Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen Die Le­bens­ver­si­che­rung zu Geld machen

Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Geld aus seiner privaten Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung benötigt, kann seinen Vertrag verkaufen, statt ihn zu kündigen.

  • Von spezialisierten Ankäufern bekommst Du häufig ein paar Prozent mehr als von Deinem Versicherer.

  • Bei Verträgen ab 2005 zahlst Du Steuern auf den Verkaufsgewinn.

  • Im Jahr 2023 kauft nur noch ein Anbieter Verträge an. Alle anderen haben den Ankauf vorübergehend eingestellt.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob Dein Vertrag die Kriterien für einen Verkauf erfüllt. Er muss zum Beispiel einige Jahre gelaufen sein und mindestens 15.000 Euro wert sein.
  • Hole ein Angebot ein und vergleiche es mit dem Rückkaufswert vom Versicherer. Dafür empfehlen wir den Ankäufer Winninger.

Aktuell: Seit Mitte 2022 ist es deutlich schwieriger, die eigene Le­bens­ver­si­che­rung zu verkaufen. Fast alle Anbieter haben den Ankauf vorerst eingestellt. Der einzige verbliebene Ankäufer nimmt nur noch besonders lukrative, ausgewählte Verträge an. Hintergrund ist die Entwicklung am Kapitalmarkt, denn die Anbieter nehmen in der Regel einen Kredit auf, um einen Vertrag zu kaufen. Das können sie durch die gestiegenen Zinsen nicht mehr so günstig wie in den letzten Jahren. Damit sich der Ankauf für die Anbieter noch rechnet, werden sie für einen Vertrag also nicht mehr so viel Geld zahlen. Können die Ankäufer nur noch Kaufangebote machen, die unter dem Rückkaufswert eines Vertrags liegen, lohnt sich der Verkauf allerdings für den Versicherten nicht mehr. Wenn Du dringend Geld brauchst, solltest Du Deinen Vertrag dementsprechend besser beleihen oder an den Versicherer selbst zurückgeben. (Stand: Januar 2023)

Eigentlich ist die Le­bens­ver­si­che­rung eine Absicherung für Dich und Deine Lieben. Es kann aber aus unterschiedlichen Gründen passieren, dass Du früher an das Geld musst. Gerade die Corona-Pandemie hat bei vielen ein Loch in die Kasse gerissen. Manchmal bleibt dann nur eine Lösung: Das Geld aus der Le­bens­ver­si­che­rung nutzen, um über die Runden zu kommen. Doch kündigen solltest Du eine Le­bens­ver­si­che­rung nur in absoluten Ausnahmefällen. Die bessere Alternative: Den Vertrag verkaufen. Dadurch erhältst Du in aller Regel mehr Geld.

Für wen eignet sich ein Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung?

Ob Du Deine private Le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung verkaufen solltest, ist in erster Linie von Deiner aktuellen Lebenssituation abhängig. Benötigst Du viel Geld auf einmal, dann ist verkaufen immer besser als kündigen. Aber auch der Verkauf hat Nachteile, die Du bedenken solltest. 

Verkaufen statt Kündigen

Gegenüber der Kündigung ist der Verkauf Deiner Le­bens­ver­si­che­rung meist das bessere Geschäft. Kündigst Du vorschnell Deine Ver­si­che­rung, erhältst Du lediglich den Rückkaufswert zurück. Ein Verkauf bringt Dir in der Regel mehr Geld. 

Doch egal, ob Du die Ver­si­che­rung kündigst oder verkaufst: Beendest Du Deine private Le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung früher als zum Ablaufdatum, verzichtest Du auf die weitere garantierte Verzinsung des Sparguthabens, auf Überschüsse und auf den Schlussbonus, den der Versicherer zum Ende der Laufzeit gutschreibt. 

Als Faustregel gilt: Macht Dir ein Ankäufer ein Angebot für Deine private Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung, würde es sich rein finanziell gesehen auch lohnen, den Vertrag fortzuführen. Stell Dir daher zuerst die Frage, warum Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung loswerden möchtest und prüfe, ob es in Deiner Situation bessere Alternativen als den Verkauf gibt.

Alternativen: Le­bens­ver­si­che­rung beleihen oder widerrufen

Brauchst Du zum Beispiel nur kurzfristig Geld, kannst Du Deine Ver­si­che­rung auch beleihen. Alternativ kannst Du einzelne Komponenten des Vertrags kündigen oder den Vertrag einige Zeit beitragsfrei stellen. Letzteres ist sinnvoll, wenn der Vertrag an sich eine gute Rendite abwirft, Du aber die Beiträge vorübergehend nicht mehr zahlen möchtest oder kannst.

Hast Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, wurdest Du möglicherweise nicht richtig über die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt. Dann lässt sich noch heute der Vertrag rückabwickeln. Bei erfolgreichem Widerruf erhältst Du Deine Beiträge und die erwirtschafteten Zinsen zurück. Das ist in jedem Fall besser, als zu kündigen, und meist auch besser als der Verkauf. Aber: Die Versicherer zahlen oft erst nach einer Klage. Die Erfolgschancen vor Gericht sind in den letzten zwei Jahren gesunken.  

Zu­satz­ver­si­che­rung­en im Blick behalten

Zu­satz­ver­si­che­rung­en wie eine Unfall­ver­sicherung oder eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehen durch den Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung verloren. Doch gerade die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bietet einen Schutz, der erhalten bleiben sollte. Einige Ver­si­che­rungen wandeln die Zusatzversicherung daher in einen eigenständigen Vertrag um, oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Frage vor dem Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung unbedingt Deinen Versicherer, ob das möglich ist. Falls er dies nicht anbietet, solltest Du prüfen, ob Du einen neuen Vertrag abschließen kannst. Meist sind die Beiträge dann aber deutlich höher als beim Abschluss der Le­bens­ver­si­che­rung.

Wie funktioniert der Verkauf einer Le­bens­ver­si­che­rung?

Verkaufst Du Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung, trittst Du alle Ansprüche aus dem Vertrag an einen Ankäufer ab. Gegen Kaufpreiszahlung verzichtest Du also auf Deine Rentenleistungen, und der Hinterbliebenenschutz fällt in der Regel auch weg.

Der Anbieter kauft alle Rechte auf die Auszahlung bei Vertragsende. Er profitiert also von der guten garantierten Verzinsung bei älteren Verträgen, den Überschüssen und dem Schlussbonus. Dafür bezahlt der Ankäufer in der Regel bis zum Vertragsende weiter die Beiträge.

Häufig bleibst Du auch nach dem Verkauf Ver­si­che­rungsnehmer, obwohl der Ankäufer alle Rechte aus dem Vertrag hält. In dem Fall bekommst Du manchmal Post von der Ver­si­che­rung, etwa die jährliche Mitteilung über den Stand des Vertragsguthabens. Manche Versicherer stimmen hingegen zu, dass der Ankäufer neuer Ver­si­che­rungsnehmer wird. Dann hörst Du in der Regel nichts mehr von der Ver­si­che­rung.

Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz?

Die Ankäufer werben mit dem Versprechen, den Vertrag und damit auch den Hinterbliebenenschutz zu erhalten. Doch darauf solltest Du Dich nicht verlassen. 

Der Hinterbliebenenschutz soll dafür sorgen, dass Deine Angehörigen eine festgelegte Summe bekommen, falls Du innerhalb der Vertragslaufzeit stirbst. Wenn Du kurz nach dem Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung stirbst, können sich Deine Hinterbliebenen Hoffnung auf eine nachträgliche Zahlung (eine sogenannte Kaufpreiserhöhung) machen. Doch diese fällt meist eher klein aus.

Denn von der Todesfallsumme zieht der Ankäufer den Kaufpreis ab – diesen hat er Dir ja bereits gezahlt. Außerdem gehen die Beiträge ab, die der Ankäufer bisher in die Ver­si­che­rung eingezahlt hat, zuzüglich Zinsen von 5,9 bis 6,5 Prozent. Manchmal fällt auch eine Bearbeitungsgebühr an. Der verbleibende Todesfallschutz sinkt deshalb mit jedem Monat nach dem Kauf. In den meisten Fällen gibt es nach ein bis zwei Jahren keine Nachzahlung mehr. Ausnahmen sind Verträge mit einer Todesfallsumme, die deutlich über dem Kaufpreis liegt.

Dass der Hinterbliebenenschutz nach dem Verkauf ausgezahlt wird, kommt sehr selten vor. Stell Dich also am besten darauf ein, dass Deine Familie über den Verkauf hinaus kein Geld bekommt.

Die Ankäufer behalten es sich vor, die Ver­si­che­rung, die sie Dir abgekauft haben, nicht mehr weiter zu bedienen, sondern zu kündigen. Dies ist nicht die Regel, könnte aber durchaus passieren. In solchen Situationen erlischt der Hinterbliebenenschutz komplett.

Wer trotz des erhaltenen Kaufpreises zusätzlich auf den Todesfallschutz der Le­bens­ver­si­che­rung angewiesen ist, um die Familie abzusichern, sollte über den Abschluss einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung nachdenken.

Mehr dazu im Ratgeber Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung

  • Familien mit einem Alleinverdiener oder einem Immobilienkredit brauchen eine Absicherung für den Todesfall.
  • Wir empfehlen Hannoversche, Huk24, Europa und Cosmosdirekt. Letztere solltest Du aber immer mit einem weiteren Anbieter vergleichen, um Preisausreißer zu vermeiden.

Zum Ratgeber 

Welche Verträge kannst Du verkaufen?

Die Ankäufer nehmen nicht jede Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung an. Meist stellen die Anbieter strenge Voraussetzungen an Deinen Ver­si­che­rungsvertrag. 

Die Voraussetzungen dafür, dass Dein Vertrag überhaupt geprüft wird, sind häufig folgende:

  • Der Rückkaufswert Deines Vertrags erreicht eine gewisse Summe, meist 15.000 Euro.

  • Der Vertrag läuft noch einige Jahre, zum Beispiel mindestens noch fünf.

  • Der Vertrag beinhaltet gute Garantiezinsen. Einige Ankäufer berücksichtigen nur Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden

  • Der Versicherer wird von der deutschen Finanzaufsicht Bafin überwacht.

Verträge, die diese Kriterien erfüllen, haben eine gute Chance, angekauft zu werden. Eine Garantie ist das trotzdem nicht. Manche Anbieter achten genau darauf, welche Risikostruktur an Verträgen sie im Portfolio haben. Das heißt, sie kaufen zum Beispiel von kleineren Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nur einen bestimmten Prozentsatz an Verträgen.

Darüber hinaus kaufen die meisten Ankäufer nur kapitalbildende und keine fondsgebundenen Ver­si­che­rungen. Staatlich geförderte Verträge, also Riester- oder Rürup-Policen, kauft kein Anbieter. Auch Le­bens­ver­si­che­rung­en im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sogenannte Direktversicherungen, sind ausgeschlossen.

Deine Optionen, falls der Rückkaufswert zu gering ist

Liegt der Rückkaufswert Deiner Le­bens­ver­si­che­rung unter der von den Anbietern geforderten Mindestsumme, ist eine Kündigung meist die beste Alternative. Denn wenn Du den Vertrag beitragsfrei stellst, nagen die laufenden Kosten während der gesamten Restlaufzeit am angesparten Kapital. Die Summe, die Du schließlich bekommst, sinkt also immer weiter.

Wie viel Geld bekommst Du für Deinen Vertrag?

Unterschiedliche Anbieter werden Dir unterschiedliche Kaufpreise anbieten. Denn sie berechnen – jeder ein wenig anders – wie viel ihnen der Vertrag noch wert ist.

In die Bewertung fließen unter anderem die veranschlagte Rendite des Vertrags nach Kosten, die Überschusssituation des Versicherers und das Alter des Ver­si­che­rungsnehmers ein.

Der Kaufpreis liegt in der Regel über dem sogenannten Rückkaufswert: Dies ist die Summe, die Dir Dein Lebensversicherer bieten würde, falls Du den Vertrag kündigst. Es handelt sich dabei um Deine eingezahlten Beiträge abzüglich angefallener Kosten und einer Stornogebühr. Der Rückkaufswert ist in der jährlichen Mitteilung zum Vertrag ausgewiesen.

Die Ankäufer bieten nach eigenen Angaben im Durchschnitt 1,5 bis 4 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Das ist logisch, weil sie den Vertrag gewinnbringend bis zum Schluss weiterführen können. Einen Teil dieses künftigen Gewinns geben die Ankäufer an Dich ab. Nur bei äußerst gut verzinsten Ren­ten­ver­si­che­rungen kann das Plus auch mal größer sein.

Welche Ankäufer empfiehlt Finanztip?

Wir haben im Juli 2021 Ankäufer unter die Lupe genommen, die Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Le­bens­ver­si­che­rung­en (BVZL) sind. Durch die Mitgliedschaft ist garantiert, dass die Anbieter seriös arbeiten, Deinen Vertrag kostenlos prüfen und den Kaufpreis in einer Summe auszahlen. Details zu unserem Vorgehen liest Du im Abschnitt So haben wir analysiert am Ende des Ratgebers.

Da Dir jeder Ankäufer ein anderes Angebot macht, solltest Du die Kaufpreise vergleichen. Von den fünf von uns ursprünglich emp­foh­lenen Anbietern haben vier den Ankauf aufgrund der Zinssituation am Kapitalmarkt vorübergehend eingestellt. Einzig noch tätig ist der Anbieter Winninger.

Winninger
  • kauft kapitalbildende Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen
  • ab 15.000 € Rückkaufswert

Woran Du unseriöse Anbieter erkennst

Unseriöse Ankäufer wollen den Kaufpreis häufig nur in Raten zahlen oder fordern für ein Angebot eine Gebühr. Dabei sollte der Handel für den Verkäufer kostenlos sein. Eine weitere Masche: Du sollst den Kaufpreis in geschlossene Fonds investieren, die der Anbieter vertreibt. Die Renditeversprechen haben mit der Realität in der Regel nichts zu tun. Lass die Finger von solchen Angeboten.

Wie läuft der Verkaufsprozess genau ab?

Der Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung erfolgt in mehreren Schritten.

In einem ersten Schritt gibst Du bei dem jeweiligen Anbieter Deine Daten in ein Online-Formular ein. Zu diesen Informationen zählen neben Kontaktdaten auch Angaben zu Deinem Vertrag, zum Beispiel Vertragsnummer, Versicherer, Vertragslaufzeit und Rückkaufswert.

Im zweiten Schritt erteilst Du dem Ankäufer eine Informationsvollmacht. Damit erlaubst Du ihm, Deine Daten beim Versicherer zu überprüfen und falls nötig weitere relevante Daten anzufordern. Die Vollmacht unterschreibst Du und sendest sie zusammen mit der Kopie Deines Ver­si­che­rungsscheins an den Ankäufer. Im Anschluss erhältst Du ein Angebot. Das Angebot gilt in der Regel für 14 Tage – Du hast also genug Zeit, weitere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Drei bis acht Wochen Bearbeitungszeit 

Nimmst Du das Angebot an, geht’s zu Schritt drei: Du übersendest dem Ankäufer den unterschriebenen Kaufvertrag sowie den Originalvertrag der Le­bens­ver­si­che­rung.

Im vierten und letzten Schritt meldet der Ankäufer die Abtretung des Vertrags an den Versicherer und zahlt Dir den Kaufpreis. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel drei bis acht Wochen.

Einige Anbieter schlagen Dir neben der normalen Prüfung und der individuellen Angebotserstellung auch pauschale Angebote vor. Das Geld ist in dem Fall in wenigen Tagen auf Deinem Konto. Wenn Du es allerdings nicht dringend brauchst, solltest Du Dir mehrere Angebote einholen. Nur dann hast Du die Chance, den besten Preis für Deine Ver­si­che­rung zu bekommen.

Treuhänder sichert Verkaufsgeschäft ab 

Bei hohen Kaufsummen kannst Du den Vertrag auch über einen Treuhänder abwickeln. Das kostet zwar zwischen 125 und 250 Euro extra, bietet aber zusätzliche Sicherheit, dass das Geld bei Dir ankommt. Der Anbieter stellt den Kontakt zum Treuhänder her. Dieser begleitet den Verkauf für Dich und reicht Deinen Ver­si­che­rungsvertrag erst dann an den Anbieter weiter, wenn Du das Geld erhalten hast.

Das ist nach dem Verkauf zu tun

Hast Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung verkauft, solltest Du zuerst den Dauerauftrag bei Deiner Bank beenden, mit dem Du bisher die Beiträge zahlst. Wer die Zahlungen zu spät stoppt, erhält die Beiträge aber in der Regel vom Ankäufer zurück.

Achtung: Mit dem Verkauf der Ver­si­che­rung sind nicht alle Pflichten beendet. Stirbt der Versicherte, müssen die Hinterbliebenen dessen Tod unverzüglich der Ver­si­che­rung und dem Ankäufer melden.

Was musst Du bei der Steuer beachten?

Nicht immer darfst Du den vollen Kaufpreis behalten, den Du vom Ver­si­che­rungsankäufer überwiesen bekommst. In manchen Fällen musst Du Deinen Gewinn versteuern.

Das gilt für ab 2005 geschlossene Verträge

Verkaufst Du Deinen Vertrag, ist der Versicherer verpflichtet, das für Dich zuständige Finanzamt unverzüglich zu informieren. Der Versicherer meldet die Verkaufssumme und die Höhe der von Dir bereits entrichteten Beträge.

Ist der Verkaufspreis höher als die eingezahlten Beiträge, dann hast Du also einen Gewinn erzielt. Diesen musst Du versteuern. 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden auf die Differenz zwischen gezahlten Beiträgen und Kaufpreis fällig.

Der Versicherer muss zwar das Finanzamt informieren, führt aber die Steuer nicht ab. Du musst also selbst ran. Den Gewinn gibst Du in der Steu­er­er­klä­rung als Kapitalerträge in der Anlage KAP an.

Hast Du Deinen Freibetrag von 1000 Euro (2000 Euro bei Verheirateten) noch nicht ausgeschöpft, kannst Du diesen nun ebenfalls eintragen und anrechnen lassen.

Solltest Du Deinen Vertrag mit Verlust verkauft haben, kannst Du diesen ebenfalls in der Anlage KAP angeben. Falls Du weitere Kapitalerträge erzielt hast, mindert der Verkaufsverlust diese – und damit Deine Steuerlast.

Das gilt für Verträge vor 2005

Du zahlst in der Regel keine Steuer. Voraussetzung dafür ist, dass Du mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt hast.

Mehr Details dazu, was Du bei der Steuer beachten musst, haben wir in unserem Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung versteuern zusammengefasst.

So haben wir analysiert

Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen

Wir haben im Juli 2021 per Fragebogen Ankäufer genauer untersucht, die Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Le­bens­ver­si­che­rung­en (BVZL) sind. Der Verband formuliert Qualitätskriterien für Ankäufer, an denen sich die Mitglieder orientieren und die wir als wichtig für Verbraucher erachten. Dazu gehören:

  • Auszahlung der Kaufsumme in einem Betrag

  • keine Bearbeitungsgebühr für Prüfung des Ver­si­che­rungsvertrags

  • Abwicklung über einen Treuhänder ist möglich

Für die Emp­feh­lung eines Ankäufers haben wir als weitere Voraussetzungen verlangt, dass die Website auf Deutsch ist und ein Antrag für die Prüfung eines Vertrags online möglich sein muss. Die Ankaufbedingungen müssen außerdem für den Kunden online auffindbar sein.

Zusätzlich sollte der mindestens geforderte Rückkaufswert für klassische Le­bens­ver­si­che­rung­en nicht höher als 10.000 Euro liegen und der Ankäufer Verträge von allen gängigen deutschen Anbietern annehmen, die dem Sicherungsfonds Protektor angehören.

Fünf der Anbieter haben alle diese Bedingungen erfüllt, nämlich:

  • Cashlife

  • Cumerius (CFI Fairpay)

  • Partner in Life

  • Policen Direkt

  • Winninger

Bis auf Winninger haben aktuell alle Anbieter den Ankauf vorübergehend eingestellt (Stand: Januar 2023).

Ergebnisse früherer Finanztip-Untersuchungen

  • Hier findest Du die Untersuchung 2018 zu Ankäufern von Le­bens­ver­si­che­rung­en.

Weitere Tipps im Ratgeber Altersvorsorge

Zum Ratgeber

Autoren
Sara Zinnecker

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