ein run-off hinter sich hat. Dafür würde mich konkret interessieren, wieso das nach einem run-off unterbunden wird.

    ich habe eine Artikel gefunden: https://www.finanztip.de/leben…nsversicherung-verkaufen/


    U.a. steht da

    Zitat

    Doch egal, ob Du die Ver­si­che­rung kündigst oder verkaufst: Beendest Du Deine private Le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung früher als zum Ablaufdatum, verzichtest Du auf die weitere garantierte Verzinsung des Sparguthabens, auf Überschüsse und auf den Schlussbonus, den der Versicherer zum Ende der Laufzeit gutschreibt.

    Nachdem, was im Forum so über die Überschüsse diskutiert wurde, hat der Hinweis auf dieselben hier schon einen Hauch von Ironie.

    Oder objektiver formuliert: wenn die Verzinsung unattraktiv ist und zu erwarten ist, dass von Überschüssen und Schlusssbonus nix übrig bleibt, dann sind diese Gegenargumente irrelevant.

  • Ich habe im Internet gelesen: es gibt wohl Aufkäufer von privaten Rentenversicherungen.

    Es ist nicht so, dass ich das in Betracht ziehen, favorisieren oder empfehlen würde.

    Aber mich interessiert, ob diese Option von Finanztip mal unter die Lupe genommen wurde und wie sie bewertet wird.

    Ich habe 2020 mal wegen meiner KLV bei ein paar Aufkäufern nachgefragt. Beim Anbieter mit dem höchsten Gebot lag das Kaufangebot 4,2% über dem Rückkaufwert der Versicherung.


    BTW: Für GoldGaleone dürfte das keine Option sein, da die mir bekannten Aufkäufer Verträge nur ab einer gewissen Mindestsumme aufkaufen. Mit 4.000€ dürfte diese bei weitem nicht erreicht sein.

  • Erstmal herzlichen Dank an alle für eure Hinweise ??


    monstermania: Du hast vollkommen recht, alle mir bekannten Aufkäufer steigen erst bei Summen ab 15 oder 20 k ein


    tom70794: mein neuer AG macht leider überhaupt nichts mit BAV - er bietet nur VWL an! Hab ich natürlich dann anstelle BAV gemacht …


    KaffeeOderTee: Ich habe mich jetzt damit abgefunden, dass ich an die BAV-Kohle nicht rankomme und werde dann „freudig erregt“ auf den unglaublichen Geldsegen warten, der dann mit 67 auf mich reinprasseln wird … mal sehen, wie viel dann letztlich dabei rauskommt und wie viel das Geld dann überhaupt noch wert ist ?

  • Ich habe mich jetzt damit abgefunden, dass ich an die BAV-Kohle nicht rankomme und werde dann „freudig erregt“ auf den unglaublichen Geldsegen warten, der dann mit 67 auf mich reinprasseln wird … mal sehen, wie viel dann letztlich dabei rauskommt und wie viel das Geld dann überhaupt noch wert ist ?

    Dann legst du das Geld mit 67 an und erfreust dich ab 82 des ETF-Geldsegens für die folgenden 10 Jahre. Wir werden alle älter. ?

  • tom70794: mein neuer AG macht leider überhaupt nichts mit BAV - er bietet nur VWL an! Hab ich natürlich dann anstelle BAV gemacht …

    Hallo GoldGaleone

    Weil Du oben "leider" schreibst: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/


    Zitat

    Bietet Dein Chef Dir nichts an, weise ihn auf Dein Recht zur Entgeltumwandlung hin. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen. Frag ihn, ob noch mehr drin ist.

  • ich konnte kein update mehr machen - daher als Nachtrag:


    Wobei wir hier im Forum diskutiert haben, dass es mehr als 15% Zuschuss erfordert, damit sich z.B. eine Direktversicherung auch nur theoretisch lohnt - insbesondere wegen der später auf die auf die Auszahlung fälligen Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei der man auch den AG Anteil zahlen muss. Ausserdem diskutieren wir gerade in mehrere Threads, dass bisherige Erfahrungen mit der BAV ... ich sage mal ... "begrenzt Begeisterung" ausgelöst haben.

    Also werte meine Hinweis oben bitte nicht als Empfehlung, eine BAV abzuschliessen. Da hängt es wohl sehr von den individuellen Bedingungen ab und ob man glauben oder hoffen will, dass geänderte Rahmenbedingungen für die Versicherer auch Ergebnisse zugunsten der Versicherten ergeben werden.

  • Er ist sogar verpflichtet BAV durchzuführen!
    Wenn erderzeit nichts anbietet, könnte er deine alte Allianz fortführen oder besser du kannst etwas kostengünstiges selber vorschlagen.

    Mit BAV habe ich bei meinem neuen AG total auf Granit gebissen: Das wurde von der Geschäftsführung bzw. Personalleitung kategorisch ausgeschlossen. Auch von meinen KollegInnen hat niemand BAV. Stattdessen - wie schon geschrieben - VWL.

    Hmmm … da muss ich jetzt gut überlegen, ob ich mich da mit meinem AG auf eine rechtliche Diskussion einlasse … und ich müsste mich argumentativ gut munitionieren für eine Diskussion … hmmm ?

  • Mit [einer betrieblichen Altersversorgung] habe ich bei meinem neuen [Arbeitgeber] total auf Granit gebissen: Das wurde von der Geschäftsführung bzw. Personalleitung kategorisch ausgeschlossen. Auch von meinen Kollegen hat niemand [eine betriebliche Altersversorgung].

    Ach! Wenn der Arbeitgeber eine solche Möglichkeit nicht anbietet, wird er sie wohl nicht nur Dir nicht anbieten, sondern anderen Leuten auch nicht.

    Stattdessen - wie schon geschrieben - [vermögenswirksame Leistungen].

    Hmmm … da muss ich jetzt gut überlegen, ob ich mich da mit meinem [Arbeitgeber] auf eine rechtliche Diskussion einlasse … und ich müsste mich argumentativ gut munitionieren für eine Diskussion … hmmm ?

    Ich mache mich ja allgemein unbeliebt mit der Frage: "Um wieviel Geld geht es eigentlich?"


    Da bietet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eben keinen schlechten Vertrag für eine betriebliche Altersversorgung an. Ich kann das nicht als so großen Nachteil für die Mitarbeiter erkennen. Die üblicherweise abgeschlossenen Verträge sind ja nicht so toll; wir hatten es ja schon oft davon. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich tendenziell eher auf solche Segnungen verzichten und stattdessen privat sparen. Das ist schlichtweg flexibler - und von der Auszahlung will in meinem Fall dann auch die Krankenkasse nichts abhaben.


    Eine "betriebliche Altersversorgung", bei der der Arbeitgeber nicht mehr drauflegt als die gesetzlich vorgeschriebenen 15%, ist für den Arbeitnehmer kein so toller Deal.


    Auch bei "vermögenswirksamen Leistungen" muß man genau hinschauen, was man bekommt. Bei uns gibt es prinzipiell solche "vermögenswirksame Leistungen". Damit ich 6,50 € oder so monatlich vom Arbeitgeber zusätzlich bekomme, müßte ich 50 € eigenes Geld dazulegen. Pardon, für so wenig Geld lasse ich mir meine Unabhängigkeit nicht abkaufen.


    Als Arbeitnehmer, der man xxx € monatlich als zusätzliche Altersversorgungeben eben nicht bekommt, tut man gut daran, sich zu fragen: Mache ich diesen Job auch für xxx € Beiträge pro Monat weniger oder suche ich mir aus diesem Grund einen neuen Arbeitsplatz?

  • Auch bei "vermögenswirksamen Leistungen" muß man genau hinschauen, was man bekommt. Bei uns gibt es prinzipiell solche "vermögenswirksame Leistungen". Damit ich 6,50 € oder so monatlich vom Arbeitgeber zusätzlich bekomme, müßte ich 50 € eigenes Geld dazulegen. Pardon, für so wenig Geld lasse ich mir meine Unabhängigkeit nicht abkaufen.


    Als Arbeitnehmer, der man xxx € monatlich als zusätzliche Altersversorgungeben eben nicht bekommt, tut man gut daran, sich zu fragen: Mache ich diesen Job auch für xxx € Beiträge pro Monat weniger oder suche ich mir aus diesem Grund einen neuen Arbeitsplatz?

    Ist definitiv ein Punkt ?