Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin.
Ich habe eine Verständnisfrage zum Thema VL, die ich mir schon seit längerem stelle und irgendwie keine klare Antwort darauf finden konnte. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und für andere, die sich damit beschäftigen, sind die gängigen Formulierungen eindeutig. Für mich ist das leider nicht der Fall, auch wenn ich natürlich meine Vermutungen hab. Aber vermuten heißt nicht wissen.
Und zwar verstehe ich die 6 Jahre Laufzeit sparen und 1 Jahr Ruhezeit ohne Einzahlungen nicht ganz. Konkrete Fragen:
- Muss generell 6 Jahre lang monatlich irgendetwas eingehen, ansonsten wird der VL-Sparvertrag (Banksparplan, Aktiensparplan, Bausparvertrag) gekündigt bzw. man erhält das Geld am Ende nicht?
- Muss irgendein (!) Arbeitgeber 6 Jahre lang durchgehend einzahlen?
- Muss ein bestimmter (!) Arbeitgeber die 6 Jahre lang durchgehend einzahlen? Also ist ein Wechsel zwischendurch problemlos möglich?
- Sind also Pausen (also überhaupt niemand zahlt etwas ein) VOR diesem "siebten Jahr" möglich?
Konkret ist die Situation bei mir, dass ich aktuell noch einen Bausparvertrag habe, in den die VL eingehen. Der wird aber nächstes Jahr dann "endlich" beendet und ausgezahlt und ich überlege im Anschluss dann einfach den kostenlosen VL-Banksparplan bei der ING abzuschließen.
Ich bekomme aber dann aufgrund einer befristeten Stelle im ÖD womöglich nur noch ein paar Monate VL - die will ich mir eben nicht entgehen lassen, auch wenn es nicht viel ist. Bringt mir aber natürlich nur etwas, wenn das mit den 6+1 Jahren so hinhaut wie ich mir das vorstelle. Also eventuell nur ein Jahr von meinem AG einzahlen lassen und anschließend den Vertrag eben für sechs weitere Jahre einfach nur rumliegen zu lassen, um dann das Geld ausgezahlt zu bekommen. Wenn ein neuer AG in der Zeit dann auch VL anbietet, kann er ja in den Banksparplan wieder einzahlen - wenn Pausen möglich sind, s.o.
Danke schon einmal für die Hilfe!